Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1987 - 2 StR 558/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,757
BGH, 13.11.1987 - 2 StR 558/87 (https://dejure.org/1987,757)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1987 - 2 StR 558/87 (https://dejure.org/1987,757)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1987 - 2 StR 558/87 (https://dejure.org/1987,757)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,757) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatprovozierendes Verhalten des Tatopfers - Verurteilung wegen Totschlages - Vorliegen eines minder schweren Falls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 213

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1153
  • MDR 1988, 331
  • BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 7
  • NStZ 1988, 125
  • StV 1988, 148
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.1986 - 2 StR 497/86

    Berücksichtigung von vermindertem Hemmungsvermögen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 13.11.1987 - 2 StR 558/87
    Gerade bei einer affektiven Beeinträchtigung des Täters ist eine Vielzahl von Verletzungshandlungen häufig eher ein Anzeichen für eine stärkere seelische Beeinträchtigung als Ausdruck besonderer verbrecherischer Energie (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juni 1987 - 3 StR 205/87 und vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86; BGHR StGB § 21 - Strafzumessung 1).
  • BGH, 01.12.1986 - 3 StR 544/86

    Zurückweisung des angesonnenen Geschlechtsverkehrs als Mitveranlassung zur

    Auszug aus BGH, 13.11.1987 - 2 StR 558/87
    Gerade bei einer affektiven Beeinträchtigung des Täters ist eine Vielzahl von Verletzungshandlungen häufig eher ein Anzeichen für eine stärkere seelische Beeinträchtigung als Ausdruck besonderer verbrecherischer Energie (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juni 1987 - 3 StR 205/87 und vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86; BGHR StGB § 21 - Strafzumessung 1).
  • BGH, 12.06.1987 - 3 StR 205/87

    Berücksichtigung des möglichen Einflusses der verminderten Schuldfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 13.11.1987 - 2 StR 558/87
    Gerade bei einer affektiven Beeinträchtigung des Täters ist eine Vielzahl von Verletzungshandlungen häufig eher ein Anzeichen für eine stärkere seelische Beeinträchtigung als Ausdruck besonderer verbrecherischer Energie (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juni 1987 - 3 StR 205/87 und vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86; BGHR StGB § 21 - Strafzumessung 1).
  • BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die

    Der Generalbundesanwalt meint des weiteren, die strafschärfende Berücksichtigung der besonderen Nachhaltigkeit verstoße gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Handlungsmodalitäten, die nicht Ausdruck einer sich frei entfaltenden besonderen verbrecherischen Energie, sondern Anzeichen für die Stärke einer seelischen Beeinträchtigung sind, dem vermindert Schuldfähigen nicht - auch nicht mit vermindertem Gewicht - angelastet werden dürfen (BGH NStZ 1988, 125).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Art der Tatausführung einem vermindert schuldfähigen Täter nicht ohne weiteres in gleicher Weise strafschärfend zur Last gelegt werden kann wie einem voll schuldfähigen, daß vielmehr zu prüfen und bei der Zumessung zu beachten ist, ob und in welchem Umfang die Art der Tatausführung gerade durch die geistig-seelische Ausnahmesituation des Täters bedingt ist (BGHSt 16, 360, 363; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 5; BGH NStZ 1987, 453; 1988, 125; BGH, Beschl. vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86; Urt. vom 14. Juli 1987 - 1 StR 250/87).

    Die Entscheidung NStZ 1988, 125 steht nicht entgegen.

  • BGH, 07.08.2001 - 1 StR 174/01

    Totschlag; Mord; Besonders schwerer Fall des Totschlages; Niedrige Beweggründe;

    Eine Vielzahl von Verletzungshandlungen ist häufig eher ein Anzeichen für eine seelische Beeinträchtigung als Ausdruck besonderer verbrecherischer Energie (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 7).
  • BGH, 20.01.2004 - 5 StR 395/03

    Besonders schwerer Fall des Totschlages (Nähe zu Mordmerkmalen)

    Hinzu kommt, daß Handlungsmodalitäten - wie besondere Brutalität -, die Anzeichen für die Stärke einer seelischen Beeinträchtigung sind oder sein können, einem vermindert schuldfähigen Angeklagten nicht voll angelastet werden dürfen; keinesfalls darf sie der Tatrichter als besondere Strafschärfungsgründe bewerten (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 7, 14, 15).
  • BGH, 10.05.1988 - 4 StR 127/88

    Voraussetzung der Annahme eines minder schweren Falles eines Todschlags in zwei

    Das Landgericht setzt sich jedoch nicht mit der Frage auseinander, ob die Art der Tatausführung, insbesondere die Vielzahl der Stiche und das massive Vorgehen des Angeklagten gegen die Opfer, nicht gerade auf der psychischen Ausnahmesituation des Angeklagten beruhte und deshalb keinen Schluß auf eine gesteigerte verbrecherische Energie gestattete (vgl. BGHSt 16, 360, 363/364; BGH StV 1985, 55 m.w.Nachw.; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1-5; BGH NStZ 1988, 125/126).

    Das wäre schon deshalb erforderlich gewesen, weil bei einer affektiven Beeinträchtigung des Täters eine Vielzahl von Verletzungshandlungen häufig eher ein Anzeichen für eine stärkere seelische Beeinträchtigung ist, als ein Ausdruck besonderer verbrecherischer Energie (BGH NStZ 1988, 125, 126 m.w.Nachw.).

  • BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Tätermotiven und allgemeinen

    Umstände, die zur allgemeinen Art der Lebensführung des Täters gehören, dürfen ihm bei der Strafzumessung indes nur dann zur Last gelegt werden, wenn sie eine Beziehung zu der abgeurteilten Tat haben und sich daraus eine höhere Tatschuld ergibt (BGH, Urteil vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00, NStZ 2001, 87, 88; Beschluss vom 20. September 1996 - 2 StR 209/96, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 27; Beschluss vom 23. August 1989 - 3 StR 264/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 9; Beschluss vom 22. Juli 1988 - 2 StR 361/88, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 8; Beschluss vom 13. November 1987 - 2 StR 558/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 7).
  • BGH, 03.12.2003 - 5 StR 473/03

    Strafzumessung bei minder schwerem Fall des Totschlages (eingeschränkte

    Handlungsmodalitäten, die weniger Ausdruck einer sich frei entfaltenden verbrecherischen Energie, sondern - wie hier - eher Anzeichen für die Stärke einer seelischen Beeinträchtigung sind, dürfen einem vermindert Schuldfähigen grundsätzlich nicht uneingeschränkt angelastet werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 7, 11, 12, 14).
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 43/96

    Schuldfähigkeit - Psychischer Defekt - Nachtatverhalten - Tätergefährlichkeit -

    Es bedarf jedoch in einem solchen Fall regelmäßig der Prüfung, ob das beanstandete Verhalten nicht derart eng mit dem zur erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führenden psychischen Defekt verknüpft und die Vorwerfbarkeit deshalb so weitgehend gemindert ist, daß eine Wertung als bestimmender Strafschärfungsgrund ausscheidet oder daß jedenfalls das Gewicht des Strafschärfungsgrunds wesentlich verringert ist (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 5, 7, 9 bis 12, 14).
  • BGH, 25.10.1989 - 2 StR 350/89

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger

    Handlungsmodalitäten, die Anzeichen für die Stärke einer seelischen Beeinträchtigung sind, dürfen dem vermindert Schuldfähigen regelmäßig nicht angelastet werden (BGHR StGB § 21 - Strafzumessung 7); keinesfalls darf der Tatrichter sie als besondere Strafschärfungsgründe bewerten (BGHR StGB § 21 - Strafzumessung 4).
  • BGH, 19.01.1994 - 2 StR 702/93

    Allgemeine Lebensführung - Tat - Anklage - Urteil - Strafzumessung -

    Umstände der allgemeinen Lebensführung dürfen bei der Strafzumessung nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen ihrer engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf den Unrechtsgehalt zulassen oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zur Tat gewähren (BGH StV 1984, 21; BGHR StGB § 46 II Vorleben 3, 7, 8, 9, 10, 12).
  • BGH, 09.10.1992 - 2 StR 468/92

    Verminderte Schuldfähigekeit durch Affektzustand - Voraussetzungen zur

    Hatte die Persönlichkeitsstörung das Gewicht einer schweren seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB, dann ist im Rahmen der Strafzumessung zu prüfen, ob und inwieweit das noch nicht vom Affekt bestimmte Verhalten des Angeklagten vor der Tat bereits Anzeichen der schweren seelischen Abartigkeit war und dem Angeklagten deshalb nicht oder nur mit vermindertem Gewicht anzulasten ist (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 7, 8, 14, 15).
  • BGH, 30.04.1991 - 2 StR 118/91

    Strafzumessung - Unterbringung - Wechselbeziehung - Nichtanordnung der

  • BGH, 03.02.1989 - 2 StR 530/88

    Möglichkeit der Anlastung von Anzeichen für die Stärke einer seelischen

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 454/96

    Zulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung der Handlungsintensität,

  • BGH, 15.07.1998 - 3 StR 288/98

    Vorwegvollzug der Strafe vor der Maßregel

  • BGH, 09.12.1988 - 2 StR 624/88

    Annahme eines minder schweren Falles bei einer Einschränkung der

  • BGH, 08.03.1996 - 3 StR 474/95
  • BGH, 26.08.1994 - 2 StR 238/94

    Straferschwerende Berücksichtigung der hohen Handlungsintensität bei einem

  • BGH, 06.03.1991 - 2 StR 333/90

    Voraussetzungen des bedingten Tötungsvorsatzes - Besondere Anforderungen an die

  • BGH, 14.12.1988 - 3 StR 277/88

    Unzulässige Strafrahmenfestlegung trotz Berücksichtigung der

  • BGH, 26.04.1988 - 4 StR 157/88

    Ein den Milderungsgründen entgegenstehendes "brutales, von absolutem

  • BGH, 17.04.1990 - 2 StR 152/90

    Erforderlichkeit der Erörterung der Ursächlichkeit von zur erheblichen

  • BGH, 07.07.1989 - 2 StR 204/89

    Aufhebung eines Urteils durch Erhebung einer Revision

  • BGH, 21.07.1993 - 5 StR 344/93

    Strafschärfende Berücksichtigung bestimmter Handlungsmodalitäten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht