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   BGH, 23.02.1989 - 4 StR 8/89   

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https://dejure.org/1989,3283
BGH, 23.02.1989 - 4 StR 8/89 (https://dejure.org/1989,3283)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1989 - 4 StR 8/89 (https://dejure.org/1989,3283)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1989 - 4 StR 8/89 (https://dejure.org/1989,3283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftliche Überfälle auf Geldboten mit einer Schreckschusspistole - Voraussetzungen eines minder schweren Falles nach § 250 II StGB - Überfall auf Spielhallen mit einer Schreckschusspistole - Strafmilderung trotz Fehlens der Waffe bei einigen Taten - Schuld des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 7
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 273/88

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung - Revision aufgrund Strafzumessung des

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 8/89
    Zwar ist die Mindestrafe nicht nur denkbar leichtesten Fällen vorbehalten; denn auf sie darf auch trotz Vorliegens den Angeklagten belastender Faktoren erkannt werden (BGH NStZ 1984, 359; BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 3).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 8/89
    Da die Schuld des Täters in Bezug auf die Einzeltaten durch eine Mehrheit von Taten erhöht werden kann, ist dieser Umstand auch bei der Bemessung der Einzelstrafe und schon bei der Erwägung mit in Betracht zu ziehen, ob jeweils ein minder schwerer Fall bejaht werden kann (BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB vor § 1/mF Gesamtwürdigung 2).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 8/89
    Der knappe Hinweis auf die Art der Tatausführung - "trotz der gezeigten Waffe" sei das Opfer "nur kurz in den Schwitzkasten genommen" worden, "das Gefährdungsrisiko wurde gering gehalten" (UA 23) - läßt nämlich nicht erkennen, ob das Landgericht die erforderliche Gesamtwürdigung unter Einbeziehung der vor und nach der Tat liegenden Umstände vorgenommen hat (vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGH NStZ 1983, 119; BGHR StGB vor § 1/mF Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1).
  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 437/83

    Anforderungen an die Bergründung der Ablehnung eines Beweisantrags -

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 8/89
    Zwar ist die Mindestrafe nicht nur denkbar leichtesten Fällen vorbehalten; denn auf sie darf auch trotz Vorliegens den Angeklagten belastender Faktoren erkannt werden (BGH NStZ 1984, 359; BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 3).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 617/83

    Bindung des Richters an den gesetzlich vorgegebenen Strafrahmen - Anwendung der

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 8/89
    Ihre Verhängung setzt aber - wie die der Höchststrafe - eine eingehende Begründung und Abwägung der wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände voraus (BGH NStZ 1983, 268, 269; 1984, 117).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 8/89
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGHSt 29, 319, 320 m.w.Nachw.; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 I Begründung 2 und Beurteilungsrahmen 1; BGH, Beschluß vom 15. November 1988 - 4 StR 515/88 - zum Abdruck vorgesehen in BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 6).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 8/89
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGHSt 29, 319, 320 m.w.Nachw.; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 I Begründung 2 und Beurteilungsrahmen 1; BGH, Beschluß vom 15. November 1988 - 4 StR 515/88 - zum Abdruck vorgesehen in BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 6).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86

    Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 8/89
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGHSt 29, 319, 320 m.w.Nachw.; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 I Begründung 2 und Beurteilungsrahmen 1; BGH, Beschluß vom 15. November 1988 - 4 StR 515/88 - zum Abdruck vorgesehen in BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 6).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 515/88

    Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 8/89
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGHSt 29, 319, 320 m.w.Nachw.; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 I Begründung 2 und Beurteilungsrahmen 1; BGH, Beschluß vom 15. November 1988 - 4 StR 515/88 - zum Abdruck vorgesehen in BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 6).
  • BGH, 15.06.1976 - 4 StR 239/76

    Revisibilität einer milden Strafe bei erheblichem Überwiegen der

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 8/89
    Selbst wenn man gleichwohl die Bejahung eines minder schweren Falles noch als vertretbar ansehen wollte, kann angesichts dieser den Angeklagten erheblich belastenden Umstände die Verhängung der Mindeststrafe im Rahmen des § 250 Abs. 2 StGB nicht mehr als schuldangemessen angesehen werden (vgl. auch BGH NJW 1977, 1247).
  • BGH, 09.12.1982 - 4 StR 653/82

