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   BGH, 09.01.1987 - 2 StR 676/86   

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https://dejure.org/1987,1566
BGH, 09.01.1987 - 2 StR 676/86 (https://dejure.org/1987,1566)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1987 - 2 StR 676/86 (https://dejure.org/1987,1566)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1987 - 2 StR 676/86 (https://dejure.org/1987,1566)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafzumessung - Nachteile - Beruf - Besondere Umstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 56 Abs. 2

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 5
  • NStZ 1987, 172
  • StV 1987, 149
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.2011 - 3 StR 89/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe (Beschönigung

    Dieser Umstand durfte als durch die Tat bedingter beruflicher bzw. wirtschaftlicher Nachteil in die Abwägung eingestellt werden (BGH, Beschluss vom 9. Januar 1987 - 2 StR 676/86, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 5).
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 492/96

    Berücksichtigung des Umstandes, dass der Täter mit Rechtskraft der Verurteilung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind unter dem Gesichtspunkt des § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB berufs- und standesrechtliche Folgen der Strafe zu berücksichtigen (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 5, 8, 22; BGH NStZ 1987, 133, 134; BGH StV 1991, 157; BGH wistra 1991, 221, 222).
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 548/90

    Berücksichtigung persönlicher Konflikte bei der Strafrahmenbemessung -

    Derartige Nachteile verlieren ihre wesentliche strafmildernde Bedeutung nicht schon deshalb, weil der Angeklagte in Kenntnis dieser Folgen gehandelt hat (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 5).
  • BGH, 20.10.1999 - 1 StR 340/99

    BGH bestätigt Urteil gegen den ehemaligen Landrat von Sigmaringen

    Auch stehen die Darlegungen der Strafkammer im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nebenfolge der Beendigung des Beamtenverhältnisses und des Verlustes der Pensionsansprüche sowohl bei der Festsetzung der schuldangemessenen Strafe (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2 m. w. Nachw.) als auch bei der Beantwortung der Frage, ob besondere Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB vorliegen (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 2).
  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 13/91

    Standesrechtliche Ahndung - Vertretungsverbot - Vertretungsverbot für

    Die beruflichen Folgen können, wenn sie schwer wiegen, bei der Straffestsetzung mildernd zu berücksichtigen sein (vgl. BGH NStZ 1987, 133, 134; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 5 und 8).
  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 542/90

    Strafzumessung - Urteilsgründe - Beruf des Täters - Berufsspezifischer Tatbezug -

    Folgen dieser Art sind Auswirkungen der Strafe, die nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB als berufliche Nebenfolgen die Höhe der Strafe beeinflussen können und nicht nur bei Beamten, sondern auch bei anderen Berufsgruppen zu berücksichtigen sind (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2, 5, 8, 10).
  • BGH, 20.02.1998 - 2 StR 20/98

    Große zeitliche Zäsur zwischen Tatbegehung und Tatverurteilung - Minderung des

    Die durch die Tat bedingten beruflichen Nachteile des Täters sind jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn sie ihn - wie hier - im besonderen Maße treffen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 5).
  • BGH, 28.06.1988 - 4 StR 67/88

    Anforderungen an das Vorliegen "besonderer Umstände" i.S.d. § 56 Abs. 2

    Davon abgesehen ist nicht auszuschließen, daß die Strafkammer bei der gebotenen Gesamtwürdigung (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 2) ihre Überzeugung, die verhängte Freiheitsstrafe müsse vollstreckt werden, auch auf Umstände gestützt hat, die nicht bewiesen sind.
  • BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95
    Nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB sind bei der Strafzumessung die durch die Tat bedingten beruflichen Nachteile des Täters zu berücksichtigen, insbesondere wenn sie ihn im besonderen Maße treffen (BGH StV 1987, 149/150 und 1991/157; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18; Körner Rn. 333).
  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 510/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung

    Daß der Angeklagte seine Beamtenstellung und das damit verbundene Sozialprestige verloren hat, war nicht nur - wie hier zutreffend geschehen - bei der Bemessung der Strafhöhe zu berücksichtigen, sondern darüber hinaus auch bei der Frage, ob die Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB vorliegen (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 2).
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