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   BGH, 20.09.1988 - 5 StR 418/88   

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https://dejure.org/1988,1373
BGH, 20.09.1988 - 5 StR 418/88 (https://dejure.org/1988,1373)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1988 - 5 StR 418/88 (https://dejure.org/1988,1373)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1988 - 5 StR 418/88 (https://dejure.org/1988,1373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis des Eingehens auf die Einziehung des Tatfahrzeugs in den Strafzumessungesgründen für die Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 1 § 74
    Betäubungsmittelstrafrecht: Berücksichtigung der Einziehung bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 16
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83

    Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 20.09.1988 - 5 StR 418/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1983, 2710; BGH StV 1986, 58; 1987, 345; BGHR § 46 Abs. 1 Schuldausgleich Nr. 6, 12) war das aber geboten.
  • BGH, 02.07.1985 - 4 StR 300/85

    Erfordernis einer näheren Begründung hinsichtlich einer Anordnung der Entziehung

    Auszug aus BGH, 20.09.1988 - 5 StR 418/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1983, 2710; BGH StV 1986, 58; 1987, 345; BGHR § 46 Abs. 1 Schuldausgleich Nr. 6, 12) war das aber geboten.
  • BGH, 14.04.1987 - 1 StR 163/87

    Annahme von Milderungsgründen trotz Vorliegen der Voraussetzungen eines

    Auszug aus BGH, 20.09.1988 - 5 StR 418/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1983, 2710; BGH StV 1986, 58; 1987, 345; BGHR § 46 Abs. 1 Schuldausgleich Nr. 6, 12) war das aber geboten.
  • BGH, 27.04.1999 - 4 StR 94/99

    Mittäterschaft; Beteiligung; Unerlaubtes Handeltreiben

    Dabei wird der neue Tatrichter auch Gelegenheit haben, nähere Feststellungen zum Wert des eingezogenen PKW zu treffen, die die Überprüfung ermöglichen, ob die Nebenstrafe der Einziehung bei der Bemessung der Freiheitsstrafe angemessen berücksichtigt worden ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1996, 206; BGH, Beschluß vom 1. September 1998 - 4 StR 367/98).
  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 307/98

    Einziehung eines PKWs

    Das Landgericht hat - für sich genommen rechtsfehlerfrei - bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe die Einziehung des Pkw strafmildernd berücksichtigt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1993, 359; 1994, 76; 1996, 206).
  • BGH, 20.07.2011 - 5 StR 234/11

    Einziehung (Bestimmung des Werts des Einziehungsgegenstands; bestimmender

    Eine entsprechende Berücksichtigung wäre aber hier - bei näherer Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten - zur Erzielung eines Schuldausgleichs geboten gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 1988 - 5 StR 418/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 16, und Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 585/93, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafzumessung 1 jeweils mwN), weil die auf § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB gestützte Einziehungsanordnung als Nebenstrafe angesichts des möglicherweise nicht unbeträchtlichen Werts des Fahrzeugs einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt darstellt.
  • BGH, 23.02.2010 - 5 StR 548/09

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Es kommt hinzu, dass das Landgericht auf den mit der Einziehung des Wohnmobils gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB entstandenen Vermögensverlust des Angeklagten nicht eingegangen ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 16; BGH, Beschluss vom 14. Juni 2000 - 2 StR 217/00).
  • BGH, 27.06.2001 - 2 StR 204/01

    Unterlassene Prüfung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hangvermutung

    Die Einziehungsanordnung kann Einfluß auf die zu bemessende Strafe haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12 und 16), die Anordnung von Verfall dagegen nicht (vgl. BGHR StGB § 73 d Strafzumessung 1).
  • BGH, 22.12.1992 - 1 StR 618/92

    Einziehung - Verhältnismäßigkeit - Strafzumessung - Nebenstrafe

    Die Einziehung nach § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist Nebenstrafe und damit Teil der Strafzumessung; eine Gesamtbetrachtung ist erforderlich (BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Schuldausgleich 6, 12, 16).
  • BGH, 06.08.2002 - 4 StR 211/02

    Einziehung - Fahrzeug - Beruhen - Gesetzesverletzung - Nichtberücksichtigung -

    Der Senat schließt aus, daß die Nichtberücksichtigung der Einziehung der zwei Fahrzeuge (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 16, 39) sich zum Nachteil des Angeklagten auf die Bemessung der durch maßvolle Erhöhung der verwirkten Einsatzstrafe gebildeten Gesamtstrafe ausgewirkt hat.
  • BGH, 15.12.2022 - 6 StR 366/22

    Strafzumessung (unterbliebene Berücksichtigung der Einziehung; fehlerhafte

    Eine entsprechende Berücksichtigung wäre hier aber, gegebenenfalls unter näherer Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten, zur Erzielung eines gerechten Schuldausgleichs geboten gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 1988 - 5 StR 418/88; Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 585/93, jeweils mit weiteren Nachw.), weil die auf § 74 Abs. 1 (und 3 Satz 1) StGB gestützte Einziehungsanordnung als Nebenstrafe angesichts des möglicherweise nicht unbeträchtlichen Wertes des Motorrads einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt darstellt (dazu Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. 2017, Rn. 369 und krit. 725)." Daher kann auch die Einziehungsentscheidung keinen Bestand haben, zumal die Strafkammer ihr Ermessen nicht erkennbar ausgeübt hat (§ 74 Abs. 1 StGB).
  • BGH, 03.05.2017 - 2 StR 364/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung einer erfolgten Einziehung); unerlaubte Einfuhr

    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (BGH, aaO; BGH, Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 296/11, NStZ-RR 2011, 370; Beschluss vom 20. Juli 2011 - 5 StR 234/11, StV 2011, 726; Beschluss vom 20. September 1988 - 5 StR 418/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 16; Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 585/93, StV 1994, 76).
  • BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00

    Strafmilderung nach § 31 Nr. 1 BtMG (Aufklärungserfolg)

    Hinzu kommt, daß in den Strafzumessungsgründen der Umstand der Einziehung des Pkws des Angeklagten keine Erwähnung findet, obwohl dies nach der Rechtsprechung geboten war (vgl. BGH StV 1995.301; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12 und 16).
  • BGH, 24.11.2005 - 4 StR 521/05

    Aufrechterhaltung des Strafausspruchs (angemessene Rechtsfolge; gesetzlicher

  • BGH, 17.10.1995 - 4 StR 549/95

    Strafmildernde Berücksichtigung - Wert - Eingezogener Gegenstand

  • OLG Rostock, 09.03.2005 - 1 Ss 28/05

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die

  • BGH, 16.03.1995 - 4 StR 105/95

    Strafänderung - Strafänderungsgrund - Strafmilderung - Strafzumessung - Wert der

  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 357/99

    Strafzumessung; Einziehung von Vermögensgegenständen; Schuldausgleich;

  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 204/92

    Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatbestandsalternativen des Erwerbs und des

  • BGH, 01.09.1998 - 4 StR 367/98

    Berücksichtigung der Einziehung eines wertvollen Gegenstandes bei Bemessung einer

  • BGH, 03.11.1993 - 4 StR 625/93

    Verhältnis der Tatbestandsvarianten des Sichverschaffens und des

  • BGH, 20.01.1999 - 5 StR 609/98

    Einfuhr von Betäubungsmitteln; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 13.07.1995 - 4 StR 349/95

    Einziehung - Wert der Sache - Strafzumessung

  • BGH, 12.07.1995 - 3 StR 280/95

    Einziehung - Strafzumessung - Hauptstrafe - Wirkung

  • BGH, 18.01.1993 - 5 StR 690/92

    Verwerfung der Revision - Unterbleiben der Erwähnung einer Nebenstrafe bei der

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