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   BGH, 02.11.2000 - 4 StR 471/00   

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BGH, 02.11.2000 - 4 StR 471/00 (https://dejure.org/2000,4346)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2000 - 4 StR 471/00 (https://dejure.org/2000,4346)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2000 - 4 StR 471/00 (https://dejure.org/2000,4346)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 51 Abs. 1 Anrechnung 2
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91

    Anrechnung der Untersuchungshaft bei teilweisem Vorwegvollzug der Strafe

    Auszug aus BGH, 02.11.2000 - 4 StR 471/00
    Hiervon ist der Senat bereits in seiner Entscheidung über die insoweit ähnlich gelagerte Frage einer Anrechnung der Untersuchungshaft auf den gemäß § 67 Abs. 2 StGB vorab zu vollziehenden Teil der Strafe ausgegangen (BGH NStZ 1991, 508; s. ferner BGH NJW 1972, 730, 731): Aus Anlaß der abgeurteilten Tat erlittene Untersuchungshaft ist nämlich gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB kraft Gesetzes auf zeitige Freiheitsstrafe - und auf Geldstrafe - anzurechnen; einer gerichtlichen Entscheidung bedarf es nicht.

    Die Anrechnung des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB erstreckt sich nämlich auf die Untersuchungshaft, die der Angeklagte bis zu dem Tag erlitten hat, an dem die Entscheidung in Rechtskraft erwächst (vgl. § 39 Abs. 2 Satz 1 StVollstrO), ohne daß sich das - im wesentlichen von etwaigen Rechtsmitteln abhängige - Ausmaß dieser Zeitspanne verläßlich einschätzen ließe (vgl. BGH NStZ 1991, 508; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 51 Rdn. 6).

  • BGH, 11.07.1985 - 4 StR 293/85

    Anrechnung einer vom Angeklagten im Ausland erlittenen Auslieferungshaft auf die

    Auszug aus BGH, 02.11.2000 - 4 StR 471/00
    Es ist auch nicht erforderlich, im Falle mehrerer gleichzeitig verhängter Freiheitsstrafen einen ausdrücklichen Ausspruch über den Anrechnungsmodus in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 251 26, Pohlmann/Jabel/Wolf Strafvollstreckungsordnung 7. Aufl. § 39 Rdn. 5 i.V.m. Rdn. 18, 22.35; a.A. - allerdings nur obiter dictum - BGHSt 27, 287, 288: BGH NStZ 1985, 497: vgl. auch Gribbohm in LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 50 (s. aber Rdn. 59 "in der Regel"); Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 260 Rdn. 80 m.w.N. in Fn. 174).

    Ober die Art der Anrechnung kann daher sachgemäß erst nach Eintritt der Rechtskraft durch die Vollstreckungsbehörde befunden werden, etwa in der Weise, daß durch Aufteilung der Untersuchungshaft möglichst früh die Mindestverbüßungszeiten des § 57 StGB erreicht werden (OLG Frankfurt NStZ 1990, 147 f.); das Fehlen einer ausdrücklichen Anrechnungsregel - wie sie das Gesetz für andere Fälle vorsieht (vgl. etwa § 51 Abs. 4 Satz 1 StGB, § 450 a Abs. 1 (s. BGH NStZ 1985, 497) und 2 StPO) - steht einer solchen Bestimmung nicht entgegen.

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 02.11.2000 - 4 StR 471/00
    Es ist auch nicht erforderlich, im Falle mehrerer gleichzeitig verhängter Freiheitsstrafen einen ausdrücklichen Ausspruch über den Anrechnungsmodus in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 251 26, Pohlmann/Jabel/Wolf Strafvollstreckungsordnung 7. Aufl. § 39 Rdn. 5 i.V.m. Rdn. 18, 22.35; a.A. - allerdings nur obiter dictum - BGHSt 27, 287, 288: BGH NStZ 1985, 497: vgl. auch Gribbohm in LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 50 (s. aber Rdn. 59 "in der Regel"); Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 260 Rdn. 80 m.w.N. in Fn. 174).
  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 584/90

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Rechtsanwalts (kein

    Auszug aus BGH, 02.11.2000 - 4 StR 471/00
    Über die Fälle des Zusammentreffens von Freiheits- und Geldstrafe (BGHSt 24, 29, 30; BGH bei Dallinger MDR 1970, 196; NJW 1992, 123, 125, insoweit in BGHSt 38, 7 nicht abgedruckt; ebenso schon BGH NJW 1962, 2311 und Urteil vom 6. September 1906 - 1 StR 396/66 zu § 60 StGB a.F.; BayObLG …
  • BGH, 19.11.1970 - 2 StR 510/70

