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   BGH, 15.09.1988 - 4 StR 397/88   

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https://dejure.org/1988,6166
BGH, 15.09.1988 - 4 StR 397/88 (https://dejure.org/1988,6166)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1988 - 4 StR 397/88 (https://dejure.org/1988,6166)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1988 - 4 StR 397/88 (https://dejure.org/1988,6166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Schädigungsvorsatzes bei Hingabe eines nicht einlösbaren Schecks - Täuschung über die Zahlungswilligkeit - Gründe für das Absehen von einer Gesamtstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 15
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 397/88
    Die in dem Ausschluß der Gesamtstrafenbildung liegende Härte ist bei der Bemessung der Strafhöhe für die abzuurteilende Tat zu berücksichtigen (BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132) [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84].
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85

    Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 397/88
    Zugleich bildete das erste der früheren Urteile - also das Urteil vom 24. November 1983 - eine Zäsur für spätere Gesamtstrafenbildungen (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; 33, 367, 368) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85].
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84

    Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 397/88
    Die in dem Ausschluß der Gesamtstrafenbildung liegende Härte ist bei der Bemessung der Strafhöhe für die abzuurteilende Tat zu berücksichtigen (BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132) [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84].
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 397/88
    Zugleich bildete das erste der früheren Urteile - also das Urteil vom 24. November 1983 - eine Zäsur für spätere Gesamtstrafenbildungen (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; 33, 367, 368) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85].
  • BGH, 24.02.1959 - 5 StR 618/58

    Strafbarkeit wegen vollendeten Betruges, wegen versuchten Betruges und wegen

    Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 397/88
    Daß das Landgericht den Angeklagten im Falle 12 der Urteilsgründe (UA 16 f) lediglich wegen versuchten statt wegen vollendeten Betrugs verurteilt hat (vgl. BGHSt 13, 13), beschwert ihn nicht.
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