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   BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08 (1)   

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https://dejure.org/2009,673
BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08 (1) (https://dejure.org/2009,673)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2009 - 5 StR 394/08 (1) (https://dejure.org/2009,673)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 5 StR 394/08 (1) (https://dejure.org/2009,673)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 352 StGB; § 353 StGB; § 263 StGB; § 25 StGB; § 46 StGB
    Berliner Stadtreinigung; BSR; Betrug (konkludente Täuschung; Inanspruchnahme von Vertrauen; Erwartung des Rechtsverkehrs; Prüfungsmöglichkeiten; Vermögensverfügung; Dreiecksbetrug); Gebührenübererhebung; Abgabenübererhebung; Spezialität; Privilegierung; Strafzumessung ...

  • lexetius.com

    StGB §§ 352, 353; § 263

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Verdrängung von § 263 Strafgesetzbuch (StGB) durch §§ 352, 353 StGB; Glaube eines Anspruchsverpflichteten an die ordnungsgemäße Vollziehung einer Abrechnung trotz Unkenntnis von deren Grundlagen als Irrtum i.S.d. § 263 StGB

  • Judicialis

    StGB § 263; ; StGB § 352; ; StGB § 353

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263; StGB § 352; StGB § 353
    Voraussetzungen einer Verdrängung von § 263 Strafgesetzbuch ( StGB ) durch §§ 352 , 353 StGB; Glaube eines Anspruchsverpflichteten an die ordnungsgemäße Vollziehung einer Abrechnung trotz Unkenntnis von deren Grundlagen als Irrtum i.S.d. § 263 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Betrugsverfahren wegen der Abrechnung überhöhter Straßenreinigungsentgelte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug mit Straßenreinigung

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 263, 352, 353 StGB
    Betrügerische Täuschung durch falsche Abrechnung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine privilegierende Sperrwirkung der §§ 352, 353 StGB gegenüber Betrug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2900
  • BGHR StGB § 352 Abs. 1 Konkurrenzen 1
  • NStZ 2009, 506
  • NStZ 2009, 697 (Ls.)
  • NStZ 2010, 622
  • NZM 2009, 673
  • JR 2010, 172
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
    Diese Voraussetzung liegt vor, wenn der Täter die Unwahrheit zwar nicht expressis verbis zum Ausdruck bringt, sie aber nach der Verkehrsanschauung durch sein Verhalten miterklärt (BGHSt 51, 165, 169 f.; 47, 1, 3).

    Diese werden regelmäßig durch den normativen Gesamtzusammenhang geprägt sein, in dem die Erklärung steht (vgl. BGHSt 51, 165, 170).

    Damit gingen sie - jedenfalls in der Form des sachgedanklichen Mitbewusstseins (vgl. BGHSt 51, 165, 174) - davon aus, dass die Bemessungsgrundlage zutreffend bestimmt und die Tarife nicht manipulativ zu ihren Lasten erhöht wurden.

  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 64/06

    Gebührenüberhebung durch Rechtsanwälte (Honorarvereinbarungen; Sittenwidrigkeit;

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
    aa) Der Privilegierungstatbestand des § 352 StGB schließt allerdings eine Strafbarkeit nach § 263 StGB jedenfalls dann aus, wenn zu der Täuschungshandlung, die notwendig zu den Gebührenüberhebungen gehört, keine weitere Täuschung hinzukommt (BGH NJW 2006, 3219, 3221).

    Eine Ausdehnung auf organschaftliche Vertreter sämtlicher Rechtsträger, die Gebühren für Amtshandlungen erheben dürfen, ist mit dem Ausnahmecharakter der Vorschrift nicht zu vereinbaren (zur rechtspolitischen Fragwürdigkeit dieser Bestimmung vgl. schon BGH NJW 2006, 3219, 3221; Fischer, StGB 56. Aufl. § 352 Rdn. 2).

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
    Diese Voraussetzung liegt vor, wenn der Täter die Unwahrheit zwar nicht expressis verbis zum Ausdruck bringt, sie aber nach der Verkehrsanschauung durch sein Verhalten miterklärt (BGHSt 51, 165, 169 f.; 47, 1, 3).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 506/06

    Amtsträgerschaft eines Mitarbeiters einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
    Der Angeklagte hat als Organ einer Anstalt des öffentlichen Rechts, die hier in einem durch einen Anschluss- und Benutzungszwang in einem dem freien Markt entzogenen Bereich tätig ist (vgl. BGH NJW 2007, 2932), zwar als Amtsträger gehandelt.
  • BGH, 10.03.1993 - 3 StR 461/92

    Unberechtigten Abrechnung kassenärztlicher Leistungen

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
    Deshalb hat der Bundesgerichtshof auch entschieden, dass ein Kassenarzt mit seiner Abrechnung gegenüber der Kasse nicht nur erklärt, dass die abgerechnete Leistung unter die Leistungsbeschreibung der Gebührennummer fällt, sondern auch, dass seine Leistung zu den kassenärztlichen Versorgungsleistungen gehört und nach dem allgemeinen Bewertungsmaßstab abgerechnet werden kann (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 12; vgl. auch Täuschung 9, 11).
  • BGH, 27.03.2003 - 5 StR 508/02

    Betrug (Vermögensschaden; Kausalität; Risikoerhöhung; Schadensermittlung;

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
    Es hätte nämlich bei der hier gegebenen Fallkonstellation in den Blick genommen werden müssen, dass sich der Schaden nach dem gewöhnlichen Verlauf nachhaltig reduziert hätte (vgl. BGH StV 2003, 446, 447; wistra 2006, 20; Raum in Wabnitz/Janowski, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts 3. Aufl. S. 238 f.).
  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 168/96

    Betrug - Schaden - Absprachen - Sicherstellung

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
    Da die BSR aufgrund ihrer Stellung zu einer einseitigen Leistungsbestimmung gemäß § 315 BGB berechtigt war, könnte aufgrund dieses hierin begründeten Näheverhältnisses eine vermögensschädigende Verfügung zu Lasten der Eigentümer der Anliegergrundstücke zu sehen sein (vgl. BGH NStZ 1997, 32; wistra 1992, 299; Hefendehl in MünchKomm § 263 Rdn. 286 ff.).
  • BGH, 06.09.2001 - 5 StR 318/01

    Betrug; Scheckeinlösung ohne Rechtsanspruch; Fehlüberweisung; Täuschung

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
    Der Verkehr erwartet nämlich vor allem eine wahrheitsgemäße Darstellung im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruchs, soweit die Tatsache wesentlich für die Beurteilung des Anspruchs ist und der Adressat sie aus seiner Situation nicht ohne weiteres überprüfen kann (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 22).
  • BGH, 26.07.1972 - 2 StR 62/72

    EC-Karte I - § 266 StGB, Mißbrauchstatbestand, Vermögensfürsorgepflicht verneint

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
    Entscheidend ist vielmehr, dass die Empfänger der Zahlungsaufforderungen sich jedenfalls in einer wenngleich allgemein gehaltenen Vorstellung befanden, dass die Tarifberechnung "in Ordnung" sei, zumal die Höhe der Tarife ihre eigenen finanziellen Interessen unmittelbar berührte (vgl. BGHSt 2, 325; 24, 386, 389; Fischer, StGB 56. Aufl. § 263 Rdn. 35).
  • BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61

    verlorene Bahnfahrkarte - § 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
    Nicht erforderlich ist, dass der Vermögensvorteil die eigentliche Triebfeder oder das in erster Linie erstrebte Ziel seines Handelns ist (BGHSt 16, 1; vgl. auch Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 263 Rdn. 176 f.).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

  • BGH, 06.11.1951 - 2 StR 178/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.04.1952 - 4 StR 854/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Für die Absicht, einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, genügt es, dass es dem Täter auf den Vermögensvorteil als sichere und erwünschte Folge seines Handelns ankommt, mag auch der Vorteil von ihm nur als Mittel zu einem anderweitigen Zweck erstrebt werden (BGH, Beschluss vom 23. Februar 1961 - 4 StR 7/61, BGHSt 16, 1, 6, juris Rn. 15; Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 506 Rn. 21), etwa weil es sich bei ihm um ein notwendiges Zwischenziel zur Erreichung eines Endziels handelt (Dannecker in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 263 StGB Rn. 118, 121; Brand/Hotz, NZG 2017, 976, 979).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Entscheidend - aber auch ausreichend - ist das gedankliche Mitbewusstsein über die Ordnungsgemäßheit der Rechnungsstellung und sei es nur - wie es die Strafkammer hier feststellt - als "allgemein gehaltene Vorstellung, die Abrechnung sei in Ordnung" (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08 mwN; Tiedemann in LK-StGB, 11. Aufl., § 263 Rn. 79, 91 mwN; Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 263 Rn. 37 ff.; Beukelmann in BeckOK-StGB, § 263 Rn. 25).
  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines

    Diese werden regelmäßig durch den normativen Gesamtzusammenhang geprägt, in dem die Erklärung steht (BGH, Urteil vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 506, 507).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19

    Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei

    (2) Anderes als bei derart vom Verkäufer vorgegebenen oder aber auch ausgehandelten Kaufpreisen gilt indes, wenn die Parteien die Höhe der Gegenleistung für einen Vertragsabschluss mit allen wesentlichen Bestandteilen nicht ausdrücklich vereinbaren müssen, sondern etwa nach § 612 Abs. 2 BGB beim Dienstvertrag, nach § 653 Abs. 2 BGB beim Maklervertrag oder nach § 632 Abs. 2 BGB beim Werkvertrag eine taxmäßige oder übliche Vergütung als vereinbart gilt (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1951 - 4 StR 27/51, BB 1952, 13: überhöhte Abrechnung von ?Rollgeldern? durch einen ?bahnamtlichen? Spediteur gegenüber Frachtgutempfängern unter Verstoß gegen von der Bundesbahn festgesetzte Tarife; OLG Köln, Urteil vom 22. November 2016 - 1 RVs 210/16 Rn. 14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Mai 1985 - 1 Ss (25) 292/85, NStZ 1985, 503; Lackner/Werle, NStZ 1985, 503, 505; NK-StGB/Kindhäuser, 5. Aufl., § 263 Rn. 131; Schauer, Grenzen der Preisgestaltungsfreiheit im Strafrecht, S. 120 f.; vgl. auch Bechtel, JR 2019, 503; BeckOK StGB/Schmidt, 45. Ed., § 291 Rn. 48; vgl. zur Abrechnung überhöhter Reinigungsentgelte durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts: BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 17 Rn. 16 f.).

    Da sich die Angriffsarten unterscheiden (zum einen anknüpfend an die Irrtumslage, zum anderen an die Zwangslage), enthält der Wucher auch keinen Privilegierungstatbestand für den Bewucherer; er sperrt damit nicht - anders als etwa die Vorschriften über die Gebühren- bzw. Abgabenüberhebung nach §§ 352, 353 StGB (dazu BGH, Urteile vom 6. November 1951 - 2 StR 178/51 Rn. 4 f., BGHSt 2, 35, 36 f.; vom 6. September 2009 - 5 StR 64/06 Rn. 18 und vom 26. Januar 1956 - 3 StR 398/55 Rn. 9; Beschlüsse vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, BGHR StGB § 352 Abs. 1 Konkurrenzen 1 Rn. 10, 12 und § 353 Abs. 1 Konkurrenzen 1 sowie vom 20. März 2018 - 3 StR 84/18 Rn. 4) - als spezielleres Gesetz den Betrug.

  • BGH, 14.03.2019 - 4 StR 426/18

    Betrug (Täuschung über Tatsachen: Tatsachenbegriff, konkludente Täuschung durch

    Welcher Inhalt einer Erklärung zukommt, hat der Tatrichter anhand des Empfängerhorizonts und der Erwartungen der Beteiligten zu ermitteln und festzustellen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15, aaO, 216; vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165, 170; Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NJW 2009, 2900, 2901).

    b) Es wird zudem zu erwägen sein, dass der Rechtsverkehr dem Einfordern einer konkreten anwaltlichen Gebühr - hier in Gestalt eines Verzugsschadens der Gläubiger - die Erklärung beilegen dürfte, die tatsächlichen Voraussetzungen ihrer Entstehung seien erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95, 101 mwN (zur ärztlichen Abrechnung nach der GOÄ); Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NJW 2009, 2900, 2901 (zur Abrechnung nach Tarifen)).

  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 138/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

    Denn der Verkehr erwartet in diesem Zusammenhang vor allem eine wahrheitsgemäße Darstellung, soweit die Tatsache wesentlich für die Beurteilung des Anspruchs ist und der Adressat sie aus seiner Situation nicht ohne Weiteres überprüfen kann (vgl. BGH, Urteile vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, BGHSt 65, 110 Rn. 22 und vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13 Rn. 11; Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 Rn. 44; vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08 Rn. 16 und vom 6. September 2001 - 5 StR 318/01 Rn. 6).
  • BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15

    Betrug (Täuschung: konkludente Täuschung durch Übersendung von Rechnungen,

    Entscheidend ist dabei, welcher Erklärungswert dem Gesamtverhalten des Täters nach dem Empfängerhorizont und der Verkehrsanschauung zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NJW 2009, 2900, 2901).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Wer unter Berufung auf eine bestimmte Rahmenvereinbarung, in der die tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen für die abgerechnete Leistung festgeschrieben sind, ein Honorar einfordert, behauptet damit zugleich konkludent die vertragsgemäße Erbringung und Abrechnungsfähigkeit der in Rechnung gestellten Leistung (BGH, Beschl. v. 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, NJW 2012, 1377; Beschl. v. 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 506; OLG Rostock, Beschl. v. 19. Dezember 2013 - Ws 320/13, juris).

    Ausreichend im Sinne eines "normativ geprägten Vorstellungsbildes" ist etwa im Bereich gleichförmiger, massenhafter oder routinemäßiger Geschäfte, dass es sich bei den täuschungsrelevanten Umständen um solche handelt, die als "selbstverständlich angesehene Erwartungen" diesen Geschäften zugrunde liegen (vgl. BGH, Urt. v. 22. November 2013, aaO; Beschl. v. 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 506).

    Vielmehr genügt die stillschweigende Annahme, die ihm vorliegende Abrechnung sei insgesamt "in Ordnung" (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, NJW 2012, 1377; Beschl. v. 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NJW 2009, 2900).

    bb) Betrug gegenüber den Krankenkassen bzw. Kommunen Sofern die Angeklagten veranlassten, dass die - gutgläubigen - Mitarbeiter der Abrechnungsgesellschaft ihre Falschabrechnungen an die Krankenkassen bzw. Kommunen weiterleiteten und dort deren Begleichung verlangten, begingen sie einen Betrug zum Nachteil der Kostenträger in mittelbarer Täterschaft (vgl. § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB), (vgl. zur Abrechnung überhöhter Straßenreinigungs-Gebühren BGH, Beschl. v. 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 506 mwN).

    Nicht erforderlich ist, dass der Vermögensvorteil die eigentliche Triebfeder oder das in erster Linie erstrebte Ziel seines Handelns ist (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 506; Beschl. v. 23. Februar 1961 - 4 StR 7/61, BGHSt 16, 1).

    Sie bedienten sich des Abrechnungsunternehmens als ihres gutgläubigen Werkzeugs (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 27. April 2004 - 1 StR 165/03, NStZ 2004, 568; Beschl. v. 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 506), um (auch) gegenüber den Krankenkassen bzw. Kommunen einen Betrug zu begehen.

  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 12 N 18.9

    Normenkontrollverfahren gegen Vorschriften zur Bemessung der Gebühren für

    Die sich in diesem Zusammenhang aufdrängende weitere Frage, ob die Erhebung der Gebühren gegenüber den Betroffenen, jedenfalls insoweit, als diese nicht vom Jobcenter übernommen werden, Straftatbestände erfüllt (in diese Richtung auch bereits die schriftl. Anfrage der Landtagsabgeordneten Kamm und Mistol vom 25.04.2017, LT-Drs. 17/17216, S. 3), etwa den des Wuchers (§ 291 StGB) - ein auffälliges Missverhältnis von Vermögensvorteil und Leistung wird im Allgemeinen (bereits) bei einer Überschreitung des Marktwertes um 50% angenommen (vgl. BGH, Uv. 8.12.1981 - 1 StR 416/81 -, NJW 1982, 896: "Mietwucher bei Vermietung von Schlafstellen an Asylbewerber") - oder im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu überhöhten Straßenreinigungsentgelten im Land Berlin, den des Betruges nach § 263 StGB (vgl. hierzu näher BGH, Beschluss v. 9.6.2009 - 5 StR 394/08 -, NJW 2009, 2900 [2901] mit Anmerkung Bittmann), liegt außerhalb der Prüfungs- und Beurteilungskompetenz des Verwaltungsgerichtshofs.
  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 3/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

    Denn der Verkehr erwartet in diesem Zusammenhang vor allem eine wahrheitsgemäße Darstellung, soweit die Tatsache wesentlich für die Beurteilung des Anspruchs ist und der Adressat sie aus seiner Situation nicht ohne Weiteres überprüfen kann (vgl. BGH, Urteile vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, BGHSt 65, 110 Rn. 22 und vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13 Rn. 11; Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 Rn. 44; vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08 Rn. 16 und vom 6. September 2001 - 5 StR 318/01 Rn. 6).
  • BGH, 08.02.2017 - 1 StR 483/16

    Betrug durch rechtsmissbräuchliche Abmahnschreiben (Täuschung über Tatsachen)

  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

  • AG Brandenburg, 26.02.2024 - 30 C 221/23

    Abwehr unberechtigter Forderung - Ersatz der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren

  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 405/13

    Abrechnungsbetrug bei Zytostatika-Lösungen (Eignung zur Irreführung als

  • BGH, 12.02.2015 - 2 StR 109/14

    Unerlaubte Abgabe verschreibungspflichtiger Betäubungsmittel aus einer Apotheke

  • OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12

    Betrug durch Unterlassen: Garantenstellung des Verkäufers eines Grundstücks bei

  • LG Aurich, 25.04.2017 - 15 KLs 3/14

    Betrugstauglichkeit von unzutreffenden Ausführungen zur

  • VGH Bayern, 14.04.2021 - 12 N 20.2529

    Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Regelungen zur Erhebung von

  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14

    Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 9 B 40.18

    Bestandskräftige "Altanschließerbescheide" müssen nicht aufgehoben werden

  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
  • OLG München, 07.09.2009 - 5St RR 246/09

    Betrug: Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Vergütung für Werkleistungen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 9 B 11.19

    Beitragsbescheid; Bestandskraft; Aufhebung; Wiederaufgreifen des Verfahrens;

  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 171/19

    Betrug (Täuschung: Täuschung über Tatsachen durch Prognosen, Aufklärungspflichten

  • OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13

    Abrechnungsbetrug zum Nachteil von Krankenkassen bei nicht vertragsgemäß

  • LG Essen, 12.03.2010 - 56 KLs 20/08

    Christoph Broelsch

  • BGH, 08.02.2017 - 3 StR 483/16

    Fehlende Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln als

  • LG Würzburg, 16.10.2013 - 5 KLs 771 Js 11617/11

    Angeklagter

  • VG Cottbus, 30.01.2020 - 6 K 1361/17
  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

  • LG Hof, 25.05.2022 - 32 O 50/22

    Kein Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen im Zusammenhang mit

  • VG Cottbus, 13.01.2020 - 6 K 2546/17

    Beiträge

  • BGH, 20.03.2018 - 3 StR 84/18

    Rechtsfehlerhafte Annahme von Tatmehrheit bei der Verurteilung wegen

  • LG Frankfurt/Main, 24.10.2013 - 26 KLs 22/12
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