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   BGH, 11.11.1986 - 1 StR 564/86   

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https://dejure.org/1986,1353
BGH, 11.11.1986 - 1 StR 564/86 (https://dejure.org/1986,1353)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1986 - 1 StR 564/86 (https://dejure.org/1986,1353)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1986 - 1 StR 564/86 (https://dejure.org/1986,1353)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatmehrheit zwischen den Vergehen des Bankrotts durch Verletzung der Buchführungspflicht und des Bankrotts durch verspätete Bilanzierung - Strafschärfende Berücksichtigung von Uneinsichtigkeit und Ausflüchten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortsetzungszusammenhang von Verstößen gegen die Buchführungs- und die Bilanzierungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 5
  • BB 1987, 370
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.1980 - 5 StR 394/80

    Voraussetzung für die Annahme von Steuerhinterziehung bei Nichteinhaltung der

    Auszug aus BGH, 11.11.1986 - 1 StR 564/86
    Bei einer solchen Sachlage stehen aber die Verstöße gegen die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht in Fortsetzungszusammenhang, so daß nur wegen einer Tat zu verurteilen ist (BGH bei Holtz MDR 1979, 806; 1981, 100; BGH wistra 1984, 144).
  • BGH, 04.05.1979 - 2 ARs 88/79

    Geltung des Grundsatzes der Öffentlichkeit in einem außerhalb der

    Auszug aus BGH, 11.11.1986 - 1 StR 564/86
    Bei einer solchen Sachlage stehen aber die Verstöße gegen die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht in Fortsetzungszusammenhang, so daß nur wegen einer Tat zu verurteilen ist (BGH bei Holtz MDR 1979, 806; 1981, 100; BGH wistra 1984, 144).
  • BGH, 28.03.1984 - 2 StR 143/84

    Verurteilung aus einer Tat wegen der Verletzung der Buchführungspflicht und

    Auszug aus BGH, 11.11.1986 - 1 StR 564/86
    Bei einer solchen Sachlage stehen aber die Verstöße gegen die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht in Fortsetzungszusammenhang, so daß nur wegen einer Tat zu verurteilen ist (BGH bei Holtz MDR 1979, 806; 1981, 100; BGH wistra 1984, 144).
  • BGH, 02.12.1987 - 3 StR 375/87

    Fehlende Feststellung einer "Krise" bei der Verurteilung wegen Bankrotts -

    Das Landgericht hat übersehen, daß zwischen beiden Delikten Fortsetzungszusammenhang bestehen kann, wenn die Vernachlässigung der Buchführungspflicht den Angeklagten außerstande setzt, die erforderlichen Bilanzen aufzustellen (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 5 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 18.04.2001 - 3 StR 101/01

    Sozialprognose bei der Entscheidung über die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur

    Die nachteilige Verwertung eines zulässigen Verteidigungsverhaltens ist sowohl bei der Strafzumessung als auch bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung rechtsfehlerhaft (vgl. BGHR StGB § 46 II Nachtatverhalten 5 und 24; § 56 I Sozialprognose 4 und 18; § 56 II Gesamtwürdigung, unzureichende 6; BGH NStZ 1985, 545).
  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 491/92

    Hilfsbeweisantrag bezogen auf Indiztatsachen - Feststellung und Würdigung des

    Es dennoch strafschärfend zu verwerten, wäre nur dann zulässig, wenn es nicht allein auf Furcht vor Bestrafung beruhte, sondern Ausdruck von Rechtsfeindlichkeit und Uneinsichtigkeit wäre (BGH, Beschluß vom 29. Mai 1981 - 2 StR 191/81; vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 5, 10).
  • BGH, 22.11.2017 - 4 StR 467/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Uneinsichtigkeit)

    Uneinsichtigkeit kann aber nur dann ausnahmsweise zum Nachteil eines Täters berücksichtigt werden, wenn daraus ungünstige Schlüsse auf dessen Persönlichkeit, vor allem auf seine Einstellung zur Tat zu ziehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 1986 - 1 StR 564/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 5 mwN).
  • BGH, 25.04.2001 - 3 StR 117/01

    Berücksichtigung von zulässigem Verteidigungsverhalten

    Die im Rahmen der Gesamtstrafenbildung erfolgte strafschärfende Berücksichtigung der fehlenden "vollen Unrechtseinsicht und einer ernst zu nehmenden Reue" ist bei dem teilweise bestreitenden Angeklagten rechtlich bedenklich (vgl. BGHR StGB § 46 II Nachtatverhalten 4, 5, 24).
  • OLG Köln, 21.05.2002 - Ss 135/02
    Geht es dem Angeklagten z. B. nur darum, sein Tun in einem günstigeren Licht erscheinen zu lassen oder verhält er sich sonst (bloß) einsichtslos, so kann darin in der Regel noch kein straferschwerender Starrsinn gefunden werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 5; Senatsentscheidungen a. a. O.; vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 46 Rn. 50 ff. m. w. N.).
  • BGH, 10.02.1993 - 2 StR 475/92

    Begriff des "Dienens zum Wohnen" bei § 306 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

    Die neu entscheidende Strafkammer wird darauf hingewiesen, daß einem Angeklagten ein zulässiges Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung nicht strafschärfend angelastet werden darf (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 5, 6; st. Rspr.).
  • BGH, 25.06.1987 - 1 StR 258/87

    Fortsetzungszusammenhang zwischen einem Vergehen nach § 283 Abs. 1 Nr. 5

    Nach ständiger Rechtsprechung können Vergehen gegen § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB und gegen Nr. 7 a derselben Vorschrift (ebenso wie Vergehen gegen die insoweit gleichlautenden Vorschriften des § 283 b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 a StGB) in Fortsetzungszusammenhang stehen, weil sie sich gegen dasselbe Rechtsgut richten, dasselbe Rechtsgebot verletzen - die Verpflichtung, im Interesse der Gläubiger die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen zu machen - und im wesentlichen gleichartige Begehungsformen aufweisen (BGH, Beschl. vom 14. Februar 1980 - 2 StR 864/79; ebenso BGH wistra 1984, 144; BGH bei Holtz MDR 1981, 100 und 1979, 806; BGH Beschlüsse vom 11. November 1986 - 1 StR 564/86, vom 16. Juni 1977 - 2 StR 137/77; vom 29. Juli 1975 - 1 StR 348/75).
  • BGH, 12.06.1997 - 1 StR 245/97

    Eigener Tatbeitrag als Grundlage für die Beurteilung der Frage des Vorliegens

    Dem bestreitenden Angeklagten durfte nicht strafschärfend angelastet werden, daß er "keinerlei Einsicht in seine Schuld gezeigt hat" (vgl. Tröndle, StGB 48. Aufl. § 46 Rdn. 29 c; st. Rspr. - z.B. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 5).
  • BGH, 05.03.1991 - 5 StR 68/91

    Bewährung - Strafaussetzung - Neue Straftat

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 48/93

    Formerfordernisse für Verfahrensrügen

  • BGH, 10.11.1993 - 5 StR 552/93

    Straferschwerende Berücksichtigung eines Prozessverhaltens

  • BGH, 02.10.1991 - 3 StR 342/91

    Strafaussetzung zur Bewährung - Auseinandersetzung mit der die Tat bestreitenden

  • OLG Koblenz, 24.01.2005 - 2 Ss 336/04

    Strafzumessung: Notwendige Erörterungen bei Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne

  • BGH, 22.03.1995 - 2 StR 721/94

    Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafänderung - Leugnen des Angeklagten

  • BGH, 03.03.1993 - 2 StR 24/93

    Strafschärfende Berücksichtigung einer missbilligenden Einstellung gegenüber den

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