Rechtsprechung
   BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,892
BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93 (https://dejure.org/1993,892)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1993 - 5 StR 206/93 (https://dejure.org/1993,892)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1993 - 5 StR 206/93 (https://dejure.org/1993,892)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte Handlung - Voraussetzungen eines Gesamtvorsatzes im Zusammenhang mit jahrelangem sexuellen Missbrauch - Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.03.1992 - 1 StR 57/92

    Anforderungen an den Vorsatz bei sexuellem Mißbrauch im häuslichen Bereich

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93
    Zwar hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, daß bei jahrelangem sexuellem Mißbrauch desselben Kindes in einer Vielzahl von Einzelfällen in sich wiederholender gleichartiger oder ähnlicher Weise im Rahmen eines Beziehungsgeflechts bei gleichbleibenden häuslichen und familiären Verhältnissen auch ohne weitere Begrenzung der beabsichtigten Tatdauer die Voraussetzungen eines Gesamtvorsatzes erfüllt und damit die Annahme einer fortgesetzten Handlung gerechtfertigt sein können (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 -, BGHR StGB vor § 1/f.H. Gesamtvorsatz 50, und vom 10. November 1992 - 5 StR 545/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 51, unter Berufung auf den Beschluß des 1. Strafsenats vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 38; zustimmend der 2. Strafsenat, Beschluß vom 6. November 1992 - 2 StR 519/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 47, und der 4. Strafsenat, Beschlüsse vom 19. November 1992 - 4 StR 522/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 48, und vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93 - enger der 3. Strafsenat, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 44).
  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93
    Bei dieser Sachlage kann nach Teileinstellung wegen der vom Fortsetzungszusammenhang eindeutig nicht erfaßten verjährten Einzeltaten der den Angeklagten nicht beschwerende weitergehende Schuldspruch wegen fortgesetzten sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit Vergewaltigung bestehenbleiben (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1992 - 1 StR 136/92 -, wistra 1992, 340, 341; BGH, Beschluß vom 25. September 1990 - 4 StR 359/90 -, NJW 1991, 307, 308, insoweit in BGHSt 37, 179 nicht abgedruckt; vgl. auch Senatsbeschluß vom 19. Februar 1991 - 5 StR 25/91 -).
  • BGH, 09.03.1990 - 5 StR 73/90

    Zuständiges Gericht für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen eine

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93
    Für die Entscheidung über die Kostenbeschwerde der Nebenklägerin ist der Bundesgerichtshof nicht zuständig (BGHR StPO § 464 Abs. 3 Zuständigkeit 3).
  • BGH, 16.03.1993 - 4 StR 81/93

    Voraussetzungen für die Annahme eines Gesamtvorsatzes bei fortgesetztem sexuellen

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93
    Zwar hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, daß bei jahrelangem sexuellem Mißbrauch desselben Kindes in einer Vielzahl von Einzelfällen in sich wiederholender gleichartiger oder ähnlicher Weise im Rahmen eines Beziehungsgeflechts bei gleichbleibenden häuslichen und familiären Verhältnissen auch ohne weitere Begrenzung der beabsichtigten Tatdauer die Voraussetzungen eines Gesamtvorsatzes erfüllt und damit die Annahme einer fortgesetzten Handlung gerechtfertigt sein können (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 -, BGHR StGB vor § 1/f.H. Gesamtvorsatz 50, und vom 10. November 1992 - 5 StR 545/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 51, unter Berufung auf den Beschluß des 1. Strafsenats vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 38; zustimmend der 2. Strafsenat, Beschluß vom 6. November 1992 - 2 StR 519/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 47, und der 4. Strafsenat, Beschlüsse vom 19. November 1992 - 4 StR 522/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 48, und vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93 - enger der 3. Strafsenat, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 44).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92

    Tateinheit - Gesamtvorsatz - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Handlungen an Kindern

