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BGH, 20.11.1986 - 2 StR 599/86 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafzumessung - Angeklagter - Zeugenaussage - Geständnis - Ersparen der Zeugenaussage des Opfers duch Geständnis des Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 6
- StV 1987, 100
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 06.03.2001 - 4 StR 558/00
Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Regelbeispiel; Strafrahmenprüfung; …
Durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet ferner die Erwägung des Landgerichts, die "ausgeworfene Gesamtfreiheitsstrafe" sei "zur nachhaltigen Einwirkung auf den in der Hauptverhandlung völlig ungerührt auftretenden Angeklagten erforderlich." Da der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten bestritten hat, konnte von ihm in der Hauptverhandlung ein anderes Verhalten, etwa das Zeigen von Mitgefühl gegenüber der ihn - nach seiner Darstellung fälschlicherweise belastenden - Zeugin, nicht erwartet werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 6). - BGH, 23.10.1992 - 2 StR 483/92
Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung von direktem Vorsatz beim …
Einem Angeklagten, der die Tat bestreitet, darf es nicht zum Nachteil gereichen, daß er keine Reue zeigt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2, 4, 6), weil er sich sonst mit seinem eigenen zulässigen Verteidigungsverhalten in Widerspruch setzen müßte. - BGH, 10.02.1993 - 2 StR 475/92
Begriff des "Dienens zum Wohnen" bei § 306 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB)
Die neu entscheidende Strafkammer wird darauf hingewiesen, daß einem Angeklagten ein zulässiges Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung nicht strafschärfend angelastet werden darf (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 5, 6; st. Rspr.). - BGH, 17.02.1993 - 3 StR 28/93
Wirksamkeit der Berücksichtigung des Umstandes dass er kein Bedaueren über die …
Einem Angeklagten darf nicht zum Nachteil gereichen, daß er die Tat bestreitet und infolgedessen auch keine Schuldeinsicht und Reue zeigt (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 6).