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   BGH, 19.05.2010 - 5 StR 182/10   

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BGH, 19.05.2010 - 5 StR 182/10 (https://dejure.org/2010,2191)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2010 - 5 StR 182/10 (https://dejure.org/2010,2191)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10 (https://dejure.org/2010,2191)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 46b StGB; § 51 StPO; § 70 StPO; § 100a Abs. 2 StPO
    Kronzeugenregelung (Anwendung auf das Tatopfer; Freiwilligkeit; Zeugenpflicht); Ermessenausübung (eigene Interessen; bereits entdeckte Tat; Aufklärungserfolg)

  • lexetius.com

    StGB § 46b

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 100a Abs 2 StPO
    Hilfe zur Aufklärung: Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrunds auf das Opfer der schweren Straftat; Ermessensausübung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 46b Strafgesetzbuch (StGB) auf das Opfer einer in § 46b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB i.V.m. § 100a Abs. 2 StPO bezeichneten Tat; Ermessensausübung i.R.d. § 46b StGB

  • rewis.io

    Hilfe zur Aufklärung: Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrunds auf das Opfer der schweren Straftat; Ermessensausübung

  • ra.de
  • rewis.io

    Hilfe zur Aufklärung: Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrunds auf das Opfer der schweren Straftat; Ermessensausübung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anwendbarkeit von § 46b StGB auf das Opfer einer Katalogtat nach § 46b I 1 Nr. 1 StGB i.V.m. § 100a II StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46b; BtMG § 31
    Anwendbarkeit des § 46b StGB auf das Opfer einer in § 46b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB i.V.m. § 100a Abs. 2 StPO bezeichneten Tat; Ermessensausübung i.R.d. § 46b StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Das Tatopfer als atypischer "Kronzeuge" in fremder Sache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 55, 153
  • NJW 2010, 2741
  • BGHR StGB § 46b Abs. 2 Nr. 1 Ermessen 1
  • NStZ 2010, 443
  • NStZ 2011, 151 (Ls.)
  • StV 2010, 480
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.1990 - 1 StR 250/90

    Wesentlichkeit eines Aufklärungsbeitrages

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - 5 StR 182/10
    Freiwilligkeit ist nach der insoweit auf § 46b StGB übertragbaren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 31 BtMG dann gegeben, wenn sich der Beschuldigte frei zur Offenbarung entschließen kann; unfreiwillig handelt hingegen, wer meint, nicht mehr anders handeln zu können (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Freiwillig 1 und 2).
  • BGH, 20.06.1990 - 3 StR 74/90

    Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr - Wesentlicher Aufklärungserfolg - Angaben

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - 5 StR 182/10
    Freiwilligkeit ist nach der insoweit auf § 46b StGB übertragbaren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 31 BtMG dann gegeben, wenn sich der Beschuldigte frei zur Offenbarung entschließen kann; unfreiwillig handelt hingegen, wer meint, nicht mehr anders handeln zu können (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Freiwillig 1 und 2).
  • BayObLG, 31.01.1991 - RReg. 3 St 15/90

    Zur Anwendung der Kronzeugenregelung

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - 5 StR 182/10
    Sofern das Tatgericht zur Anwendung des § 46b StGB gelangen sollte, hat es nach der auch in diesem Punkt sehr weitgehenden und wenig bestimmten gesetzlichen Konzeption die Angemessenheit und Gebotenheit der Strafmilderung für jede dem Angeklagten zur Last liegende Tat zu prüfen (Regierungsentwurf aaO S. 13, unter Bezugnahme auf BayObLG NJW 1991, 2575, 2579).
  • OLG Koblenz, 24.02.2021 - 1 StE 9/19

    Urteil gegen einen mutmaßlichen Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen

    Ebenso wenig kann angenommen werden, dass der Angeklagte infolge einer strafprozessualen Aussagepflicht als Zeuge nicht freiwillig im Sinne von § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB handelte (vgl. BGHSt 55, 153, 155), zumal ihm zumindest teilweise offen gestanden hätte, als Beschuldigter die Aussage zu verweigern.

    d) Im Rahmen der hiernach eröffneten Gesamtabwägung (vgl. BGHSt 55, 153), ob dem Angeklagten die von § 46b StGB eröffnete Strafmilderung zugute kommt, hat der Senat insbesondere die in § 46b Abs. 2 StGB aufgeführten Umstände gewürdigt.

  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff;

    Diese enthielt nicht die einschränkende Voraussetzung eines Zusammenhangs zwischen der offenbarten und der dem "Kronzeugen" zur Last liegenden Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10, BGHSt 55, 153, 154 f.).
  • BGH, 29.11.2016 - 3 StR 291/16

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Tat als Ausfluss der Bandenabrede; Gewerbsmäßigkeit;

    Schließlich steht der Anwendbarkeit der Vorschrift auch nicht entgegen, dass es sich bei dem Angeklagten um das Tatopfer handelte (vgl. zu allem BGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10, BGHSt 55, 153, 154 f.).
  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 313/20

    Bildung der Gesamtstrafe; Einziehung des Wertes von Taterträgen

    bb) Entgegen der Auffassung der Revision mangelt es auch nicht an der von § 46b Abs. 1 StGB vorausgesetzten Freiwilligkeit der Offenbarung, da sich die Angeklagten frei von Zwang entscheiden konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10, NStZ 2010, 443, 444).
  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

    Ferner war von der Kammer als ein in § 46 Abs. 2 Nr. 1 StGB unbenannter und gegen eine Strafmilderung sprechender Umstand zu würdigen, dass der Angeklagte H vorrangig eigene Interessen verfolgte (vgl. BGH, Beschluss vom 19.5. 2010 - 5 StR 182/10 - juris, Rn. 10).
  • BGH, 25.11.2014 - 5 StR 527/14

    Rechtsfehlerhafte täterbelastende Anwendung der Neuregelung der

    Da ihm im Blick auf das in § 2 Abs. 3 StGB normierte "Meistbegünstigungsprinzip" die Wohltaten des "alten" Rechts erhalten bleiben müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 2010 - 3 StR 65/10, NStZ 2010, 523, 524; vom 26. Oktober 2010 - 4 StR 495/10, BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 17), hätte das Landgericht entsprechend der zur Tatzeit geltenden Fassung des § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB die Strafmilderung ungeachtet eines Zusammenhangs hinsichtlich jeder der aus einem Strafrahmen mit erhöhtem Mindestmaß entnommenen Einzelstrafe prüfen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10, BGHSt 55, 153, 156 f.; Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619, 620 Rn. 15, jeweils mwN).
  • BGH, 17.09.2013 - 3 StR 209/13

    Verminderung der Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit bei

    § 46b StGB - in seiner zu den Tatzeiten geltenden Fassung (§ 2 Abs. 1 StGB) - ist auch dann anwendbar, wenn zwischen der jeweils zu beurteilenden Tat und derjenigen, zu der der Täter einen Aufklärungsbeitrag erbracht hat, kein Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10, BGHSt 55, 153, 154 f. mwN; BTDrucks. 17/9695 S. 1, 6).
  • BGH, 05.02.2013 - 3 StR 8/13

    Aufklärungshilfe bei mehreren Delikten (Abwägung einer Strafmilderung

    § 46b StGB ist auch dann anwendbar, wenn zwischen der jeweils zu beurteilenden Tat und derjenigen, zu der der Täter einen Aufklärungsbeitrag erbracht hat, kein Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10, BGHSt 55, 153, 154 f. mwN; BTDrucks. 17/9695 S. 1, 6).
  • LG Münster, 22.10.2013 - 7 KLs 7/13
    Zusammenfassend ist die Kammer davon ausgegangen, dass bei frühen, umfassenden und sich auf eine Vielzahl gewichtiger Katalogtaten beziehenden und an eine hohe Selbstbelastung gekoppelten Angaben die Strafrahmenverschiebung eher nahe liegt, als bei späten, bruchstückhaften Angaben zu einer leichteren Tat (siehe zum Ganzen Maier, NStZ 2011, 151/152).
  • BGH, 07.09.2017 - 5 StR 359/17

    Fehlende Erörterung der sich aufdrängenden Voraussetzungen einer Aufklärungshilfe

    Diese können allerdings - worauf der Generalbundesanwalt mit Recht hinweist - im Rahmen der Ermessensausübung berücksichtigt werden und gegebenenfalls zur Versagung der Strafmilderung führen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10, BGHR StGB § 46b Abs. 2 Nr. 1 Ermessen 1; Maier, aaO, § 46b Rn. 29).
  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2-62/10

    Strafzumessung: Überzeugungsbildung zum Vorliegen einer Katalogtat bei

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