    Anwendung des festen Umrechnungsmaßstabs bei der Anrechnung einer

    Auszug aus BGH, 02.11.2000 - 4 StR 471/00
    Über die Fälle des Zusammentreffens von Freiheits- und Geldstrafe (BGHSt 24, 29, 30; BGH bei Dallinger MDR 1970, 196; NJW 1992, 123, 125, insoweit in BGHSt 38, 7 nicht abgedruckt; ebenso schon BGH NJW 1962, 2311 und Urteil vom 6. September 1906 - 1 StR 396/66 zu § 60 StGB a.F.; BayObLG …
  • BGH, 06.09.1966 - 1 StR 396/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betrugs im Rückfall - Bemessung der

    Auszug aus BGH, 02.11.2000 - 4 StR 471/00
    Über die Fälle des Zusammentreffens von Freiheits- und Geldstrafe (BGHSt 24, 29, 30; BGH bei Dallinger MDR 1970, 196; NJW 1992, 123, 125, insoweit in BGHSt 38, 7 nicht abgedruckt; ebenso schon BGH NJW 1962, 2311 und Urteil vom 6. September 1906 - 1 StR 396/66 zu § 60 StGB a.F.; BayObLG …
  • BayObLG, 05.12.1996 - 3 St 12/96
    Auszug aus BGH, 02.11.2000 - 4 StR 471/00
    Es ist auch nicht erforderlich, im Falle mehrerer gleichzeitig verhängter Freiheitsstrafen einen ausdrücklichen Ausspruch über den Anrechnungsmodus in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 251 26, Pohlmann/Jabel/Wolf Strafvollstreckungsordnung 7. Aufl. § 39 Rdn. 5 i.V.m. Rdn. 18, 22.35; a.A. - allerdings nur obiter dictum - BGHSt 27, 287, 288: BGH NStZ 1985, 497: vgl. auch Gribbohm in LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 50 (s. aber Rdn. 59 "in der Regel"); Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 260 Rdn. 80 m.w.N. in Fn. 174).
  • BGH, 08.02.1972 - 1 StR 536/70
    Auszug aus BGH, 02.11.2000 - 4 StR 471/00
    Hiervon ist der Senat bereits in seiner Entscheidung über die insoweit ähnlich gelagerte Frage einer Anrechnung der Untersuchungshaft auf den gemäß § 67 Abs. 2 StGB vorab zu vollziehenden Teil der Strafe ausgegangen (BGH NStZ 1991, 508; s. ferner BGH NJW 1972, 730, 731): Aus Anlaß der abgeurteilten Tat erlittene Untersuchungshaft ist nämlich gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB kraft Gesetzes auf zeitige Freiheitsstrafe - und auf Geldstrafe - anzurechnen; einer gerichtlichen Entscheidung bedarf es nicht.
  • OLG Frankfurt, 06.03.1989 - 3 Ws 109/89
    Auszug aus BGH, 02.11.2000 - 4 StR 471/00
    Ober die Art der Anrechnung kann daher sachgemäß erst nach Eintritt der Rechtskraft durch die Vollstreckungsbehörde befunden werden, etwa in der Weise, daß durch Aufteilung der Untersuchungshaft möglichst früh die Mindestverbüßungszeiten des § 57 StGB erreicht werden (OLG Frankfurt NStZ 1990, 147 f.); das Fehlen einer ausdrücklichen Anrechnungsregel - wie sie das Gesetz für andere Fälle vorsieht (vgl. etwa § 51 Abs. 4 Satz 1 StGB, § 450 a Abs. 1 (s. BGH NStZ 1985, 497) und 2 StPO) - steht einer solchen Bestimmung nicht entgegen.
  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 65/76

    Revision wegen fehlender Strafaussetzung zur Bewährung - Anrechnung der

    Auszug aus BGH, 02.11.2000 - 4 StR 471/00
    An seiner entgegenstehenden Rechtsprechung im Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 65/76 - hält der Senat nicht fest.
  • BGH, 20.02.1962 - 1 StR 371/61

    Steuervorteil - Ausfuhrvergütungen - Wahrheitsgemäße Angaben

  • BVerfG, 07.11.1998 - 2 BvR 2535/95

    Anrechnung sogenannter verfahrensfremder Untersuchungshaft auf eine in anderer

  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10

    Befangenheitsrüge gegen Schöffen wegen der vorschnellen Übernahme eines

    Die Anordnung der Anrechnung der Untersuchungshaft nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB im Urteil ist überflüssig (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2000 - 4 StR 471/00, BGHR StGB § 51 Abs. 1 Anrechnung 2; Fischer, StGB, 58. Aufl. § 51 Rn. 4).
  • BGH, 13.12.2016 - 3 StR 440/16

    Tatbegriff im Rahmen der Anrechnung von im Ausland erlittener Haft; konstitutive

    Konstitutive Wirkung kommt im Rahmen des § 51 StGB allein der Entscheidung über den Anrechnungsmaßstab gemäß Abs. 4 Satz 2 der Vorschrift zu (BGH, Beschluss vom 2. November 2000 - 4 StR 471/00, BGHR StGB § 51 Abs. 1 Anrechnung 2 mwN; Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 299/14, BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 5).
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