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   BGH, 13.05.1992 - 5 StR 440/91   

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BGH, 13.05.1992 - 5 StR 440/91 (https://dejure.org/1992,1934)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1992 - 5 StR 440/91 (https://dejure.org/1992,1934)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1992 - 5 StR 440/91 (https://dejure.org/1992,1934)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 46
    Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung bei geringer Überschreitung der Zwei-Jahres-Grenze

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 18
  • StV 1992, 462
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 254/87

    Eigenkapitalausstattung des Subventionsnehmers als subventionserhebliche Tatsache

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  • BGH, 29.06.2000 - 1 StR 123/00

    Unterbliebene Unterrichtung der Jugendgerichtshilfe vom Hauptverhandlungstermin;

    Dabei ist zu beachten, daß die Strafzumessungserwägungen um so umfassender sein müssen, wenn die Freiheitsstrafe - wie hier - lediglich knapp über zwei Jahre beträgt und daher eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht mehr in Betracht kommt (BGH StV 1992, 462, 463; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 618a).
  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06

    Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die

    Soweit der Bundesgerichtshof den Vollzug von Untersuchungshaft als strafmildernden Gesichtspunkt gebilligt hat, ist dies im Zusammenhang mit anderen Umständen geschehen, etwa einer überlangen Verfahrensdauer (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 18; Urteile vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05 - und vom 1. März 2005 - 5 StR 499/04), besonderen persönlichen Verhältnissen (Urteil vom 13. Februar 2001 - 1 StR 565/00), einer den Angeklagten besonders belastenden Ungewissheit (Urteil vom 11. Januar 2000 - 1 StR 579/99) oder der Tatsache, dass der noch nie inhaftierte Angeklagte durch die Untersuchungshaft besonders zu beeindrucken war (Urteil vom 21. Dezember 1993 - 5 StR 683/93).
  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05

    Subventionsbetrug (Investitionszulagen; vorteilhafte unrichtige Angaben:

    Für die an der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit der LGW zu orientierenden Entscheidung über deren finanzielle Förderung war eine bestimmte, sich nach einem Zufluss von 2, 5 Mio. DM ergebende Eigenkapitalausstattung des Unternehmens wesentlich (vgl. BGH wistra 1992, 257).
  • BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02

    Vorsatz (Wollen; Wissen); Strafzumessung bei der Vergewaltigung

    In der Entscheidung BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 18 wurde die Untersuchungshaft nicht als solche, sondern nur im Zusammenhang mit einer überlangen Verfahrensdauer gewertet.
  • BGH, 11.01.2011 - 3 StR 441/10

    Strafzumessung (revisionsgerichtliche Kontrolle; Doppelverwertungsverbot;

    Liegt die verhängte (Gesamt-)Freiheitsstrafe in der Nähe zu einer solchen, bei der eine Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung in Betracht kommt, bedarf es allerdings regelmäßig einer besonders sorgfältigen Begründung der Strafzumessung (BGH, Beschluss vom 13. Mai 1992 - 5 StR 440/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 18).
  • BGH, 29.06.2000 - 1 StR 223/00

    Affektspannung; Verminderte Schuldfähigkeit; Persönlichkeitsfremde Tat;

    Hinzu kommt, daß Strafzumessungserwägungen um so umfassender sein müssen, je knapper die verhängte Strafe eine grundsätzlich noch bewährungsfähige Strafe (§ 56 StGB) übersteigt (vgl. BGH StV 1992, 462, 463; G. Schäfer aaO Rdn. 618 a jew. m. w. N.).
  • BGH, 30.10.2003 - 5 StR 274/03

    Beweisantrag (konkrete Beweistatsache); wesentliche Verteidigungsbeschränkung

    a) Die mildernde Erwägung des Landgerichts, die Angeklagten hätten Untersuchungshaft verbüßt und seien als Erstverbüßer besonders haftempfindlich, läßt keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 18).
  • BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93

    Revision: Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch - Unschädlichkeit der

    Namentlich bei zuvor noch nie inhaftierten Angeklagten, die durch Freiheitsentzug als Konsequenz einer Straftat besonders beeindruckt werden können, ist auch die strafmildernde Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft ungeachtet deren in § 51 StGB vorgeschriebener Anrechnung auf die erkannte Strafe nicht rechtsfehlerhaft (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 18; a.A. Tolksdorf in: Festschrift für Stree und Wessels, 1993, S. 753, 756).
  • BGH, 23.10.2002 - 5 StR 392/02

    Strafzumessung (Grenzen der Revisibilität; Beurteilungsspielraum des Tatrichters;

    Dem Erfordernis, daß Strafzumessungserwägungen um so eingehender zu sein haben, je knapper die verhängte Strafe eine an sich noch bewährungsfähige Strafe übersteigt (vgl. BGH StV 1992, 462, 463; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 815 m. w. N.), werden die Urteilsgründe noch gerecht.
  • BGH, 10.03.2015 - 5 StR 22/15

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (fehlende Prüfung der Schuldangemessenheit einer

    Es hat jedoch im Rahmen der Gesamtstrafenbildung (§ 54 Abs. 1 StGB) nicht dargetan, aus welchen Gründen nicht auch eine nach der Strafhöhe aussetzungsfähige Gesamtfreiheitsstrafe noch schuldangemessen gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 1991 - 5 StR 298/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 3; vom 13. Mai 1992 - 5 StR 440/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 18; vom 10. August 1993 - 5 StR 462/93, NStZ 1993, 584).
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 374/02

    Beweiswürdigung (lückenhafte Feststellungen; Gesamtwürdigung und Darlegung sich

  • BGH, 05.12.2000 - 1 StR 533/00

    Strafzumessung (Beschleunigungsgrundsatz; Zumessung, wenn die verhängte Strafe

  • BGH, 19.09.2000 - 1 StR 392/00

    Gewerbsmäßige Hehlerei; Doppelverwertungsverbot; Strafzumessung bei Nähe zu einem

  • OLG München, 23.01.2007 - 4St RR 3/07

    Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgen bei fehlerhafter Rechtsanwendung durch

  • BGH, 24.01.2017 - 5 StR 564/16

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Berücksichtigung sämtlicher

  • BGH, 21.12.1993 - 5 StR 685/93
  • BGH, 23.09.1996 - 5 StR 448/96

    Auswirkungen des "in dubio pro reo" Grundsatzes bei der Würdigung strafmildernder

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