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   BGH, 08.06.1988 - 3 StR 99/88   

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https://dejure.org/1988,9088
BGH, 08.06.1988 - 3 StR 99/88 (https://dejure.org/1988,9088)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1988 - 3 StR 99/88 (https://dejure.org/1988,9088)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1988 - 3 StR 99/88 (https://dejure.org/1988,9088)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gutachterablehnung wegen Befangenheit - Ablehnung des Gutachters auf dessen Gutachten das Urteil aufgrund offensichtlichen Erkenntnissen nicht beruht - Keine Strafmilderung des Versuchs bei erkennbarer hoher krinmineller Energie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 14
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 121/12

    Betrug zum Nachteil einer Versicherung (Bestreiten der Tat in einem

    Darüber hinausgehende Umstände, die einen solchen Schluss rechtfertigen könnten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. Juni 1986 - 4 StR 245/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 1; Urteil vom 8. Juni 1988 - 3 StR 9/88, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 14), sind nicht festgestellt.
  • BGH, 27.05.1993 - 1 StR 265/93

    Veränderung des Schuldspruchs bei Erkennung auf aktives Tun statt auf Unterlassen

    Dabei ist es nicht nur unzulässig, das Verhalten des Angeklagten in dem gegen ihn selbst geführten Strafverfahren zu berücksichtigen, für eine Berücksichtigung seines Verhaltens in anderen Verfahren (hier der Bewertung einer Zeugnisverweigerung in einem Zivilprozeß) gilt nichts anderes (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 14; BGH, Beschluß vom 12. Juni 1986 - 4 StR 245/86).
  • BGH, 17.05.1993 - 1 StR 265/93
    Dabei ist es nicht nur unzulässig, das Verhalten des Angeklagten in dem gegen ihn selbst geführten Strafverfahren zu berücksichtigen, für eine Berücksichtigung seines Verhaltens in anderen Verfahren (hier der Bewertung einer Zeugnisverweigerung in einem Zivilprozeß) gilt nichts anderes (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 14; BGH, Beschluß vom 12. Juni 1986 - 4 StR 245/86).
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