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BGH, 15.09.1988 - 4 StR 397/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Schädigungsvorsatzes bei Hingabe eines nicht einlösbaren Schecks - Täuschung über die Zahlungswilligkeit - Gründe für das Absehen von einer Gesamtstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82
Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …
Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 397/88
Die in dem Ausschluß der Gesamtstrafenbildung liegende Härte ist bei der Bemessung der Strafhöhe für die abzuurteilende Tat zu berücksichtigen (BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132) [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]. - BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85
Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat
Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 397/88
Zugleich bildete das erste der früheren Urteile - also das Urteil vom 24. November 1983 - eine Zäsur für spätere Gesamtstrafenbildungen (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; 33, 367, 368) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85]. - BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer …
Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 397/88
Die in dem Ausschluß der Gesamtstrafenbildung liegende Härte ist bei der Bemessung der Strafhöhe für die abzuurteilende Tat zu berücksichtigen (BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132) [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]. - BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …
Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 397/88
Zugleich bildete das erste der früheren Urteile - also das Urteil vom 24. November 1983 - eine Zäsur für spätere Gesamtstrafenbildungen (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; 33, 367, 368) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85]. - BGH, 24.02.1959 - 5 StR 618/58
Strafbarkeit wegen vollendeten Betruges, wegen versuchten Betruges und wegen …
Auszug aus BGH, 15.09.1988 - 4 StR 397/88
Daß das Landgericht den Angeklagten im Falle 12 der Urteilsgründe (UA 16 f) lediglich wegen versuchten statt wegen vollendeten Betrugs verurteilt hat (vgl. BGHSt 13, 13), beschwert ihn nicht.
- BGH, 09.11.2010 - 4 StR 441/10
Entgangene nachträgliche Gesamtstrafenbildung infolge Strafvollstreckung: …
a) Der Nachteil, der darin liegt, dass eine an sich mögliche nachträgliche Gesamtstrafenbildung nicht mehr in Betracht kommt, weil die frühere Strafe bereits vollstreckt oder anderweitig erledigt ist, ist nach der bisherigen Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs bei der Bemessung der neu zu erkennenden Strafe auszugleichen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 103; vom 23. Januar 1985 - 1 StR 645/84, BGHSt 33, 131, 132;… vom 23. Juni 1988 - 4 StR 169/88, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 1; Urteil vom 15. September 1988 - 4 StR 397/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 15; vom 2. Mai 1990 - 3 StR 59/89, NStZ 1990, 436; Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 311; Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80;… Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 2 StR 328/03, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 13; vom 16. September 2008 - 5 StR 408/08, NStZ-RR 2008, 370; vom 10. März 2009 - 5 StR 73/09, StV 2010, 240). - BGH, 26.01.2010 - 5 StR 478/09
Härteausgleich für entgangene Bewährung; Vollstreckungslösung
Damit wirkt sich die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe unter Heranziehung einer erheblichen, zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe als Einsatzstrafe für den Angeklagten überaus nachteilig aus (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 1994 - 2 StR 740/93); dies erfordert die Gewährung eines besonders nachhaltigen Härteausgleichs (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 15 m.w.N.).