Rechtsprechung
BGH, 23.09.1987 - 2 StR 453/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unzulässige Doppelverwertung bei der Strafzumessung im engeren Sinne
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 50
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 4
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76
Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit - …
Auszug aus BGH, 23.09.1987 - 2 StR 453/87
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß für die Strafzumessung im engeren Sinn eine Ganzheitsbetrachtung von Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit erforderlich ist, es mithin nicht statthaft ist, allgemein zugunsten des Angeklagten sprechende Milderungsgründe nur deshalb unberücksichtigt zu lassen, weil sie bereits bei der Findung des Sonderstrafrahmens verwertet wurden (BGHSt 26, 311; BGH, Strafverteidiger 1982, 522; 1983, 60; 1985, 54). - BGH, 12.11.1982 - 2 StR 684/82
Totschlag - Minder Schwerer Fall - Strafzumessung - Strafrahmen - Doppelte …
Auszug aus BGH, 23.09.1987 - 2 StR 453/87
Dem steht auch § 50 StGB nicht entgegen, da diese Bestimmung nur besagt, daß ein Umstand, der bereits die Annahme eines minder schweren Falles begründet hat, nicht zu einer nochmaligen Herabsetzung des Strafrahmens nach § 49 StGB herangezogen werden darf (BGH Strafverteidiger 1983, 60). - BGH, 04.08.1982 - 2 StR 393/82
Strafzumessung - Minderschwerer Fall - Milderungsgründe - Doppelverwertung - …
Auszug aus BGH, 23.09.1987 - 2 StR 453/87
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß für die Strafzumessung im engeren Sinn eine Ganzheitsbetrachtung von Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit erforderlich ist, es mithin nicht statthaft ist, allgemein zugunsten des Angeklagten sprechende Milderungsgründe nur deshalb unberücksichtigt zu lassen, weil sie bereits bei der Findung des Sonderstrafrahmens verwertet wurden (BGHSt 26, 311; BGH, Strafverteidiger 1982, 522; 1983, 60; 1985, 54).
- BGH, 16.11.1999 - 1 StR 506/99
Diebstahl; Regelbeispiel; Eindringen; Einbrechen; Einsteigen; Vollendung des …
Auch hätte das Landgericht zwar Umstände einer nur versuchten Tat, nicht aber die bloße Tatsache des Versuchs neben der Strafrahmenmilderung nochmals strafmildernd gewichten dürfen (vgl. BGH NStZ 19841 548; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 4). - BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89
Doppelverwertung bei Versuchsmilderung
Dieser Grundsatz gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar allgemein, also nicht nur für die Strafrahmenmilderung wegen Annahme eines minder schweren Falles (BGH StV 1982, 71 f; 1983, 60; 1984, 151; 1985, 54 f; 1985, 234; BGH NJW 1987, 2687 f;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 1;… BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1 und 3) und diejenige nach den §§ 21, 49 StGB (BGHSt 26, 311; BGH StV 1982, 522; 1986, 340; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 und 4), sondern ebenso auch für die Strafrahmenverschiebung wegen Versuchs (BGHSt 16, 351; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 561/85). - BGH, 23.10.2007 - 5 StR 161/07
Bestimmen eines Minderjährigen zum unerlaubten Veräußern von Betäubungsmitteln …
Da die Strafkammer eine erneute Strafzumessung im engeren Sinne nicht vorgenommen, sondern lediglich auf die bei Findung des Strafrahmens bereits angestellten Erwägungen verwiesen hat (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 2 und 4), wird nicht deutlich, warum es den Unrechts- und Schuldgehalt dieses Tatgeschehens so hoch einstuft.
- BGH, 03.10.1986 - 2 StR 256/86
Untreue in 12 Fällen und fortgesetzte Untreue, begangen durch einen Rechtsanwalt …
Entgegen der Auffassung der Revision (Revisionsbegründungsschrift der Rechtsanwältin Fischer Seiten 81 und 82) war die Strafkammer nicht gehindert, Umstände, die für die Auswahl des Strafrahmens des § 266 Abs. 2 StGB bestimmend waren, bei der Findung der konkret verwirkten Strafe erneut zu berücksichtigen (BGH VRs 9, 350, 352; BGH bei Dallinger MDR 1975, 541; BGH Strafverteidiger 1985, 54). - BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96
Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zum Missbrauch einer Schutzbefohlenen …
Zwar muß der Tatrichter nach Bestimmung des anzuwendenden Strafrahmens bei der Strafzumessung im engeren Sinne erneut eine Gesamtbewertung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vornehmen, um die schuldangemessene Strafe zu finden (BGH NStZ 1985, 164; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 1, 2, 4). - BGH, 03.11.1994 - 1 StR 436/94
Urteilsfindung - Erkenntnisse - Hauptverhandlung - Verwertungsmöglichkeit
§ 50 StGB verbietet nicht, bei der Strafzumessung die nach Art und Maß unterschiedlichen, den vertypten Strafmilderungsgrund konkretisierenden Umstände erneut zu berücksichtigen (BGH NStZ 1984, 548; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 3, 4, 5). - BGH, 14.09.1990 - 4 StR 398/90
Darstellung der Strafzumessungsgründe im Urteil
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der Tatrichter jedoch nach Bestimmung des anzuwendenden Strafrahmens bei der Strafzumessung im engeren Sinne erneut eine Gesamtbewertung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vornehmen, um die schuldangemessene Strafe zu finden (BGH NStZ 1985, 164; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 1, 2, 4). - BGH, 12.10.1989 - 1 StR 516/89
Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - …
Richtig ist, daß die Gründe, die bereits zur Strafrahmenmilderung herangezogen wurden, bei der konkreten Strafzumessung von geringerer Bedeutung sind; sie dürfen jedoch nicht gänzlich außer Betracht bleiben (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1985, 54, 55; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1 bis 4). - BGH, 29.07.1998 - 2 StR 308/98
Verurteilung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung, …
§ 50 StGB verbietet lediglich die mehrfache Herabsetzung des Strafrahmens aufgrund desselben Umstandes, hingegen müssen die Umstände, die zur Milderung des Strafrahmens geführt haben, bei der konkreten Strafzumessung nochmals - wenn auch mit geringerem Gewicht - berücksichtigt werden (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2, 4). - BGH, 13.01.1995 - 2 StR 717/94
Strafmilderung - Strafänderungsgründe - Strafzumessung - Strafrahmen
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Umstände, die zu einer Strafrahmenmilderung geführt haben, aber bei der Strafzumessung im engeren Sinne - wenn auch unter Umständen mit geringerem Gewicht - berücksichtigt werden (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 1, 2, 4). - BGH, 11.05.1995 - 4 StR 185/95
Zusammentreffen von Milderungsgründen - Strafmilderung - Strafänderung - …
- BGH, 15.11.1995 - 5 StR 563/95
Nochmalige Berücksichtigung von Umständen, die zu einer Milderung des …