Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2002 - 3 StR 207/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4643
BGH, 09.07.2002 - 3 StR 207/02 (https://dejure.org/2002,4643)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2002 - 3 StR 207/02 (https://dejure.org/2002,4643)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - 3 StR 207/02 (https://dejure.org/2002,4643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 323a StGB; § 46 StGB
    Vorsätzlicher Vollrausch (Rauschzustand nach dem Erscheinungsbild; Zusammentreffen von Affekt und Alkohol); verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit); Strafzumessung (unzulässige Strafschärfung auf Grund zulässigen Verteidigungsverhaltens); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rausch 4
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.05.1990 - 1 StR 110/90

    Verurteilung wegen vorsätzlichen Vollrausches bei Verursachung des Zustandes der

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - 3 StR 207/02
    In einem Fall, in dem - wie hier nach der Überzeugung des Landgerichts - der Rauschzustand im Sinne des § 323 a Abs. 1 StGB nicht allein durch den Alkoholgenuß, sondern erst durch das Hinzutreten eines Affektes herbeigeführt worden ist, setzt die Verurteilung wegen vorsätzlichen Vollrausches voraus, daß der Täter beim Alkoholgenuß vor Eintritt der (möglichen) Schuldunfähigkeit mit einem Verlust seiner Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit infolge des Zusammenwirkens von Alkohol und Affekt gerechnet und diesen billigend in Kauf genommen hat (vgl. BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Fahrlässigkeit 1 und Vorsatz 1).

    Für den Fall, daß der neue Tatrichter den objektiven Tatbestand des § 323 a Abs. 1 StGB bejahen, aber einen Vorsatz verneinen sollte, wird er zu prüfen haben, ob der Angeklagte das Hinzutreten des Affekts in seinen nachteiligen Auswirkungen auf seine geistig-seelische Verfassung in vorwerfbarer Weise nicht bedacht hat und deshalb eine Verurteilung wegen fahrlässigen Vollrausches in Betracht kommt (vgl. BGHSt 26, 363, 366; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Fahrlässigkeit 1 und Vorsatz 1).

  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76

    Freispruch vom Vorwurf des Mordes wegen eines vorliegenden Zustands der

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - 3 StR 207/02
    Voraussetzung ist jedoch, daß der Zustand der (möglichen) Schuldunfähigkeit - wie es der objektive Tatbestand des § 323 a StGB verlangt - sich nach seinem ganzen Erscheinungsbild noch als ein durch den Alkoholkonsum hervorgerufener Rausch darstellt (vgl. BGHSt 26, 363, 365 f.; BGHSt 32, 48, 53; BGH NJW 1997, 3101, 3102).

    Für den Fall, daß der neue Tatrichter den objektiven Tatbestand des § 323 a Abs. 1 StGB bejahen, aber einen Vorsatz verneinen sollte, wird er zu prüfen haben, ob der Angeklagte das Hinzutreten des Affekts in seinen nachteiligen Auswirkungen auf seine geistig-seelische Verfassung in vorwerfbarer Weise nicht bedacht hat und deshalb eine Verurteilung wegen fahrlässigen Vollrausches in Betracht kommt (vgl. BGHSt 26, 363, 366; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Fahrlässigkeit 1 und Vorsatz 1).

  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86

    Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - 3 StR 207/02
    Dabei hat es nicht bedacht, daß § 20 StGB nicht auf beide Alternativen zugleich gestützt werden kann (vgl. BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1 und 3; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 20 Rdn. 25).
  • BGH, 18.10.1988 - 4 StR 509/88

    Bewertung des Zusammenwirkens von alkoholischer Beeinflussung und affektiver

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - 3 StR 207/02
    Zwar kann ein sthenischer - also auf Wut, Zorn oder Haß beruhender - Affekt im Zusammenwirken mit einer alkoholischen Enthemmung zu einem völligen Schuldausschluß führen (vgl. BGHR StGB § 20 Ursachen, mehrere 1; Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 58 m. w. N.).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 279/87

    Anforderungen an eine deutliche Unterscheidung zwischen dem Fehlen der

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - 3 StR 207/02
    Dabei hat es nicht bedacht, daß § 20 StGB nicht auf beide Alternativen zugleich gestützt werden kann (vgl. BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1 und 3; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 20 Rdn. 25).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - 3 StR 207/02
    Bei der Prüfung der im Rauschzustand mit natürlichem Vorsatz begangenen rechtswidrigen Taten ist zur Abgrenzung zwischen Tötungs- und Körperverletzungsvorsatz eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände geboten (vgl. BGHSt 36, 1, 10).
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 285/94

    Schuldunfähigkeit infolge eines Affektes - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung -

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - 3 StR 207/02
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich jedoch auf Grund einer Gesamtwürdigung aller tat- und täterbezogenen Merkmale, die als Indizien für und gegen die Annahme eines (möglicherweise) schuldausschließenden Affekts sprechen können (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 4; BGH NStZ 1995, 175, 176 m. w. N.; Jähnke aaO Rdn. 57 m. w. N.).
  • BGH, 19.06.1990 - 1 StR 278/90

    Schuldfähigkeit - Affektbedingte Verminderung - Kriterien zur Beurteilung

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - 3 StR 207/02
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich jedoch auf Grund einer Gesamtwürdigung aller tat- und täterbezogenen Merkmale, die als Indizien für und gegen die Annahme eines (möglicherweise) schuldausschließenden Affekts sprechen können (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 4; BGH NStZ 1995, 175, 176 m. w. N.; Jähnke aaO Rdn. 57 m. w. N.).
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - 3 StR 207/02
    Voraussetzung ist jedoch, daß der Zustand der (möglichen) Schuldunfähigkeit - wie es der objektive Tatbestand des § 323 a StGB verlangt - sich nach seinem ganzen Erscheinungsbild noch als ein durch den Alkoholkonsum hervorgerufener Rausch darstellt (vgl. BGHSt 26, 363, 365 f.; BGHSt 32, 48, 53; BGH NJW 1997, 3101, 3102).
  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - 3 StR 207/02
    Voraussetzung ist jedoch, daß der Zustand der (möglichen) Schuldunfähigkeit - wie es der objektive Tatbestand des § 323 a StGB verlangt - sich nach seinem ganzen Erscheinungsbild noch als ein durch den Alkoholkonsum hervorgerufener Rausch darstellt (vgl. BGHSt 26, 363, 365 f.; BGHSt 32, 48, 53; BGH NJW 1997, 3101, 3102).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15

    Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die

    Dies verkennt, dass der Rausch feststehen muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, aaO, S. 53; vom 9. Juli 2002 - 3 StR 207/02, BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rausch 4; vom 10. November 2010 - 4 StR 386/10, NStZ-RR 2011, 80 mwN); als objektive Bedingung der Strafbarkeit nicht ausschließbar darf lediglich sein, dass der Täter infolge des Rausches bei Begehung der Rauschtat schuldunfähig war bzw. nicht vorwerfbar gehandelt hat.
  • BGH, 10.11.2010 - 4 StR 386/10

    Vollrauschtatbestand (Schuldunfähigkeit durch den Genuss von Rauschmitteln)

    Der objektive Tatbestand des § 323a Abs. 1 StGB setzt jedoch voraus, dass der Zustand des Täters seinem ganzen Erscheinungsbild nach als durch den Genuss von Rauschmitteln hervorgerufen anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 StR 155/76, BGHSt 26, 363, 364 ff.; Beschluss vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 53; Urteil vom 26. Juni 1997 - 4 StR 153/97, NJW 1997, 3101, 3102; Beschluss vom 9. Juli 2002 - 3 StR 207/02, BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rausch 4; SSW-StGB/Schöch § 323a Rn. 10; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 323a Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 12.11.2008 - 1 Ss 82/08

    Vollrausch: Rauschzustand im Sinne von § 323a Abs. 1 StGB durch Hinzutreten einer

    Der Täter muss beim Alkoholgenuss vor Eintritt der (möglichen) Schuldunfähigkeit mit dem Verlust seiner Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit infolge des Zusammenwirkens von Alkohol und seiner Erkrankung gerechnet und dies billigend in Kauf genommen haben - bzw. bei fahrlässiger Begehung diese Möglichkeit in trotz seiner geistig seelischen Verfassung vorwerfbarer Weise nicht bedacht haben (vgl. BGH 3 StR 207/02, Beschluss vom 09. Juli 2002, zitiert nach juris).

    13 In einem Fall, in dem - wie hier nach der Überzeugung des Landgerichts - der Rauschzustand im Sinne von § 323 a Abs. 1 StGB nicht allein durch den Alkoholgenuss, sondern erst durch Hinzutreten der bipolaren Persönlichkeitsstörung herbeigeführt worden ist oder sein kann, setzt die Verurteilung wegen vorsätzlichen Vollrausches voraus, dass der Täter beim Alkoholgenuss vor Eintritt der ( möglichen) Schuldunfähigkeit mit dem Verlust seiner Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit infolge des Zusammenwirkens von Alkohol und seiner Erkrankung gerechnet und dies billigend in Kauf genommen hätte - bzw. bei fahrlässiger Begehung diese Möglichkeit in trotz seiner geistig seelischen Verfassung vorwerfbarer Weise nicht bedacht hätte (vgl. BGH 3 StR 207/02, Beschluss vom 09. Juli 2002, zitiert nach juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht