Rechtsprechung
   BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,902
BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88 (https://dejure.org/1988,902)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1988 - 1 StR 175/88 (https://dejure.org/1988,902)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1988 - 1 StR 175/88 (https://dejure.org/1988,902)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,902) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung - Einsichtsfähigkeit - Vermindertes Steuerungsvermögen

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13
  • StV 1989, 12
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels der Widmark-Formel - Regelmäßige

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84

    Möglichkeit einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens bei einem

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 212/87

    Anforderungen an die Einlegung einer Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren -

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 31.01.2007 - 5 StR 504/06

    Minder schwerer Fall des Totschlags; verminderte Schuldfähigkeit (tiefgreifende

    Abgesehen davon, dass eine besonders exakte, detailreiche Erinnerung des Angeklagten im Urteil nicht belegt ist, kann erhalten gebliebene Erinnerung an das Tatgeschehen ohnehin nur eingeschränkt als Anhaltspunkt für intaktes Steuerungsvermögen herangezogen werden (BGHR StGB § 20 Bewusstseinsstörung 5).

    Es handelt sich dabei nur um einen von vielen Aspekten, die als Indizien - nicht als Ausschlusskriterien - im Rahmen einer Gesamtbetrachtung für und gegen die Annahme eines schuldrelevanten Affekts sprechen können (vgl. BGHR StGB § 20 Bewusstseinsstörung 3 und 5; BGHR StGB § 21 Affekt 4 bis 6).

  • BGH, 12.01.2000 - 1 StR 636/99

    BGH bestätigt Verurteilung eines Rettungsassistenten wegen Mordes

    Dem Täter darf grundsätzlich die Beseitigung der Tatspuren als sog. Nachtatverhalten nicht angelastet werden, weil ihm der Versuch, sich der Strafverfolgung zu entziehen, unbenommen ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17).

    Der Revision ist zwar zuzugeben, daß dem Täter grundsätzlich die Beseitigung der Tatspuren als sog. Nachtatverhalten nicht angelastet werden darf, weil ihm der Versuch, sich der Strafverfolgung zu entziehen, unbenommen ist (vgl. nur BGH, Beschl. vom 16. Januar 1996 - 1 StR 660/95; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17).

  • BGH, 19.02.2008 - 5 StR 512/07

    Strafzumessung bei der gefährlichen Körperverletzung (minder schwerer Fall;

    Es hat dies - auch insoweit sachverständig beraten - für beide Angeklagten aufgrund einer hinreichenden Gesamtbetrachtung der für und gegen die Annahme eines schuldrelevanten Affekts sprechenden Kriterien in rechtsfehlerfreier Weise verneint (vgl. BGHR StGB § 20 Bewusstseinsstörung 3 und 5; BGHR StGB § 21 Affekt 4 bis 6).

    Diesen Aspekt hat es ersichtlich nicht als Ausschlusskriterium, sondern lediglich als ein Indiz für eine intakte Steuerungsfähigkeit zugrundegelegt (vgl. BGHR StGB § 20 Bewusstseinsstörung 5; BGH, Beschluss vom 31. Januar 2007 - 5 StR 504/06 Rdn. 11 m.w.N.).

  • BGH, 15.03.2007 - 5 StR 76/07

    Totschlag im Affekt (tiefgreifende Bewusstseinsstörung: Affekttat und

    Erinnert sich der Täter an das Tatgeschehen, kann dies nur eingeschränkt als Anhaltspunkt für intaktes Steuerungsvermögen herangezogen werden (BGHR StGB § 20 Bewusstseinsstörung 5).

    Denn es handelt sich dabei nur um einen von vielen Aspekten, die als Indizien - nicht als Ausschlusskriterien - im Rahmen einer Gesamtbetrachtung für und gegen die Annahme eines schuldrelevanten Affekts sprechen können (vgl. BGHR StGB § 20 Bewusstseinsstörung 3 und 5; BGHR StGB § 21 Affekt 4 bis 6; BGH, Beschluss vom 31. Januar 2007 - 5 StR 504/06).

  • BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95

    Tatausführung - Schlichtes Handlungsmuster - Gebliebene Erinnerung - Vollständige

    Auch ist eine - hier jedenfalls teilweise - erhalten gebliebene Erinnerung des Angeklagten als Anhaltspunkt für eine noch intakt gewesene Steuerungsfähigkeit ohne besondere Aussagekraft (vgl. BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 4, 5).
  • BGH, 27.01.2011 - 2 StR 493/10

    Strafzumessung beim minder schweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge

    Der Versuch, sich der Strafverfolgung zu entziehen, darf zwar nicht straferschwerend zu Lasten eines Angeklagten herangezogen werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

    Das Landgericht verkennt nicht, daß beim Vorliegen einer Amnesie die psychopathologische Diagnose einer - alkoholbedingten, Schuldunfähigkeit verursachenden - Bewußtseinsstörung gesichert oder jedenfalls nicht ausgeschlössen sein könnte (BGH, Beschluß vom 2. November 1981 3 StR 382/81 unter Hinweis auf Witter in Handbuch der Forensischen Psychiatrie Bd II 1972, S. 1010 und in Grundriß der gerichtlichen Psychologie und Psychiatrie 1970 S. 174; vgl. auch BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 5 unter Hinweis auf Undeutsch in Eisen, Handwörterbuch der Rechtsmedizin Bd. II 1974 S. 112 und Mende in Venzlaff, Psychiatrische Begutachtung 1986 S. 323 f. sowie Rasch NJW 1980, 1309, 1312) [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79].
  • BGH, 17.01.2006 - 4 StR 423/05

    Strafzumessung (Nachtatverhalten: keine hinterlassenen Spuren; professionelles

    Zwar ist die bei der Bemessung sämtlicher Einzelstrafen und der Gesamtstrafe vom Landgericht herangezogene Erwägung, der Angeklagte und seine Mittäter hätten an den Tatorten keine verwertbaren Spuren hinterlassen, bedenklich, da es einem Täter unbenommen ist, sich der Strafverfolgung zu entziehen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2, Nachtatverhalten 13 und 18; BGH StraFO 2004, 278, 279).
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 548/90

    Berücksichtigung persönlicher Konflikte bei der Strafrahmenbemessung -

    Ein solches Verhalten darf deshalb bei der Strafzumessung ebensowenig strafschärfend verwertet werden, wie die Beseitigung von Tatspuren (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13 und 18).
  • BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90

    Berechnung der Tatzeit-BAK bei fehlenden Trinkmengenangaben

    Dem Blutalkoholgehalt kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, gewichtige Indizwirkung zu (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 12, 13, 14 (= BGHSt 35, 308), 15), so daß dieser Gesichtspunkt hier nicht außer Betracht bleiben darf, (siehe dazu auch Weider StV 1989, 12 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 03.08.2006 - 3 StR 247/06

    Totschlag; Strafzumessung (Berücksichtigung von Tatsachen, die über die

  • BGH, 27.04.2004 - 4 StR 126/04

    Missachtete Wahrunterstellung (Ablehnung eines Beweisantrages); Strafzumessung

  • BGH, 17.01.2006 - 4 StR 422/05

    Strafzumessung (Nachtatverhalten: keine hinterlassenen Spuren; professionelles

  • BGH, 18.07.2001 - 3 StR 234/01

    Körperverletzung mit Todesfolge; Strafschärfung wegen besonderer

  • OLG Nürnberg, 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 11/08

    Revision im Strafverfahren: Längerer Besitz des Diebesguts als

  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89

    Geringere Bewertung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des

  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 542/89

    Strafverfolgung - Verwischen von Tatspuren - Verhalten nach der Tat -

  • BGH, 25.04.1996 - 1 StR 6/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nachholung einzelner Verfahrensrügen -

  • BGH, 10.02.1994 - 1 StR 850/93

    Tatspuren - Strafzumessung - Beseitigung - Strafschärfung

  • BGH, 04.02.1998 - 2 StR 605/97

    Rüge unvorschriftsmäßiger Gerichtsbesetzung hinsichtlich der Wahl der Schöffen

  • BGH, 05.08.1993 - 4 StR 406/93

    Strafzumessung bei der Verurteilung eines Angeklagten wegen Totschlags in

  • BGH, 03.01.1997 - 3 StR 451/96

    Aufhebung eines Urteils im Rechtsfolgenausspruch - Minder schwerer Fall des

  • BGH, 18.10.1988 - 4 StR 509/88

    Bewertung des Zusammenwirkens von alkoholischer Beeinflussung und affektiver

  • BGH, 25.07.1990 - 2 StR 246/90

    Bewertungen der verminderten Schuldfähigkeit auf der Grundlage der Angaben des

  • BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung

  • BGH, 16.01.1996 - 1 StR 660/95

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil im Strafausspruch mit den

  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 399/91

    Alkoholbedingter Ausschluß der Schuldfähigkeit - Ermittlung der für die Tatzeit

  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 429/91

    Anforderungen an den Ausschluss der Schuldunfähigkeit - Pflicht zur

  • BGH, 16.05.1989 - 1 StR 116/89

    Bewertung der Beseitigung von Tatspuren (Nachtatverhalten)

  • BGH, 12.07.1991 - 2 StR 605/90

    Strafbarkeit wegen Mordes, Körperverletzung, Beleidigung und Freiheitsberaubung -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht