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   BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87   

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https://dejure.org/1987,1396
BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87 (https://dejure.org/1987,1396)
BGH, Entscheidung vom 29.12.1987 - 1 StR 642/87 (https://dejure.org/1987,1396)
BGH, Entscheidung vom 29. Dezember 1987 - 1 StR 642/87 (https://dejure.org/1987,1396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Notwehrlage bei Unsicherheit hinsichtlich Art und Ausmaß des Erwarteten Angriffs - Irrtum über das Vorliegen einer Notwehrlage - Einschränkungen des Notwehrrechtes durch provozierendes Vorverhalten - Provokation eines Angriffs - Notwehr - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 2
  • NStZ 1988, 269
  • JR 1989, 160
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    Ein an sich möglicher Erlaubnisirrtum des Angeklagten (vgl. hierzu Wessels/Beulke Strafrecht AT 29. Aufl. Rdn. 482 ff.) wäre hier nur ein - vermeidbarer - Verbotsirrtum (§ 17 StGB), der eine Bestrafung wegen Körperverletzung mit Todesfolge nicht berührte (vgl. BGH GA 1969, 23, 24; NStZ 1987, 322; 1988, 269, 270).

    Der Irrtum des Angeklagten würde aber auf einer Außerachtlassung der gebotenen und ihm persönlich zuzumutenden Sorgfalt beruhen, so daß er wegen fahrlässiger Tötung zu bestrafen wäre (§ 16 Abs. 1 Satz 2 StGB; vgl. BGH NJW 1992, 516, 517; NStZ 1983, 453; 1987, 172; 1988, 269, 270).

  • BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93

    Einschränkung des Notwehrrechts bei vorsätzlicher Provokation der Notwehrlage;

    Das Vorverhalten des Angeklagten wiegt nach dem Grade des Unrechts und der Gefährlichkeit schwerer als das Vorverhalten, das dem Bundesgerichtshof sonst Anlaß zu Einschränkungen der Notwehrbefugnisse gegeben hat (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143; 26, 256; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 2, 3, 4, 8, 9, Erforderlichkeit 6; BGH Urteil vom 5. Juli 1978 - 2 StR 201/78).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.2011 - 2 Ws 181/10

    Putativnotwehr: Tötung eines auf frischer Tat betroffenen mit einer

    Der in Putativnotwehr Handelnde darf zur Verteidigung zwar ferner nicht mehr tun, als wenn er sich in einer tatsächlichen Notwehrlage befände (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 2; BGH NStZ 1988, 269 f.; Fischer a.a.O. Rdnr. 51 a.E. mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 267/02

    Notwehrexzess (Notwehrlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme eines

    Unabhängig davon, daß hierin noch kein Angriff gesehen werden kann, der dem Angeklagten angesichts seines Vorverhaltens sofortige Trutzwehr erlaubt hätte (vgl. BGHSt 39, 374, 376; 42, 97, 100 f. m.w.N.; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 2, 3), war diese Verfolgung - für den Angeklagten erkennbar - spätestens dann beendet, als T. in eine verbale und tätliche Auseinandersetzung mit der Zeugin Sch. verwickelt war.
  • OLG Düsseldorf, 15.10.1993 - 2 Ws 214/93
    Er irrte sich mithin infolge falscher Einschätzung der Sachlage über die Eignung seiner Abwehrhandlung und befand sich damit in einem Erlaubnistatbestandsirrtum, der entsprechend § 16 StGB zu behandeln ist (vgl. dazu BGH, NStZ 1988, 269 (270); BGHRStGBB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 5 Waffeneinsatz).

    Der Erlaubnistatbestandsirrtum hat zur Folge, daß der Angekl. nicht wegen vorsätzlicher Körperverletzung, sondern lediglich wegen fahrlässigen Handelns bestraft werden kann, und zwar dann, wenn der Erlaubnistatbestandsirrtum vorwerfbar ist (vgl. dazu BGH, NStZ 1988, 269).

  • BGH, 18.09.1991 - 2 StR 288/91

    Bestimmung des mildesten Gesetzes; Erlaubnistatbestandsirrtum

    Ein solcher Irrtum über die wirkliche Sachlage schließt aber den Vorsatz aus (BGHSt 3, 195; BGH StV 1987, 99; BGH NStZ 1988, 269 f; vgl. Herdegen in: 25 Jahre Bundesgerichtshof S. 195, 206 ff).
  • BGH, 25.08.1992 - 5 StR 266/92

    Voraussetzungen der Notwehr - Voraussetzungen für eine Entschuldigung nach § 33

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf folgendes hin: Sollte der Angeklagte durch sein anfängliches Verhalten die Auseinandersetzung provoziert haben (vgl. UA S. 4, 7), so träfen ihn erhöhte Zurückhaltungspflichten (BGHSt 26, 256, 257 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 3, 4, 8; BGH NStZ 1988, 269).
  • BGH, 11.06.1991 - 1 StR 242/91

    Voraussetzungen des Bestehens eines Festnahmerechtes bei bekannten Tätern -

    Vor dem Übergang zur Trutzwehr mit dem Messer hatte er deshalb alle anderen Möglichkeiten zur Beseitigung des (möglicherweise) rechtswidrigen Festhaltens auszuschöpfen (BGHSt 24, 356, 359; BGH NStZ 1988, 269).
  • BGH, 26.07.1990 - 4 StR 270/90

    Begriff der Heimtücke - Feststellungen zum Zeitpunkt der Fassung eines

    Bedenkt man, daß der Angeklagte noch nie durch aggressive Ausschreitungen aufgefallen war, so kann die Einmaligkeit dieser Situation durchaus mit dem psychiatrischen Sachverständigen als eine Kurzschlußhandlung bezeichnet werden, die durch eine erhebliche Verminderung des Hemmungsvermögens ausgelöst worden ist (vgl. Venzlaff in NStZ 1988, 269).
  • BGH, 15.03.1994 - 5 StR 708/93

    "Erforderlichkeit" einer Verteidigungshandlung i.S.d. Notwehr und entsprechende

    sich gegenüber dem Angeklagten verhielten, unmittelbar bevor dieser das Messer einsetzte, und welche Handlungen von ihnen im Fall der Untätigkeit des Angeklagten zu erwarten waren (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 2).
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