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   BGH, 06.06.1989 - 1 StR 272/89   

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BGH, 06.06.1989 - 1 StR 272/89 (https://dejure.org/1989,4660)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1989 - 1 StR 272/89 (https://dejure.org/1989,4660)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1989 - 1 StR 272/89 (https://dejure.org/1989,4660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung einer mißbilligenden Einstellung gegenüber einem Tatopfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 6
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.05.1989 - 1 StR 184/89

    Strafzumessung - Straferhöhung - Leugnen der Tatbeteiligung - Mittäter -

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - 1 StR 272/89
    Die Wiedergabe dieses Vorbringens wäre aber erforderlich gewesen, um dem Senat die Beurteilung zu ermöglichen, ob der Angeklagte über die Grenzen einer angemessenen Verteidigung hinausgegangen ist und damit eine zu mißbilligende Einstellung gegenüber dem Tatopfer zum Ausdruck gebracht hat, die der Tatrichter strafschärfend berücksichtigen darf (vgl. dazu BGHSt 1, 105; BGH, Urt. vom 10. Juni 1969 - 1 StR 193/69 - bei Dallinger MDR 1969, 724; BGH MDR 1980, 240; BGH, Urt. vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84, insoweit in BGHSt 33, 37 [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84] nicht abgedruckt; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1; BGH, Beschlüsse vom 27. April 1989 - 1 StR 10/89 - und vom 11. Mai 1989 - 1 StR 184/89).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - 1 StR 272/89
    Die Wiedergabe dieses Vorbringens wäre aber erforderlich gewesen, um dem Senat die Beurteilung zu ermöglichen, ob der Angeklagte über die Grenzen einer angemessenen Verteidigung hinausgegangen ist und damit eine zu mißbilligende Einstellung gegenüber dem Tatopfer zum Ausdruck gebracht hat, die der Tatrichter strafschärfend berücksichtigen darf (vgl. dazu BGHSt 1, 105; BGH, Urt. vom 10. Juni 1969 - 1 StR 193/69 - bei Dallinger MDR 1969, 724; BGH MDR 1980, 240; BGH, Urt. vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84, insoweit in BGHSt 33, 37 [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84] nicht abgedruckt; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1; BGH, Beschlüsse vom 27. April 1989 - 1 StR 10/89 - und vom 11. Mai 1989 - 1 StR 184/89).
  • BGH, 10.06.1969 - 1 StR 193/69

    Strafschärfend wirkendes Verhalten des Angeklagten in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - 1 StR 272/89
    Die Wiedergabe dieses Vorbringens wäre aber erforderlich gewesen, um dem Senat die Beurteilung zu ermöglichen, ob der Angeklagte über die Grenzen einer angemessenen Verteidigung hinausgegangen ist und damit eine zu mißbilligende Einstellung gegenüber dem Tatopfer zum Ausdruck gebracht hat, die der Tatrichter strafschärfend berücksichtigen darf (vgl. dazu BGHSt 1, 105; BGH, Urt. vom 10. Juni 1969 - 1 StR 193/69 - bei Dallinger MDR 1969, 724; BGH MDR 1980, 240; BGH, Urt. vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84, insoweit in BGHSt 33, 37 [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84] nicht abgedruckt; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1; BGH, Beschlüsse vom 27. April 1989 - 1 StR 10/89 - und vom 11. Mai 1989 - 1 StR 184/89).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89

    Berücksichtigung des Prozessverhaltens eines Angeklagten in der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - 1 StR 272/89
    Die Wiedergabe dieses Vorbringens wäre aber erforderlich gewesen, um dem Senat die Beurteilung zu ermöglichen, ob der Angeklagte über die Grenzen einer angemessenen Verteidigung hinausgegangen ist und damit eine zu mißbilligende Einstellung gegenüber dem Tatopfer zum Ausdruck gebracht hat, die der Tatrichter strafschärfend berücksichtigen darf (vgl. dazu BGHSt 1, 105; BGH, Urt. vom 10. Juni 1969 - 1 StR 193/69 - bei Dallinger MDR 1969, 724; BGH MDR 1980, 240; BGH, Urt. vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84, insoweit in BGHSt 33, 37 [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84] nicht abgedruckt; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1; BGH, Beschlüsse vom 27. April 1989 - 1 StR 10/89 - und vom 11. Mai 1989 - 1 StR 184/89).
  • BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87

