Rechtsprechung
   BGH, 15.07.1987 - 2 StR 317/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2543
BGH, 15.07.1987 - 2 StR 317/87 (https://dejure.org/1987,2543)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1987 - 2 StR 317/87 (https://dejure.org/1987,2543)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1987 - 2 StR 317/87 (https://dejure.org/1987,2543)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2543) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Verwendung einer fakultativen Strafmilderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 49 Abs. 2 Ermessen 1
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.08.1982 - 2 StR 407/82

    Herabsetzung des Strafrahmens wegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 15.07.1987 - 2 StR 317/87
    Er muß - wenn er von ihr absieht - auch die Gründe mitteilen, die ihn zu dieser Entscheidung bewogen haben (vgl. BGH, Beschluß vom 11. August 1982 - 2 StR 407/82 zur fakultativen Strafmilderung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB).
  • BGH, 18.12.1985 - 2 StR 569/85

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in einem besonders schweren Fall - Beitrag

    Auszug aus BGH, 15.07.1987 - 2 StR 317/87
    Aus diesem Grunde kann es auch im Falle der fakultativen Strafmilderung nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 2 StGB nicht als ausreichend angesehen werden, daß der Tatrichter die die Vorschrift des § 31 BtMG begründenden Umstände nur bei der eigentlichen Strafzumessung berücksichtigt, im Urteil jedoch nicht mitteilt, weshalb er von der Möglichkeit des § 49 Abs. 2 StGB keinen Gebrauch macht (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1985 - 2 StR 569/85).".
  • BGH, 01.12.2015 - 4 StR 390/15

    Angriff auf den Luft- und Seeverkehr (Möglichkeit der tätigen Reue:

    Er hat diese Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände zu treffen und im Urteil revisionsgerichtlich nachprüfbar darzulegen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. Juli 1987 - 2 StR 317/87, BGHR StGB § 49 Abs. 2 Ermessen 1 mwN).
  • BGH, 31.08.2010 - 3 StR 297/10

    Aufklärungshilfe (obligatorische Prüfung der Strafmilderung; sicherere Grundlage

    Die Urteilsgründe lassen jedoch nicht erkennen, dass es die Möglichkeit geprüft hat, aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen des § 31 S. 1 Nr. 1 BtMG minder schwere Fälle nach § 29a Abs. 2 BtMG zu bejahen oder die Strafe dem nach § 31 S. 1 Nr. 1 BtMG, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen zu entnehmen (BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 2; BGHR BtMG § 31 Ermessen 1; BGH NStZ 1996, 181).
  • BGH, 16.06.1988 - 2 StR 287/88

    Bemessung der Strafe nach § 29 Abs. 3 Ziff. 4 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

    Wollte es davon absehen, dann hätte es die Gründe mitteilen müssen, die es zu dieser Entscheidung bewogen (vgl. BGHR BtMG § 31, Ermessen 1).
  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 342/87

    Absehen von fakultativer Strafmilderung; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 15. Juli 1987 - 2 StR 317/87 - ausgeführt hat, muß der Tatrichter, wenn er von der fakultativen Strafmilderung absieht, die Gründe hierfür mitteilen.
  • BGH, 05.09.1996 - 1 StR 483/96

    Mangelnde Berücksichtigung einer Milderungsmöglichkeit als Revisionsgrund

    Dies ist rechtsfehlerhaft (BGH NStZ 1987, 563; StV 1991, 263; BGHR BtMG § 31 Ermessen 1; BGH, Beschluß vom 15. März 1995 - 3 StR 76/95; Körner a.a.O. § 31 Rdnr. 78).
  • BGH, 15.03.1995 - 3 StR 76/95

    Fehlerhafte Verurteilung - Schuldspruch - Umstellung des Schuldspruches -

    Nicht erkennbar geprüft hat es jedoch, ob eine Strafrahmenverschiebung nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 2 StGB in Betracht kommt (vgl. BGHR BtMG § 31 Ermessen 1).
  • BGH, 09.09.1988 - 2 StR 469/88

    Nichterörterung einer Strafrahmenverschiebung durch den Tatrichter

    Nur dadurch wird das Revisionsgericht in die Lage versetzt zu prüfen, ob sich der Tatrichter bei seiner Entscheidung von rechtlich zutreffenden und zulässigen Erwägungen hat leiten lassen (BGH, Beschluß vom 15. Juli 1987 - 2 StR 317/87; BGH NStZ 1987, 563 f.).
  • BayObLG, 20.09.1990 - RReg. 4 St 113/90

    Regelbeispiel; Nicht geringe Menge; Betäubungsmittel; dolus eventualis

    Der Tatrichter muß im Falle der Aufklärungshilfe nach § 31 BtMG erkennen lassen, warum er von der Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 2 StGB keinen Gebrauch gemacht hat (BGHR BtMG § 31 - Ermessen 1 = StGB § 49 Abs. 2 - Ermessen 1; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 6; BGH bei Theune NStZ 1989, 173 [Fn. 8]; Dreher/Tröndle § 49 StGB Rdn.6; Körner § 31 BtMG Rdn. 51, 60).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.1995 - 5 Ss 257/95
    Aus diesem Grunde kann es auch im Falle der fakultativen Strafmilderung nach § 31 BtMG nicht als ausreichend angesehen werden, daß der Tatrichter - wie in dem aufgehobenen Urteil - die die Vorschrift des § 31 BtMG begründenden Umstände nur bei der eigentlichen Strafzumessung berücksichtigt, im Urteil jedoch nicht mitteilt, weshalb er von der Möglichkeit des § 49 Abs. 2 StGB keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHR StGB § 49 Abs. 2 Ermessen 1 sowie Strafrahmenverschiebung 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht