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   BGH, 12.01.1993 - 1 StR 792/92   

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https://dejure.org/1993,7596
BGH, 12.01.1993 - 1 StR 792/92 (https://dejure.org/1993,7596)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1993 - 1 StR 792/92 (https://dejure.org/1993,7596)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1993 - 1 StR 792/92 (https://dejure.org/1993,7596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einlegung der Revision gegen einen Schuldspruch wegen unterlassener Hilfeleistung - Straftat als Unglücksfall für das Opfer im Sinne des § 323 c Strafgesetzbuch (StGB) - Zubilligung einer "Schrecksekunde" für einen ohne eigenes Verschulden von einer gefährlichen Situation ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 323c Unglücksfall 3
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.08.1987 - 5 StR 442/87

    Definition eines Unglücksfalls im Rahmen des § 323 c Strafgesetzbuch (StGB) -

    Auszug aus BGH, 12.01.1993 - 1 StR 792/92
    Als drohender Schaden genügt zwar nicht jede Körperverletzung, sondern es muß das Risiko einer erheblichen Verletzung gegeben sein (BGHR § 323 c StGB Unglücksfall 2; vgl. auch Geilen, Probleme des § 323 c StGB, Jura 1983, 78, 85 f).
  • BGH, 10.03.1954 - GSSt 4/53

    Selbsttötung - § 323c StGB, Begriff des "Unglücksfalls"

    Auszug aus BGH, 12.01.1993 - 1 StR 792/92
    Im Ansatz zutreffend ist allerdings die Strafkammer davon ausgegangen, eine Straftat könne für das Opfer ein Unglücksfall i.S.d. § 323 c StGB sein (BGHSt 3, 65, 66) [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52], wobei es genügt, daß die Begehung der Straftat unmittelbar bevorsteht (BGHSt 6, 147, 152).
  • BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Auszug aus BGH, 12.01.1993 - 1 StR 792/92
    Im Ansatz zutreffend ist allerdings die Strafkammer davon ausgegangen, eine Straftat könne für das Opfer ein Unglücksfall i.S.d. § 323 c StGB sein (BGHSt 3, 65, 66) [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52], wobei es genügt, daß die Begehung der Straftat unmittelbar bevorsteht (BGHSt 6, 147, 152).
  • BGH, 22.03.1966 - 1 StR 567/65

    Vernachlässigung ärztlicher Pflichten als unterlassene Hilfeleistung -

    Auszug aus BGH, 12.01.1993 - 1 StR 792/92
    Allerdings ist der Tatbestand des § 323 c StGB in objektiver Hinsicht auch dann erfüllt, wenn der Täter zwar Hilfe leistet, aber nicht die bestmögliche Hilfe (BGHSt 21, 50, 54 [BGH 22.03.1966 - StR 567/65]; vgl. auch Geilen a.a.O. S. 143).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 255/11

    Unterlassene Hilfeleistung als Schutzgesetz

    a) Eine Straftat kann für das Opfer ein Unglücksfall im Sinne des § 323c StGB sein, wobei es genügt, dass die Begehung der Straftat unmittelbar bevorsteht, die das Risiko einer erheblichen Verletzung beinhaltet (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1993 - 1 StR 792/92, bei Holtz MDR 1993, 721).
  • BGH, 15.09.2015 - 5 StR 363/15

    Unterlassene Hilfeleistung (Erforderlichkeit und Möglichkeit der Hilfeleistung;

    Im Blick darauf wäre dem von der Tat "überrumpelten' Angeklagten über die ihm zuzubilligende "Schrecksekunde' hinaus (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1993 - 1 StR 792/92, BGHR StGB § 323c Unglücksfall 3) nur eine äußerst knappe und wegen seiner hochgradigen Alkoholisierung sowie der hinzukommenden körperlichen Beeinträchtigung ("offenes Bein') ersichtlich nicht ausreichende Zeitspanne verblieben, der ihm durch die Schwurgerichtskammer angesonnenen Hilfspflicht nachzukommen.
  • BGH, 11.04.2017 - 2 StR 345/16

    Unterlassene Hilfeleistung (Straftat als Unglücksfall; Darstellung der

    Zutreffend geht das Landgericht zwar davon aus, dass auch eine Straftat für das Opfer ein Unglücksfall im Sinne des § 323c StGB sein kann, sofern das Risiko erheblicher Verletzung besteht (Senat, Urteil vom 12. August 2015 - 2 StR 115/15, NStZ-RR 2015, 375; BGH, Urteil vom 12. Januar 1993 - 1 StR 792/92, BGHR StGB § 323c Unglücksfall 3).
  • BGH, 12.08.2015 - 2 StR 115/15

    Unterlassene Hilfeleistung (andere Straftat als Unglücksfall)

    Als drohender Schaden genügt zwar nicht jede Körperverletzung, sondern es muss das Risiko einer erheblichen Verletzung gegeben sein (BGH, Urteil vom 12. Januar 1992 - 1 StR 792/92, BGHR StGB § 323c Unglücksfall 3).
  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 532/99

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung; Unterlassene Hilfeleistung; Unglücksfall;

    Die Annahme, Bi habe möglicherweise nicht erkannt, daß sich die Geschädigte bei der Vergewaltigung durch K in einer hilflosen Lage befunden habe (zur Straftat als Unglücksfall vgl. BGHR StGB § 323c - Unglücksfall 3), ist für den Senat nicht nachvollziehbar begründet worden.
  • AG Saalfeld, 17.12.2004 - 630 Js 23573/04

    Voraussetzungen eines hinreichenden Tatverdachts; Mindesterfordernis des

    Jedoch fehlt es am Vorsatz, wenn der Hilfspflichtige glaubt, er habe das Notwendige getan, um den Unglücksfall abzuwenden (BGHR StGB § 323 c Unglücksfall 3; Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl., § 323 c Rn. 9).
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