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   BGH, 07.06.1995 - 3 StR 177/95   

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https://dejure.org/1995,7316
BGH, 07.06.1995 - 3 StR 177/95 (https://dejure.org/1995,7316)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1995 - 3 StR 177/95 (https://dejure.org/1995,7316)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1995 - 3 StR 177/95 (https://dejure.org/1995,7316)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung - Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafänderung - Mitwirkung an der Straftataufklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 16
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85

    Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der

    Auszug aus BGH, 07.06.1995 - 3 StR 177/95
    Das Strafverfahren kennt weder einen Geständniszwang, noch eine Pflicht des Beschuldigten, bei der Aufklärung des Sachverhaltes - auch nicht zur Entlastung eines weiteren Verdächtigten - mitzuwirken (BGH NStZ 1985, 545).
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Dasselbe gilt im Rahmen der Strafzumessung (BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 16).
  • BGH, 04.08.2010 - 3 StR 192/10

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens zum Nachteil des

    Vielmehr ist zu besorgen, dass das Landgericht hier das Verteidigungsverhalten des Angeklagten rechtsfehlerhaft zu dessen Nachteil gewertet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 1995 - 3 StR 177/95, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 16 mwN).
  • BGH, 11.05.2010 - 3 StR 125/10

    Strafzumessung (Selbstbelastungsfreiheit)

    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, hat das Landgericht damit gegen den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit verstoßen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 16 m. w. N.).
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