Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1986 - 3 StR 269/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,891
BGH, 11.07.1986 - 3 StR 269/86 (https://dejure.org/1986,891)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1986 - 3 StR 269/86 (https://dejure.org/1986,891)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1986 - 3 StR 269/86 (https://dejure.org/1986,891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 33 Nothilfe 1
  • NStZ 1987, 20
  • StV 1987, 59
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • RG, 19.03.1928 - II 193/28

    1. Muß ein Beweisantrag, der vor Schluß der Beweisaufnahme "für den Fall der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    Im Verkennen dieses Sachverhalts läge für ihn ein Erlaubnistatbestandsirrtum (BGH NStZ 1987, 20; 1996, 29, 30; NJW 1995, 973; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1999 - 1 StR 313/99).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    War dies der Fall, kann ein entschuldigender Notwehrexzess auch dann noch anzunehmen sein, wenn die Überschreitung der Notwehrgrenzen durch andere (sthenische) Affekte (Wut, Zorn etc.) mitverursacht worden ist (BGH, Urteil vom 17. Februar 1998 - 1 StR 779/97, StV 1999, 148; Beschluss vom 9. Oktober 1998 - 2 StR 443/98, NStZ-RR 1999, 264; Beschluss vom 11. Juli 1986 - 3 StR 269/86, BGHR StGB § 33 Nothilfe 1).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 503/01

    Freispruch wegen Tötung eines gewalttätigen Ehemannes aufgehoben

    Sollte die Angeklagte aus dem Verhalten M. s den irrigen Schluß gezogen haben, ein neuer Angriff stehe unmittelbar bevor, so kämen allenfalls die rechtlichen Grundsätze der Putativnotwehr in Betracht (Lenckner/Perron aaO Rdn. 28, 65), auf die aber vor allem § 33 StGB keine Anwendung findet (BGH NStZ 1987, 20; 2002, 141).
  • BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92

    Kein entschuldigendes Überschreiten der Notwehrgrenzen, bei Abwehr eines

    § 33 StGB gilt auch bei bewußter Überschreitung der Notwehr (BGHR StGB § 33 Nothilfe 1 und Furcht 1).
  • BGH, 01.03.2011 - 3 StR 450/10

    Notwehr (Notwehrlage; Irrtum; Putativnotwehr; Intensivierung eines Angriffs;

    Anders als in dem Fall, dass der Täter die Fortsetzung eines bereits beendeten Angriffs annimmt (hierzu BGH, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 3 StR 272/01, NStZ 2002, 141), ist die Anwendung dieser Vorschrift nicht ausgeschlossen, denn die objektive Notwehrlage dauert fort (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1986 - 3 StR 269/86, NStZ 1987, 20).
  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 272/01

    Schwere Körperverletzung; Versuchter Totschlag; Notwehr;

    § 33 StGB kommt dem Täter, der aus einem der dort genannten asthenischen Affekten handelt, nur so lange zugute, bis die Notwehrlage und Angriffsgefahr endgültig beseitigt sind (RGSt 21, 189 ff.; 54, 36, 37; 62, 76, 77; BGH NJW 1968, 1885; BGH NStZ 1987, 20; BGH NStE Nr. 3 zu § 33 StGB).
  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 267/02

    Notwehrexzess (Notwehrlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme eines

    § 33 StGB begründet Straffreiheit nur für denjenigen, der als rechtswidrig Angegriffener in Überschreitung seiner Notwehrbefugnisse den Angreifer aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken verletzt oder gar tötet; er setzt mithin das Bestehen einer Notwehrlage voraus (vgl. BGH NStZ 1987, 20; StV 1997, 291, 292 m.w.N.; NStZ-RR 2002, 203, 204).
  • BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08

    Rechtfertigung durch Notwehr (Erforderlichkeit; gebotene Darlegung bei einem

    Die Anwendung des § 33 StGB setzt voraus, dass während der Vornahme aller Verteidigungshandlungen, die unter § 33 StGB fallen sollen, eine Notwehrlage, mithin ein gegenwärtiger Angriff vorliegt (vgl. BGH NStZ 1987, 20; 2002, 141, 142; Fischer, StGB 55. Aufl. § 33 Rdn. 2).

    Solches wird auch angenommen, wenn bei den das erforderliche Maß überschreitenden Notwehrhandlungen die Intensität des Angriffs bereits nachgelassen hat oder die unmittelbare Wiederholung des Angriffs zu befürchten ist (BGH NStZ 1987, 20).

  • BGH, 07.03.2002 - 3 StR 490/01

    Notwehrlage (gegenwärtig); Notwehrprovokation (Einschränkung der

    Hiergegen könnten Bedenken bestehen, denn die getroffenen Feststellungen lassen nicht eindeutig erkennen, ob in dem Moment, als der Nebenkläger den Angeklagten zum zweiten Mal zu Boden gestoßen hatte und erneut auf ihn eindrang, der Angriff des Angeklagten auf das Hausrecht und die Freiheit der Willensbetätigung der Gastwirtin W. bereits endgültig abgewehrt und damit ohne Befürchtung unmittelbarer Wiederholung vollständig abgeschlossen war (vgl. BGHSt 27, 336, 339; BGH NStZ 1987, 20; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 32 Rdn. 10 m.w.N.), so daß sich das weitere Vorgehen des Nebenklägers als gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf den Angeklagten darstellte.
  • BGH, 09.10.1998 - 2 StR 443/98

    Entschuldigender Notwehrexzess; Mildestes Verteidigungsmittel (Messereinsatz);

    Für die Annahme eines entschuldigenden Notwehrexzesses braucht der in § 33 StGB genannte (asthenische) Affekt, hier also "Furcht", nicht die alleinige oder auch nur überwiegende Ursache für die Überschreitung der Notwehrgrenzen gewesen zu sein; es genügt vielmehr, daß er - neben anderen gefühlsmäßigen Regungen - für die Notwehrüberschreitung mitursächlich war (so bereits für § 53 Abs. 3 StGB des alten Rechts: RG JW 1935, 431: "irgendwie beeinflußt"; BGH GA 1969, 23; für § 33 StGB: BGH NStZ 1987, 20 = BGHR StGB § 33 Nothilfe 1; zuletzt BGH, Urt. v. 17. Februar 1998 - 1 StR 779/97; aus dem Schrifttum: Spendel in LK StGB 11. Aufl. § 33 Rdn. 70 f).
  • BGH, 21.06.1989 - 3 StR 203/89

    Rechtsfolgen bei schuldhaft verursachter Notwehrlage - Strafbefreiender

  • BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat);

  • BGH, 17.02.1998 - 1 StR 779/97

    Notwehrhandlung im Rahmen eines hochgradigen, angstbesetzten Affektzustandes

  • BGH, 16.08.1994 - 1 StR 244/94

    Kollosion von Notwehrlage, Abwehrwillen und Erforderlichkeit der Maßnahme -

  • BGH, 02.03.1994 - 3 StR 628/93

    Anforderungen an das Gericht zur Feststellung des Todesgrundes - Voraussetzungen

  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 561/92

    Überschreitung einer Notwehrhandlung durch Tötung eines anderen Menschen -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht