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   BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88   

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https://dejure.org/1988,3351
BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88 (https://dejure.org/1988,3351)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1988 - 3 StR 153/88 (https://dejure.org/1988,3351)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1988 - 3 StR 153/88 (https://dejure.org/1988,3351)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wahl des Strafrahmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 2
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88
    Es kann nicht gesagt werden, daß sich die Strafe so weit nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, oder daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraumes liegt (vgl. BGHSt 29, 319, 320; 17, 35, 37; BGH StV 1985, 366).
  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88
    Die Beschwerdeführerin berücksichtigt nicht hinreichend, daß der Strafrahmen dem Tatrichter, um die schuldangemessene Strafe zu finden, einen gewissen Spielraum gibt, innerhalb dessen eine Strafe schon oder noch als schuldangemessen anzuerkennen ist (BGHSt 20, 264, 266/267; 24, 132, 133).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88
    Auch die an den Grundsätzen der Rechtsprechung (BGHSt 24, 40; 24, 64) [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]orientierte Entscheidung des Landgerichts, daß die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 3 StGB nicht gebietet (UA S. 272), ist nicht zu beanstanden.
  • BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife -

    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88
    Die Beschwerdeführerin berücksichtigt nicht hinreichend, daß der Strafrahmen dem Tatrichter, um die schuldangemessene Strafe zu finden, einen gewissen Spielraum gibt, innerhalb dessen eine Strafe schon oder noch als schuldangemessen anzuerkennen ist (BGHSt 20, 264, 266/267; 24, 132, 133).
  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88
    Auch die an den Grundsätzen der Rechtsprechung (BGHSt 24, 40; 24, 64) [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]orientierte Entscheidung des Landgerichts, daß die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 3 StGB nicht gebietet (UA S. 272), ist nicht zu beanstanden.
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88
    Es kann nicht gesagt werden, daß sich die Strafe so weit nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, oder daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraumes liegt (vgl. BGHSt 29, 319, 320; 17, 35, 37; BGH StV 1985, 366).
  • BGH, 30.06.1981 - 1 StR 266/81

    Voraussetzungen eines besonders schweren Falles im Sinne von § 263 Abs. 3

    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88
    Die Fälle der Scheckreiterei mit einem Schaden von 2, 2 Millionen DM (BGH NStZ 1981, 391) oder des Erschleichens von Krankenhausförderungsmitteln in Höhe von 1, 2 Millionen DM bei fehlender Gesamtwürdigung (BGH wistra 1984, 23, 25) sind nicht vergleichbar.
  • BGH, 25.04.1985 - 1 StR 99/85

    25 kg Haschisch unter Polizeiaufsicht - § 46 StGB, Einzelfall einer zu hohen

    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88
    Es kann nicht gesagt werden, daß sich die Strafe so weit nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, oder daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraumes liegt (vgl. BGHSt 29, 319, 320; 17, 35, 37; BGH StV 1985, 366).
  • BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84

    Anfechtung des Strafausspruchs - Vorliegen eines groben Missverhältnisses

    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88
    Die Entscheidung des Tatrichters ist hinzunehmen (vgl. BGH NStZ 1984, 410).
  • BGH, 17.05.2023 - 1 StR 476/22

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung des Versuchs bei der

    Von einem groben Missverhältnis zwischen Schuld und Strafe (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1988 - 3 StR 153/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 2) kann aber nicht gesprochen werden.
  • BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00

    Bandendiebstahl; Bandenwille; Strafrahmenwahl; Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die in den Fällen II 3 bis 9 verhängten Strafen sind zwar niedrig, sie sind aber nicht so (unvertretbar) milde, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegen (vgl. BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 3491 BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 2, 3, 5, 14).
  • BGH, 23.10.2002 - 5 StR 392/02

    Strafzumessung (Grenzen der Revisibilität; Beurteilungsspielraum des Tatrichters;

    Dabei ist auch zu beachten, daß die Strafrahmen dem Tatrichter einen gewissen Spielraum geben, um die schuldangemessene Strafe zu finden; innerhalb dieses Beurteilungsrahmens ist eine Strafe schon oder noch als schuldangemessen anzuerkennen (vgl. BGHSt 20, 264, 266/267; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 2).
  • BGH, 16.01.2001 - 1 StR 503/00

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Strafzumessung

    Dabei ist auch zu beachten, daß die Strafrahmen dem Tatrichter einen gewissen Spielraum geben, um die schuldangemessene Strafe zu finden; innerhalb dieses Beurteilungsrahmens ist eine Strafe schon oder noch als schuldangemessen anzuerkennen (vgl. BGHSt 20, 264, 2661267; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 2).
  • BGH, 28.06.1995 - 3 StR 122/95

    Fakultative Milderung - Obligatorische Milderung - Revision - Revisionsbegründung

    Damit kann sie im Revisionsverfahren nicht gehört werden (BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 1, 2, 3).
  • BGH, 11.07.1991 - 4 StR 302/91

    Einfuhr - Besitz von Betäubungsmitteln - Minder schwerer Fall - Besonders

    Die abweichende Wertung der Staatsanwaltschaft ist im Revisionsverfahren unerheblich (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 2).
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