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles bei einem

  • BGH, 15.12.1982 - 2 StR 619/82

    Strafausspruch - Anforderungen - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Höchststrafe

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Die Grundsätze, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bemessung von Einzelstrafen bei einer Vielzahl gleichartiger Serientaten entwickelt worden sind (BGHSt 24, 268, 271; BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 7; BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 17), lassen Raum für eine verfahrensökonomische Anwendung des Systems der Strafenbildung bei Tatmehrheit.
  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Zu der schuldangemessenen Festsetzung von Einzelstrafen bei Häufung gleichartiger Straftaten vgl. BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 7.
  • BGH, 21.02.2024 - 6 StR 541/23

    Verhängung der Mindeststrafe als schuldangemessen trotz der den Angeklagten

    Dies setzt aber - wie bei der Verhängung der Höchststrafe (vgl. BGH Urteil vom 15. Dezember 1982 - 2 StR 619/82, NStZ 1983, 268, 269) - eine eingehende Begründung und Abwägung der wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände voraus (vgl. BGH, Urteile vom 17. November 1983 - 4 StR 617/83, NStZ 1984, 117; vom 23. Februar 1989 - 4 StR 8/89, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 7).
  • BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12

    Strafzumessung (Überprüfung durch das Revisionsgericht; Bildung einer

    Da die Schuld des Täters in Bezug auf die Einzeltaten durch eine Mehrheit von Taten erhöht werden kann, ist dieser Umstand vielmehr auch bei der Bemessung der Einzelstrafe und schon bei der Erwägung mit in Betracht zu ziehen, ob jeweils ein minder schwerer Fall bejaht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 271; Senatsurteil vom 23. Februar 1989 - 4 StR 8/89, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 7).
  • BGH, 20.03.1990 - 4 StR 94/90

    Begründung eines Fortsetzungszusammenhangs bei mehrfacher Begehung von Untreue -

    Zur schuldangemessenen Festsetzung von Einzelstrafen bei Häufung gleichartiger Straftaten vgl. BGHSt 24, 268, 271; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 7.
  • BGH, 14.09.1990 - 4 StR 398/90

    Darstellung der Strafzumessungsgründe im Urteil

    Dabei sind die die Strafzumessung im engeren Sinne bestimmenden Gesichtspunkte (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) in der Regel um so eingehender darzulegen, je mehr sich die Strafe dem unteren oder dem oberen Bereich des Strafrahmens nähert (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 7 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89

    Vorliegen eines Äquivalenzverhältnisses zwischen gewährtem Vorteil und

    Zur schuldangemessenen Festsetzung von Einzelstrafen bei Häufung gleichartiger Straftaten vgl. BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 7.
  • BGH, 06.02.1990 - 4 StR 13/90

    Beschwer durch rechtsfehlerhafte Annahme einer fortgesetzten Handlung wegen

    Zur schuldangemessenen Festsetzung von Einzelstrafen bei Häufung gleichartiger Straftaten vgl. BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 7.
  • BGH, 16.01.1990 - 4 StR 631/89

    Gesamtvorsatz - Fortsetzungstat - Krankenkasse - Betrug - Voraussetzungen für die

    Zu der schuldangemessenen Festsetzung von Einzelstrafen bei Häufung gleichartiger Straftaten vgl. BGHSt 24, 268, 271; BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 7.
  • BGH, 10.05.1990 - 4 StR 680/89

    Mißachtung der Betrugsverwirklichnug durch die Strafkammer bei auch fremdnützigem

    Zur schuldangemessenen Festsetzung von Einzelstrafen bei Häufung gleichartiger Straftaten vgl. BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 7.
  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 396/93

    Aufhebung einer Einzelstrafe

  • BGH, 23.01.1990 - 4 StR 675/89

    Voraussetzungen für die Annahme eines einen Fortsetzungszusammenhang begründenden

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