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   BGH, 16.08.2000 - 2 StR 279/00   

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https://dejure.org/2000,4112
BGH, 16.08.2000 - 2 StR 279/00 (https://dejure.org/2000,4112)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2000 - 2 StR 279/00 (https://dejure.org/2000,4112)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2000 - 2 StR 279/00 (https://dejure.org/2000,4112)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bandendiebstahl - Tatbegehung - Qualifikation - Strafzumessung - Einzelstrafe - Falsche uneidliche Aussage - Aussagenotstand - Auskunftsverweigerungsrecht - Selbstbegünstigung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 153; ; StGB § 157; ; StGB § 49 Abs. 2; ; StGB § 55

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 157 Abs. 1
    Aussagenotstand trotz Aussage nach Belehrung gemäß § 55 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 3 Bandendiebstahl 1
  • NStZ 2001, 85
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 548/88

    Verschiebung eines Strafrahmens - Voraussetzungen eines Aussagenotstands -

    Auszug aus BGH, 16.08.2000 - 2 StR 279/00
    Der Anwendung des § 157 StGB steht nicht entgegen, daß der Angeklagte trotz Belehrung über sein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StGB ausgesagt hat (BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 1 m.w.N.).
  • BGH, 13.02.2004 - 2 StR 408/03

    Strafmilderung beim Meineid (fehlende Belehrung über

    Der Strafmilderung steht nicht entgegen, daß der Angeklagte sich als Zeuge nicht auf sein Aussageverweigerungsrecht nach § 55 StPO berufen hat (vgl. u.a. BGH StV 1982, 521; BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 1 und 6; Senatsbeschluß vom 16. August 2000 - 2 StR 279/00).

    Der Anwendung des § 157 StGB steht nicht entgegen, daß die Angeklagte trotz Belehrung über ihr Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO ausgesagt hat (vgl. u.a. BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 1; Senatsbeschluß vom 16. August 2000 - 2 StR 279/00 m.w.Nachw.).

  • BGH, 25.08.2021 - 6 StR 329/21

    Schwerer Bandendiebstahl (Mittäterschaft: eigener Tatbeitrag; Überführung von

    Dies war aber bereits ausschlaggebend für ihre Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls und hätte daher nicht nochmals straferschwerend berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2000 - 2 StR 279/00, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Bandendiebstahl 1; LK-StGB/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 264).
  • BGH, 24.08.2021 - 3 StR 256/21

    Prüfung des minder schweren Falles beim schweren Raub (Gesamtbetrachtung;

    Diese lässt besorgen, dass das Landgericht bereits die Verwirklichung des objektiven Tatbestands des besonders schweren Raubes als solche strafschärfend verwertet hat (§ 46 Abs. 3 StGB, vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 477/17, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Raub 8 Rn. 11; Beschluss vom 16. August 2000 - 2 StR 279/00, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Bandendiebstahl 1).
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