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   BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00   

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BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00 (https://dejure.org/2000,1462)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2000 - 3 StR 259/00 (https://dejure.org/2000,1462)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - 3 StR 259/00 (https://dejure.org/2000,1462)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafausspruch - Gesamtstrafe - Gesamtstrafübel - Einzelstrafe - Strafnachlaß - Beschleunigungsgebot - Verfahrensverzögerung

  • Judicialis

    StGB § 56 f; ; StGB § 55; ; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1; StGB § 46 Abs. 2
    Verfahrensdauer bei Aufhebung und Zurückverweisung in der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15
  • NStZ 2001, 106
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.01.1995 - 2 StR 717/94

    Strafmilderung - Strafänderungsgründe - Strafzumessung - Strafrahmen

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00
    Sollte den Entscheidungen des 2. Strafsenats vom 13. Januar 1995 - 2 StR 717/94 - und des 5. Strafsenats vom 24. Juli 1991 (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 5) eine gegenteilige Annahme zugrunde liegen, würde der Senat dieser nicht beitreten können.
  • BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91

    Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00
    Sollte den Entscheidungen des 2. Strafsenats vom 13. Januar 1995 - 2 StR 717/94 - und des 5. Strafsenats vom 24. Juli 1991 (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 5) eine gegenteilige Annahme zugrunde liegen, würde der Senat dieser nicht beitreten können.
  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93

    Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00
    Ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK kommt nur bei einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung in Betracht (vgl. BVerfG NJW 1995, 1277; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11, 12).
  • BGH, 29.10.1997 - 3 StR 282/97

    Voraussetzungen für eine unzulässige Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00
    Ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK kommt nur bei einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung in Betracht (vgl. BVerfG NJW 1995, 1277; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11, 12).
  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00
    Ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK kommt nur bei einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung in Betracht (vgl. BVerfG NJW 1995, 1277; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11, 12).
  • BGH, 12.01.1993 - 5 StR 606/92

    Möglichkeit der strafmildernden Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer -

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00
    Die Kammer hat bei der Gesamtstrafenbildung erkennbar auch die Härten besonders gewichtet, die sich für den Angeklagten daraus ergeben, daß er nach Ablauf der Bewährungszeit - ohne daß ein Widerrufsgrund gemäß § 56 f StGB gegeben wäre - durch die Einbeziehung in eine nicht mehr aussetzungsfähige Gesamtstrafe so gestellt wird, als ob die Strafaussetzung widerrufen worden wäre (BGHR StGB § 55 I Einbeziehung 2; vgl. auch BVerfG wistra 1990, 262; BGH NStZ 1991, 330).
  • BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98

    Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00
    Auf mögliche Divergenzen kommt es hier jedoch nicht an, weil eine Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK schon deshalb nicht vorliegt, weil die angemessene Verfahrensdauer insgesamt noch nicht überschritten wurde (BGH NStZ 1999, 313).
  • BVerfG, 23.02.1990 - 2 BvR 51/90

    Kein Straferlaß nach Ablauf der Bewährungszeit bei Erfordernis zur Bildung einer

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00
    Die Kammer hat bei der Gesamtstrafenbildung erkennbar auch die Härten besonders gewichtet, die sich für den Angeklagten daraus ergeben, daß er nach Ablauf der Bewährungszeit - ohne daß ein Widerrufsgrund gemäß § 56 f StGB gegeben wäre - durch die Einbeziehung in eine nicht mehr aussetzungsfähige Gesamtstrafe so gestellt wird, als ob die Strafaussetzung widerrufen worden wäre (BGHR StGB § 55 I Einbeziehung 2; vgl. auch BVerfG wistra 1990, 262; BGH NStZ 1991, 330).
  • BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00
    Ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK kommt nur bei einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung in Betracht (vgl. BVerfG NJW 1995, 1277; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11, 12).
  • BGH, 27.03.1991 - 3 StR 358/90

    Strafaussetzung - Bewährungszeit - Gesamtfreiheitsstrafe - Umsatzsteuer -

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00
    Die Kammer hat bei der Gesamtstrafenbildung erkennbar auch die Härten besonders gewichtet, die sich für den Angeklagten daraus ergeben, daß er nach Ablauf der Bewährungszeit - ohne daß ein Widerrufsgrund gemäß § 56 f StGB gegeben wäre - durch die Einbeziehung in eine nicht mehr aussetzungsfähige Gesamtstrafe so gestellt wird, als ob die Strafaussetzung widerrufen worden wäre (BGHR StGB § 55 I Einbeziehung 2; vgl. auch BVerfG wistra 1990, 262; BGH NStZ 1991, 330).
  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99

    Beachtung des Gesamtstrafübels bei der Bildung von mehreren Gesamtstrafen

  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut

    Ein derartiger Verfahrensgang und der mit ihm verbundene zusätzliche Zeitbedarf sind vielmehr grundsätzlich Ausfluss der rechtsstaatlichen Ausgestaltung eines Rechtsmittelsystems, das die Möglichkeit eröffnet, fehlerhafte Entscheidungen zu korrigieren (BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats) NJW 2003, 2228, 2229; NJW 2003, 2897, 2898; BVerfGK 2, 239; BGH NStZ 2001, 106; NJW 2005, 1813, 1814; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).
  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Vorabteilentscheidung

    Zwar liegt keine prozeßordnungswidrige, rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vor, wenn im Rahmen des Revisionsverfahrens ein zeitaufwendiges Anfrage- und Vorlageverfahren nach § 132 GVG durchgeführt werden muß (vgl. hierzu BGH NStZ 2001, 106 f.); im Hinblick auf das verfassungsrechtliche (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ausdrücklich normierte Gebot angemessener Beschleunigung des Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 63, 45, 69; BVerfG NStZ 2004, 335 ff. m. Anm. Foth; BVerfG, Beschluß vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 29/03; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13, 17 m.w.N.) hält es der Senat jedoch für nicht vertretbar, das Verfahren, obwohl es zum - für den Angeklagten im Vordergrund seines Rechtsmittels stehenden - Schuldspruch und Strafausspruch entscheidungsreif ist, bis zum Abschluß des Vorlageverfahrens insgesamt nicht weiter zu betreiben.
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 29/03

    Ausreichende Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im

    Denn dieser Zeitbedarf folgt aus einer rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Rechtsmittelsystems (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 3 StR 259/00 -, BGHR, StGB, § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).
  • BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05

    Teilrechtskraft; Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf Verfahrensbeschleunigung

    Denn allein der Umstand, daß auf eine Revision ein Urteil teilweise aufgehoben und zurückverwiesen wird, begründet regelmäßig keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, sondern ist Folge der Verfahrensgestaltung durch die Strafprozeßordnung, die im Regelfall gerade zum Schutz des Angeklagten die Nachprüfung einer Verurteilung in Rechtsmittelverfahren vorsieht (vgl. BVerfG NJW 2003, 2228; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).
  • BGH, 19.06.2002 - 2 StR 43/02

    Beschleunigungsgrundsatz (angemessene Frist; Beginn; Umstände des Einzelfalles;

    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt daher nicht ohne weiteres zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (BGH NStZ 1999, 313; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).
  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige

    Dies ist Ausfluß der Gesetzeslage und eines rechtsstaatlichen Rechtsmittelsystems (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).
  • OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05

    Fahrverbot, Absehen; Ausschöpfen von Rechtsmitteln; langer Zeitablauf

    Dem entspricht die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH, die Verfahrensverzögerungen, die durch die Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht eintreten, als Ausfluss der rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Rechtsmittelsystems ansehen (vgl. BVerfG NJW 2003, 2897; BGH NStZ 2001, 106 = wistra 2000, 462; BGH, Beschluss vom 22. März 2005, 3 StR 77/05).
  • BGH, 08.03.2006 - 2 StR 565/05

    Zur Frage einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1

    Die Wiederholung fehlerhafter Verfahrensteile als Konsequenz eines gerade auch zum Schutz des Beschuldigten vorgesehenen rechtsstaatlichen Rechtsbehelfsverfahrens oder gar die Durchführung des Rechtsbehelfsverfahrens selbst können nicht schon für sich allein als rechtsstaatswidrige zusätzliche Belastungen des Beschuldigten angesehen werden (so auch BGH, Beschl. vom 17. März 2005 - 3 StR 39/05 = NJW 2005, 1813; Urt. vom 7. Februar 2006 - 3 StR 460/98; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 29/03 = NJW 2003, 2228 f.; Beschl. vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 153/03 = NJW 2003, 2897, 2898; BGH NStZ 2001, 106 f.; NJW 2005, 1813, 1814; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).
  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 225/00

    Besonders schwerer Fall des Betruges; Bandenbetrug

    Auch die Verfahrensverlängerung, die dadurch entsteht, daß auf die Revision der Angeklagten das Urteil teilweise aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen wird, begründet regelmäßig keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 15).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 79/02

    Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    Vielmehr ist ein solcher Verfahrensgang Ausfluß einer rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Rechtsmittelsystems (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).
  • OLG Celle, 23.12.2004 - 211 Ss 145/04

    Gebotenheit der Verhängung eines Regelfahrverbotes nach der

  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 206/04

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Strafzumessung; rechtsstaatswidrige

  • BGH, 21.08.2002 - 5 StR 326/02

    Strafzumessung (von Tatsachen nicht mehr gedeckte Negativwertung;

  • BGH, 22.03.2005 - 3 StR 77/05

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Zurückverweisung durch das

  • BayObLG, 09.10.2003 - 1 ObOWi 270/03

    Fahrverbot und lange Verfahrensdauer

  • BGH, 09.03.2004 - 3 StR 446/03

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Aufhebung und Zurückverweisung der

  • BGH, 14.05.2002 - 3 StR 123/02

    Keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung durch Aufhebung und

  • BGH, 22.05.2002 - 3 StR 127/02

    Verfahrensverzögerung infolge von Zeugnisverweigerung

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