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93
    Zwar hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, daß bei jahrelangem sexuellem Mißbrauch desselben Kindes in einer Vielzahl von Einzelfällen in sich wiederholender gleichartiger oder ähnlicher Weise im Rahmen eines Beziehungsgeflechts bei gleichbleibenden häuslichen und familiären Verhältnissen auch ohne weitere Begrenzung der beabsichtigten Tatdauer die Voraussetzungen eines Gesamtvorsatzes erfüllt und damit die Annahme einer fortgesetzten Handlung gerechtfertigt sein können (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 -, BGHR StGB vor § 1/f.H. Gesamtvorsatz 50, und vom 10. November 1992 - 5 StR 545/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 51, unter Berufung auf den Beschluß des 1. Strafsenats vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 38; zustimmend der 2. Strafsenat, Beschluß vom 6. November 1992 - 2 StR 519/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 47, und der 4. Strafsenat, Beschlüsse vom 19. November 1992 - 4 StR 522/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 48, und vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93 - enger der 3. Strafsenat, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 44).
  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 522/92

    Verfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93
    Zwar hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, daß bei jahrelangem sexuellem Mißbrauch desselben Kindes in einer Vielzahl von Einzelfällen in sich wiederholender gleichartiger oder ähnlicher Weise im Rahmen eines Beziehungsgeflechts bei gleichbleibenden häuslichen und familiären Verhältnissen auch ohne weitere Begrenzung der beabsichtigten Tatdauer die Voraussetzungen eines Gesamtvorsatzes erfüllt und damit die Annahme einer fortgesetzten Handlung gerechtfertigt sein können (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 -, BGHR StGB vor § 1/f.H. Gesamtvorsatz 50, und vom 10. November 1992 - 5 StR 545/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 51, unter Berufung auf den Beschluß des 1. Strafsenats vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 38; zustimmend der 2. Strafsenat, Beschluß vom 6. November 1992 - 2 StR 519/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 47, und der 4. Strafsenat, Beschlüsse vom 19. November 1992 - 4 StR 522/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 48, und vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93 - enger der 3. Strafsenat, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 44).
  • BGH, 19.02.1991 - 5 StR 25/91

    Bestimmung des Strafmaßes bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93
    Bei dieser Sachlage kann nach Teileinstellung wegen der vom Fortsetzungszusammenhang eindeutig nicht erfaßten verjährten Einzeltaten der den Angeklagten nicht beschwerende weitergehende Schuldspruch wegen fortgesetzten sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit Vergewaltigung bestehenbleiben (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1992 - 1 StR 136/92 -, wistra 1992, 340, 341; BGH, Beschluß vom 25. September 1990 - 4 StR 359/90 -, NJW 1991, 307, 308, insoweit in BGHSt 37, 179 nicht abgedruckt; vgl. auch Senatsbeschluß vom 19. Februar 1991 - 5 StR 25/91 -).
  • BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92

    Verwerfung der Revision - Einführung von Erkenntnissen über das frühere

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93
    Zwar hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, daß bei jahrelangem sexuellem Mißbrauch desselben Kindes in einer Vielzahl von Einzelfällen in sich wiederholender gleichartiger oder ähnlicher Weise im Rahmen eines Beziehungsgeflechts bei gleichbleibenden häuslichen und familiären Verhältnissen auch ohne weitere Begrenzung der beabsichtigten Tatdauer die Voraussetzungen eines Gesamtvorsatzes erfüllt und damit die Annahme einer fortgesetzten Handlung gerechtfertigt sein können (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 -, BGHR StGB vor § 1/f.H. Gesamtvorsatz 50, und vom 10. November 1992 - 5 StR 545/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 51, unter Berufung auf den Beschluß des 1. Strafsenats vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 38; zustimmend der 2. Strafsenat, Beschluß vom 6. November 1992 - 2 StR 519/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 47, und der 4. Strafsenat, Beschlüsse vom 19. November 1992 - 4 StR 522/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 48, und vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93 - enger der 3. Strafsenat, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 44).
  • BGH, 30.06.1992 - 1 StR 136/92

    Untreue zulasten einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) durch deren

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93
    Bei dieser Sachlage kann nach Teileinstellung wegen der vom Fortsetzungszusammenhang eindeutig nicht erfaßten verjährten Einzeltaten der den Angeklagten nicht beschwerende weitergehende Schuldspruch wegen fortgesetzten sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit Vergewaltigung bestehenbleiben (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1992 - 1 StR 136/92 -, wistra 1992, 340, 341; BGH, Beschluß vom 25. September 1990 - 4 StR 359/90 -, NJW 1991, 307, 308, insoweit in BGHSt 37, 179 nicht abgedruckt; vgl. auch Senatsbeschluß vom 19. Februar 1991 - 5 StR 25/91 -).
  • BGH, 06.11.1992 - 2 StR 519/92

    Sexueller Mißbrauch - Zeitraum - Langzeitdelikt - Vorsatz - Gesamtumfang der Tat

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93
    Zwar hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, daß bei jahrelangem sexuellem Mißbrauch desselben Kindes in einer Vielzahl von Einzelfällen in sich wiederholender gleichartiger oder ähnlicher Weise im Rahmen eines Beziehungsgeflechts bei gleichbleibenden häuslichen und familiären Verhältnissen auch ohne weitere Begrenzung der beabsichtigten Tatdauer die Voraussetzungen eines Gesamtvorsatzes erfüllt und damit die Annahme einer fortgesetzten Handlung gerechtfertigt sein können (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 -, BGHR StGB vor § 1/f.H. Gesamtvorsatz 50, und vom 10. November 1992 - 5 StR 545/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 51, unter Berufung auf den Beschluß des 1. Strafsenats vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 38; zustimmend der 2. Strafsenat, Beschluß vom 6. November 1992 - 2 StR 519/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 47, und der 4. Strafsenat, Beschlüsse vom 19. November 1992 - 4 StR 522/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 48, und vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93 - enger der 3. Strafsenat, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 44).
  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 545/92

    Teilweise Abänderung des Schuldspruchs in tateinheitlicher Begehung wegen

  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 244/09

    Nachstellung; Dauerdelikt (Deliktsnatur, Klammerwirkung)

    Im Übrigen ist es zulässig, auch verjährte Straftaten bei der Strafzumessung zum Nachteil des Täters zu berücksichtigen, wenn auch mit geringerem Gewicht wie nicht verjährte Delikte (st. Rspr.; s. etwa BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20).
  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 47/20

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (Anderer:

    Der Senat kann jedoch ausschließen, dass bei Beachtung der Verjährung dieser ansonsten rechtsfehlerfrei festgestellten Delikte noch niedrigere Einzelstrafen oder eine niedrigere Gesamtstrafe festgesetzt worden wären, zumal verjährte Taten - wenn auch mit geringerem Gewicht - straferschwerend berücksichtigt werden können (vgl. Senat, Beschluss vom 6. April 2001 - 2 StR 75/01, Rn. 4; s. auch BGH, Beschluss vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20 je mwN) und das Landgericht ausdrücklich "den langen Zeitablauf' seit den betreffenden Taten strafmildernd in Rechnung gestellt hat.
  • OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13

    Gewerbsmäßigkeit; Regelbeispiel; Arbeitslosengeld

    Jedenfalls kann das verjährte Vortatverhalten nicht zur gleichen Gewichtung jenes Verhaltens führen wie die Anlastung der den Schuldspruch tragenden Tatschuld (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20; Schäfer/Sander/van Gemmeren Praxis der Strafzumessung 5. Aufl. 2012, Rdnr. 663).

    Die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle könnte deshalb unangemessen erscheinen, ein besonders schwerer Fall trotz Vorliegens eines Regelbeispiels verneint werden und auf den normalen Strafrahmen zurückzugreifen sein (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20; BGH StV 1989, 432 [433]; BGH NJW 1987, 2450 [2451], Fischer, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht