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   BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87   

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https://dejure.org/1987,1091
BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87 (https://dejure.org/1987,1091)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1987 - 3 StR 138/87 (https://dejure.org/1987,1091)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1987 - 3 StR 138/87 (https://dejure.org/1987,1091)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entbehrlichkeit einer förmlichen Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht bei ergänzenden Befragungen - Vorliegen einer erneuten Vernehmung bei ergänzender Befragung eines Zeugen nach ununterbrochener Anwesenheit in der Hauptverhandlung - Entstehen eines Nachteils ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1
  • NStZ 1987, 373
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.03.1984 - 2 StR 132/84

    Fehlende Belehrung einer Zeugin über ihr Zeugnisverweigerungsrecht - Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat (vgl. die Nachweise bei BGH NStZ 1984, 418), ist eine ergänzende Befragung nicht als zur wiederholten Belehrung verpflichtende neue Vernehmung im Sinne des § 52 Abs. 3 StPO zu betrachten, wenn der Zeuge nach ununterbrochener Anwesenheit in der Hauptverhandlung wieder hervorgerufen wird und erneut aussagt.

    Anders gelagert ist der Fall, wenn der Zeuge sich nach seiner förmlichen Entlassung tatsächlich entfernt hat und zu einem Fortsetzungstermin erneut geladen wird (BGH NStZ 1984, 418).

  • BGH, 18.04.1972 - 5 StR 67/72

    Die Tatbestandsmerkmale der Täuschungshandlung, der Irrtumserregung und der

    Auszug aus BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87
    Deshalb ist - ebenfalls im Zweifel für den Angeklagten - von Tateinheit auszugehen, wenn offenbleiben muß, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegen (vgl. BGHR StGB § 52 in dubio pro reo 1; BGH NStZ 1983, 364/365; BGH bei Holtz MDR 1982, 101 und 1980, 628 und bei Dallinger MDR 1972, 923).
  • BGH, 01.04.1980 - 5 StR 123/80

    Annahme von Tateinheit nach dem Zweifelssatz bei Offenbleiben des Vorliegens der

    Auszug aus BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87
    Deshalb ist - ebenfalls im Zweifel für den Angeklagten - von Tateinheit auszugehen, wenn offenbleiben muß, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegen (vgl. BGHR StGB § 52 in dubio pro reo 1; BGH NStZ 1983, 364/365; BGH bei Holtz MDR 1982, 101 und 1980, 628 und bei Dallinger MDR 1972, 923).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen

    Auszug aus BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87
    Deshalb ist - ebenfalls im Zweifel für den Angeklagten - von Tateinheit auszugehen, wenn offenbleiben muß, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegen (vgl. BGHR StGB § 52 in dubio pro reo 1; BGH NStZ 1983, 364/365; BGH bei Holtz MDR 1982, 101 und 1980, 628 und bei Dallinger MDR 1972, 923).
  • BGH, 14.10.1986 - 1 StR 548/86

    Vorliegen von tateinheitlicher Begehung des sexuellen Missbrauchs bei

    Auszug aus BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87
    Dabei hat es aber nicht bedacht, daß bei dem Zusammentreffen von Handlungsreihen Tateinheit gegeben ist (vgl. BGHR StGB § 176 Abs. 1 Konkurrenzen 1) und daß sich Tateinheit regelmäßig als die für den Angeklagten günstigere Fallgestaltung darstellt.
  • BGH, 25.04.1983 - 3 StR 110/83

    Kausalität zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme als Voraussetzung für eine

    Auszug aus BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87
    Deshalb ist - ebenfalls im Zweifel für den Angeklagten - von Tateinheit auszugehen, wenn offenbleiben muß, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegen (vgl. BGHR StGB § 52 in dubio pro reo 1; BGH NStZ 1983, 364/365; BGH bei Holtz MDR 1982, 101 und 1980, 628 und bei Dallinger MDR 1972, 923).
  • BGH, 12.07.2005 - 4 StR 170/05

    Schwerer Diebstahl (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs: einschränkende

    Wird aber eine solche Absicht lediglich nach dem Zweifelsgrundsatz verneint, ist bei der Beurteilung der Konkurrenzen in erneuter Anwendung des Zweifelsgrundsatzes von einer solchen Absicht auszugehen und Tateinheit zwischen allen bis zur Beendigung des Diebstahls verletzten Strafgesetzen anzunehmen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1), weil Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung eines Diebstahls, aber vor seiner tatsächlichen Beendigung vorgenommen werden und zugleich weitere Strafgesetze verletzen, Tateinheit begründen, wenn sie (auch) der von § 252 Abs. 1 StGB vorausgesetzten Absicht dienen (vgl. BGH StraFo 1999, 100, 101 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99

    Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6.

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch anerkannt, daß der Zweifelssatz bei der Beurteilung eines Falls mehrfach und unter Umständen in jeweils gegenläufigem Sinn, insbesondere bei der Entscheidung von Konkurrenzfragen, angewendet werden muß (vgl. BGHR StGB § 52 in dubio pro reo 1 und 2).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Nur wenn Umstände bekannt geworden sind, nach denen die mehreren natürlichen Handlungen zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefaßt werden könnten, gebietet der Zweifelsgrundsatz die Annahme von Tateinheit statt Tatmehrheit (BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1 bis 5).
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