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BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Notwehrlage bei Unsicherheit hinsichtlich Art und Ausmaß des Erwarteten Angriffs - Irrtum über das Vorliegen einer Notwehrlage - Einschränkungen des Notwehrrechtes durch provozierendes Vorverhalten - Provokation eines Angriffs - Notwehr - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 32
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 2
- NStZ 1988, 269
- JR 1989, 160
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (17)
- BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71
Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation, …
Auszug aus BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87
Je nach den Umständen reichte ein bloßes Abwehren aus oder war eine den erwarteten Angriff des Angeklagten sofort und wirksam abwendende Trutzwehr geboten (vgl. BGHSt 24, 356, 358; 25, 229, 230;… BGH GA 1956, 49/50; 1969, 23, 24; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1983, 117;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1 = NStZ 1987, 172; BGH…, Urt. vom 1. Dezember 1987 - 1 StR 582/87, in dem auf die "Kampflage" abgehoben ist).Nur wenn sich ihm keine dieser Möglichkeiten bietet, ist er zu entsprechend weitreichender Verteidigung befugt (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145/146; 26, 256, 257;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1 = MDR 1987, 978 bei Holtz; BGH, Beschl. vom 1. Dezember 1987 - 1 StR 582/87).
- BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86
Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87
Je nach den Umständen reichte ein bloßes Abwehren aus oder war eine den erwarteten Angriff des Angeklagten sofort und wirksam abwendende Trutzwehr geboten (vgl. BGHSt 24, 356, 358; 25, 229, 230;… BGH GA 1956, 49/50; 1969, 23, 24; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1983, 117; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1 = NStZ 1987, 172; BGH…, Urt. vom 1. Dezember 1987 - 1 StR 582/87, in dem auf die "Kampflage" abgehoben ist).Ein derartiger Irrtum wäre nach § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB zu bewerten, schlösse also den Vorwurf vorsätzlicher Handlungsweise aus; es bliebe jedoch zu prüfen, ob der Angeklagte fahrlässig handelte (vgl. BGHSt 3, 194, 196; BGH NJW 1968, 1885;… BGH GA 1969, 23, 24; BGH, Besohl, vom 23. Januar 1980 - 3 StR 3/80 - bei Holtz MDR 1980, 453; BGH NStZ 1983, 453; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1 = NStZ 1987, 172).
- BGH, 01.12.1987 - 1 StR 582/87
Grenzen der Verteidigung gegen einen schuldhaft provozierten Angriff - Zulässige …
Auszug aus BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87
Je nach den Umständen reichte ein bloßes Abwehren aus oder war eine den erwarteten Angriff des Angeklagten sofort und wirksam abwendende Trutzwehr geboten (vgl. BGHSt 24, 356, 358; 25, 229, 230;… BGH GA 1956, 49/50; 1969, 23, 24; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1983, 117;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1 = NStZ 1987, 172; BGH, Urt. vom 1. Dezember 1987 - 1 StR 582/87, in dem auf die "Kampflage" abgehoben ist).Nur wenn sich ihm keine dieser Möglichkeiten bietet, ist er zu entsprechend weitreichender Verteidigung befugt (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145/146; 26, 256, 257;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1 = MDR 1987, 978 bei Holtz; BGH, Beschl. vom 1. Dezember 1987 - 1 StR 582/87).
- BGH, 10.05.1968 - 4 StR 16/68
Beurteilung der vermeintlichen Notwehr nach den allgemeinen Regeln des § 59 StGB …
Auszug aus BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87
Ein derartiger Irrtum wäre nach § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB zu bewerten, schlösse also den Vorwurf vorsätzlicher Handlungsweise aus; es bliebe jedoch zu prüfen, ob der Angeklagte fahrlässig handelte (vgl. BGHSt 3, 194, 196; BGH NJW 1968, 1885;… BGH GA 1969, 23, 24; BGH, Besohl, vom 23. Januar 1980 - 3 StR 3/80 - bei Holtz MDR 1980, 453; BGH NStZ 1983, 453;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1 = NStZ 1987, 172).Lediglich ein Verbotsirrtum liegt vor, wenn der Täter die Sachlage richtig einschätzt, aber irrtümlich meint, er dürfe bei dieser Sachlage jedes beliebige oder ein zur Abwehr des Angriffs nicht erforderliches Verteidigungsmittel benutzen (BGH NJW 1968, 1885;… BGH GA 1969, 23, 24; BGH…, Urt. vom 21. August 1979 - 1 StR 382/79).
- BGH, 02.06.1955 - 4 StR 157/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87
Je nach den Umständen reichte ein bloßes Abwehren aus oder war eine den erwarteten Angriff des Angeklagten sofort und wirksam abwendende Trutzwehr geboten (vgl. BGHSt 24, 356, 358; 25, 229, 230; BGH GA 1956, 49/50; 1969, 23, 24; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1983, 117;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1 = NStZ 1987, 172; BGH…, Urt. vom 1. Dezember 1987 - 1 StR 582/87, in dem auf die "Kampflage" abgehoben ist). - BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52
Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß, …
Auszug aus BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87
Ein derartiger Irrtum wäre nach § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB zu bewerten, schlösse also den Vorwurf vorsätzlicher Handlungsweise aus; es bliebe jedoch zu prüfen, ob der Angeklagte fahrlässig handelte (vgl. BGHSt 3, 194, 196; BGH NJW 1968, 1885;… BGH GA 1969, 23, 24; BGH, Besohl, vom 23. Januar 1980 - 3 StR 3/80 - bei Holtz MDR 1980, 453; BGH NStZ 1983, 453;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1 = NStZ 1987, 172). - BGH, 19.09.1973 - 2 StR 165/73
Rechtfertigung einer Tat durch Notwehr - Fahrlässige Herbeiführung eines durch …
Auszug aus BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87
Je nach den Umständen reichte ein bloßes Abwehren aus oder war eine den erwarteten Angriff des Angeklagten sofort und wirksam abwendende Trutzwehr geboten (vgl. BGHSt 24, 356, 358; 25, 229, 230;… BGH GA 1956, 49/50; 1969, 23, 24; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1983, 117;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1 = NStZ 1987, 172; BGH…, Urt. vom 1. Dezember 1987 - 1 StR 582/87, in dem auf die "Kampflage" abgehoben ist). - BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75
'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation
Auszug aus BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87
Nur wenn sich ihm keine dieser Möglichkeiten bietet, ist er zu entsprechend weitreichender Verteidigung befugt (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145/146; 26, 256, 257;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1 = MDR 1987, 978 bei Holtz; BGH, Beschl. vom 1. Dezember 1987 - 1 StR 582/87). - BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75
Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation
Auszug aus BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87
Nur wenn sich ihm keine dieser Möglichkeiten bietet, ist er zu entsprechend weitreichender Verteidigung befugt (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145/146; 26, 256, 257;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1 = MDR 1987, 978 bei Holtz; BGH, Beschl. vom 1. Dezember 1987 - 1 StR 582/87). - BGH, 26.07.1978 - 3 StR 248/78
Erfordernis der Bestimmung der Höhe der einzelnen Tagessätze bei Bildung einer …
Auszug aus BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87
Es versteht sich allerdings von selbst, daß auch bei irriger Annahme eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs oder bei Verkennen eigener Abwehrmöglichkeiten der Täter nicht mehr tun darf als derjenige, der in wirklicher Notwehr handelt (vgl. BGH, Urt. vom 16. August 1978 - 2 StR 325/78 - bei Holtz MDR 1978, 985). - BGH, 16.08.1978 - 2 StR 325/78
Anwendung der Grundsätze über den korrigierten Rücktrittshorizont bei bedingt …
- BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79
Überschreiten der Grenzen der erforderlichen Verteidigung bei Einsatz eines …
- BGH, 21.08.1979 - 1 StR 382/79
Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung bei der Notwehr - Ausschluss des …
- BGH, 23.01.1980 - 3 StR 3/80
Rückrechnung des Blutalkoholgehalts auf der Grundlage einer dem Angeklagten erst …
- BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87
Verschuldete Provokation - Notwehr - Rechtsmißbräuchliche Verteidigung
- BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82
Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung …
- BGH, 08.06.1983 - 3 StR 178/83
Überschreitung einer Notwehrlage aus Verwirrung und Furcht - Straffreiheit bei …
- BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99
Festnahmerecht nach § 127 StPO
Ein an sich möglicher Erlaubnisirrtum des Angeklagten (…vgl. hierzu Wessels/Beulke Strafrecht AT 29. Aufl. Rdn. 482 ff.) wäre hier nur ein - vermeidbarer - Verbotsirrtum (§ 17 StGB), der eine Bestrafung wegen Körperverletzung mit Todesfolge nicht berührte (…vgl. BGH GA 1969, 23, 24; NStZ 1987, 322; 1988, 269, 270).Der Irrtum des Angeklagten würde aber auf einer Außerachtlassung der gebotenen und ihm persönlich zuzumutenden Sorgfalt beruhen, so daß er wegen fahrlässiger Tötung zu bestrafen wäre (§ 16 Abs. 1 Satz 2 StGB; vgl. BGH NJW 1992, 516, 517; NStZ 1983, 453; 1987, 172; 1988, 269, 270).
- BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93
Einschränkung des Notwehrrechts bei vorsätzlicher Provokation der Notwehrlage; …
Das Vorverhalten des Angeklagten wiegt nach dem Grade des Unrechts und der Gefährlichkeit schwerer als das Vorverhalten, das dem Bundesgerichtshof sonst Anlaß zu Einschränkungen der Notwehrbefugnisse gegeben hat (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143; 26, 256; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 2, 3, 4, 8, 9, Erforderlichkeit 6; BGH Urteil vom 5. Juli 1978 - 2 StR 201/78). - OLG Karlsruhe, 10.02.2011 - 2 Ws 181/10
Putativnotwehr: Tötung eines auf frischer Tat betroffenen mit einer …
Der in Putativnotwehr Handelnde darf zur Verteidigung zwar ferner nicht mehr tun, als wenn er sich in einer tatsächlichen Notwehrlage befände (…vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 2; BGH NStZ 1988, 269 f.;… Fischer a.a.O. Rdnr. 51 a.E. mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
- BGH, 23.01.2003 - 4 StR 267/02
Notwehrexzess (Notwehrlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme eines …
Unabhängig davon, daß hierin noch kein Angriff gesehen werden kann, der dem Angeklagten angesichts seines Vorverhaltens sofortige Trutzwehr erlaubt hätte (vgl. BGHSt 39, 374, 376; 42, 97, 100 f. m.w.N.; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 2, 3), war diese Verfolgung - für den Angeklagten erkennbar - spätestens dann beendet, als T. in eine verbale und tätliche Auseinandersetzung mit der Zeugin Sch. verwickelt war. - OLG Düsseldorf, 15.10.1993 - 2 Ws 214/93 Er irrte sich mithin infolge falscher Einschätzung der Sachlage über die Eignung seiner Abwehrhandlung und befand sich damit in einem Erlaubnistatbestandsirrtum, der entsprechend § 16 StGB zu behandeln ist (vgl. dazu BGH, NStZ 1988, 269 (270);… BGHRStGBB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 5 Waffeneinsatz).
Der Erlaubnistatbestandsirrtum hat zur Folge, daß der Angekl. nicht wegen vorsätzlicher Körperverletzung, sondern lediglich wegen fahrlässigen Handelns bestraft werden kann, und zwar dann, wenn der Erlaubnistatbestandsirrtum vorwerfbar ist (vgl. dazu BGH, NStZ 1988, 269).
- BGH, 18.09.1991 - 2 StR 288/91
Bestimmung des mildesten Gesetzes; Erlaubnistatbestandsirrtum
Ein solcher Irrtum über die wirkliche Sachlage schließt aber den Vorsatz aus (BGHSt 3, 195; BGH StV 1987, 99; BGH NStZ 1988, 269 f; vgl. Herdegen in: 25 Jahre Bundesgerichtshof S. 195, 206 ff). - BGH, 25.08.1992 - 5 StR 266/92
Voraussetzungen der Notwehr - Voraussetzungen für eine Entschuldigung nach § 33 …
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf folgendes hin: Sollte der Angeklagte durch sein anfängliches Verhalten die Auseinandersetzung provoziert haben (vgl. UA S. 4, 7), so träfen ihn erhöhte Zurückhaltungspflichten (BGHSt 26, 256, 257 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75];… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 3, 4, 8; BGH NStZ 1988, 269). - BGH, 11.06.1991 - 1 StR 242/91
Voraussetzungen des Bestehens eines Festnahmerechtes bei bekannten Tätern - …
Vor dem Übergang zur Trutzwehr mit dem Messer hatte er deshalb alle anderen Möglichkeiten zur Beseitigung des (möglicherweise) rechtswidrigen Festhaltens auszuschöpfen (BGHSt 24, 356, 359; BGH NStZ 1988, 269). - BGH, 26.07.1990 - 4 StR 270/90
Begriff der Heimtücke - Feststellungen zum Zeitpunkt der Fassung eines …
Bedenkt man, daß der Angeklagte noch nie durch aggressive Ausschreitungen aufgefallen war, so kann die Einmaligkeit dieser Situation durchaus mit dem psychiatrischen Sachverständigen als eine Kurzschlußhandlung bezeichnet werden, die durch eine erhebliche Verminderung des Hemmungsvermögens ausgelöst worden ist (vgl. Venzlaff in NStZ 1988, 269). - BGH, 15.03.1994 - 5 StR 708/93
"Erforderlichkeit" einer Verteidigungshandlung i.S.d. Notwehr und entsprechende …
sich gegenüber dem Angeklagten verhielten, unmittelbar bevor dieser das Messer einsetzte, und welche Handlungen von ihnen im Fall der Untätigkeit des Angeklagten zu erwarten waren (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 2).