    Vereidigung nach berechtigter Zeugnisverweigerung während der Aussage

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - 1 StR 272/89
    Die Wiedergabe dieses Vorbringens wäre aber erforderlich gewesen, um dem Senat die Beurteilung zu ermöglichen, ob der Angeklagte über die Grenzen einer angemessenen Verteidigung hinausgegangen ist und damit eine zu mißbilligende Einstellung gegenüber dem Tatopfer zum Ausdruck gebracht hat, die der Tatrichter strafschärfend berücksichtigen darf (vgl. dazu BGHSt 1, 105; BGH, Urt. vom 10. Juni 1969 - 1 StR 193/69 - bei Dallinger MDR 1969, 724; BGH MDR 1980, 240; BGH, Urt. vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84, insoweit in BGHSt 33, 37 [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84] nicht abgedruckt; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1; BGH, Beschlüsse vom 27. April 1989 - 1 StR 10/89 - und vom 11. Mai 1989 - 1 StR 184/89).
  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - 1 StR 272/89
    Die Wiedergabe dieses Vorbringens wäre aber erforderlich gewesen, um dem Senat die Beurteilung zu ermöglichen, ob der Angeklagte über die Grenzen einer angemessenen Verteidigung hinausgegangen ist und damit eine zu mißbilligende Einstellung gegenüber dem Tatopfer zum Ausdruck gebracht hat, die der Tatrichter strafschärfend berücksichtigen darf (vgl. dazu BGHSt 1, 105; BGH, Urt. vom 10. Juni 1969 - 1 StR 193/69 - bei Dallinger MDR 1969, 724; BGH MDR 1980, 240; BGH, Urt. vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84, insoweit in BGHSt 33, 37 [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84] nicht abgedruckt; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1; BGH, Beschlüsse vom 27. April 1989 - 1 StR 10/89 - und vom 11. Mai 1989 - 1 StR 184/89).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - 1 StR 272/89
    Die Wiedergabe dieses Vorbringens wäre aber erforderlich gewesen, um dem Senat die Beurteilung zu ermöglichen, ob der Angeklagte über die Grenzen einer angemessenen Verteidigung hinausgegangen ist und damit eine zu mißbilligende Einstellung gegenüber dem Tatopfer zum Ausdruck gebracht hat, die der Tatrichter strafschärfend berücksichtigen darf (vgl. dazu BGHSt 1, 105; BGH, Urt. vom 10. Juni 1969 - 1 StR 193/69 - bei Dallinger MDR 1969, 724; BGH MDR 1980, 240; BGH, Urt. vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84, insoweit in BGHSt 33, 37 [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84] nicht abgedruckt; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1; BGH, Beschlüsse vom 27. April 1989 - 1 StR 10/89 - und vom 11. Mai 1989 - 1 StR 184/89).
  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90

    Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines

    Damit hat die Strafkammer aber den Umstand, daß seine Verteidiger Beweisanträge bestimmten Inhalts gestellt haben, als eine zu mißbilligende Einlassung des Angeklagten gewertet (vgl. BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 1 und 4 bis 6).
  • BGH, 02.05.2000 - 1 StR 136/00

    Strafzumessung ("Hartnäckiges Abstreiten")

    Wie Revision und Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt haben, enthalten die Strafzumessungserwägungen des Landgerichts einen Rechtsfehler, soweit die Strafkammer zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt, "daß er sich in der Hauptverhandlung völlig uneinsichtig und ohne Reue zeigte und die Geschädigten durch sein hartnäckiges Abstreiten der Taten als Lügner darstellte" (vgl. dazu BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4, 6, 15, 17).
  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 546/19

    Grundsätze der Strafzumessung (herabwürdigende Äußerungen des Täters)

    Insoweit stellt sie sich als zulässiger Teil der Verteidigung des Angeklagten dar und diente nicht lediglich dem Zweck, das Tatopfer herabzuwürdigen, so dass sie nicht straferschwerend gewertet werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 1989 - 1 StR 272/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 6; vom 29. März 1994 - 1 StR 71/94, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 13; vom 22. September 2011 - 2 StR 313/11, juris Rn. 4).
  • BGH, 10.02.1994 - 1 StR 811/93

    Bewertung einer Äußerung des Angeklagten unter dem Aspekt der Überschreitung der

    Es ist daher fehlerhaft, wenn das Landgericht ohne weitere Prüfung dieses Vorbringen dahin wertet, es habe das zulässige Verteidigungsverhalten überschritten, weil es lediglich dem Zweck gedient habe, die junge Frau herabzuwürdigen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 6).
  • BGH, 03.03.1993 - 2 StR 24/93

    Strafschärfende Berücksichtigung einer missbilligenden Einstellung gegenüber den

    Soweit die Strafkammer auf Beweisanträge abgehoben hat, durch die der Angeklagte die Opfer in den Schmutz gezogen habe, fehlt es an der Wiedergabe dieser Anträge, so daß der Senat nicht zu beurteilen vermag, ob der Angeklagte über die Grenzen einer angemessenen Verteidigung hinausgegangen ist und damit eine zu mißbilligende Einstellung gegenüber den Tatopfern zum Ausdruck gebracht hat, die der Tatrichter strafschärfend berücksichtigen darf (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 6 m.w.N.).
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