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   BGH, 08.07.1987 - 3 StR 206/87   

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https://dejure.org/1987,1851
BGH, 08.07.1987 - 3 StR 206/87 (https://dejure.org/1987,1851)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1987 - 3 StR 206/87 (https://dejure.org/1987,1851)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1987 - 3 StR 206/87 (https://dejure.org/1987,1851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" bei Unklarheit über die Konkurrenzlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 2
  • StV 1988, 202
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.04.1983 - 3 StR 110/83

    Kausalität zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme als Voraussetzung für eine

    Auszug aus BGH, 08.07.1987 - 3 StR 206/87
    Das Landgericht hat nicht bedacht, daß der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" auch dann gilt, wenn ungeklärt ist, ob die tatsächlichen Voraussetzungen der Tateinheit oder der Tatmehrheit vorgelegen haben (vgl. BGHR StGB § 52 in dubio pro reo 1; BGH NStZ 1983, 364; Stree in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 52 Rdn. 48).
  • BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87

    Entbehrlichkeit einer förmlichen Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht bei

    Auszug aus BGH, 08.07.1987 - 3 StR 206/87
    Das Landgericht hat nicht bedacht, daß der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" auch dann gilt, wenn ungeklärt ist, ob die tatsächlichen Voraussetzungen der Tateinheit oder der Tatmehrheit vorgelegen haben (vgl. BGHR StGB § 52 in dubio pro reo 1; BGH NStZ 1983, 364; Stree in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 52 Rdn. 48).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Gegen diese Auslegung spreche auch nicht, daß sich ein mit unbedingtem Tötungsvorsatz handelnder Täter beim Rücktritt besserstehe; auch sonst werde von der Rechtsprechung gelegentlich in dubio die höhere Schuldform angenommen (BGH, Beschluß vom 11. August 1992 - 4 StR 343/92; BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 2 bis 4).
  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 465/95

    Anstreben eines Erfolges - Billigende Inkaufnahme - Erfolgsabwendungspflicht -

    Geht man jedoch, wie nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" geboten (vgl. dazu BGH bei Holtz MDR 1979, 635; 1986, 794; BGH StV 1988, 202), hinsichtlich der Aussetzung zu ihren Gunsten davon aus, daß sie den später Verstorbenen mit bedingtem Tötungsvorsatz mißhandelte, traf sie keine Garantenstellung, den von ihr billigend in Kauf genommenen Tod des N. abzuwenden; denn der Täter, der vorsätzlich oder bedingt vorsätzlich einen Erfolg anstrebt oder billigend in Kauf nimmt, ist nicht zugleich verpflichtet, ihn abzuwenden.
  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99

    Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6.

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch anerkannt, daß der Zweifelssatz bei der Beurteilung eines Falls mehrfach und unter Umständen in jeweils gegenläufigem Sinn, insbesondere bei der Entscheidung von Konkurrenzfragen, angewendet werden muß (vgl. BGHR StGB § 52 in dubio pro reo 1 und 2).
  • BGH, 18.10.2001 - 3 StR 387/01

    Antrag des Nebenklägers auf Prozeßkostenhilfe für die Hinzuziehung eines

    Das Landgericht hat nicht bedacht, daß der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" auch dann gilt, wenn ungeklärt ist, ob, die tatsächlichen Voraussetzungen der Tateinheit oder der Tatmehrheit vorgelegen haben (BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98

    Konkurrenzen (Tateinheit) bei gleichzeitigem Besitz mehrerer Waffen

    Aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs ist es naheliegend, zumindest nicht auszuschließen, daß der Angeklagte die Waffen, auf die sich diese Taten bezogen, teilweise gleichzeitig in Besitz hatte (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2 und 4; BGH, Beschl. v. 19. April 1995 - 3 StR 89/95).
  • BGH, 08.02.2000 - 4 StR 652/99

    Bedrohung; Versuch der Nötigung; Konkurrenzen; Unterschlagung

    Da das Landgericht lediglich zu Gunsten der Angeklagten davon ausgegangen ist, daß Gewaltanwendung und Drohungen nicht auch einer Wegnahme der von den Angeklagten mitgenommenen Sachen dienten, mußte es vielmehr - wiederum unter Anwendung des Zweifelssatzes - zu Gunsten der Angeklagten von dem diesem günstigeren Konkurrenzverhältnis der Tateinheit ausgehen (vgl. BGH NStZ 1983, 364 f.; BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2 und 4).
  • KG, 12.01.2009 - 1 Ss 409/08

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Natürliche Handlungseinheit bei

    Die geänderte rechtliche Bewertung ist ohne Einfluss auf das Maß der Schuld und der Senat kann ausschließen, dass die Strafkammer eine niedrigere Strafe festgesetzt hätte, wenn sie nicht von zwei selbständigen Taten, sondern von zwei tateinheitlich zusammentreffenden Delikten ausgegangen wäre (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 2 und 4; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 354 Rdn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 19.04.1995 - 3 StR 89/95

    Zweifelssatz - Tateinheit - Tatmehrheit - Fortgesetzte Handlung - Selbständige

    Bei der Beantwortung der Frage, in welchem Verhältnis die Tötung des Opfers und der Diebstahl der Geldbörse zueinander stehen, durfte es nicht von Tatmehrheit, sondern mußte - wiederum unter Anwendung des Zweifelssatzes - zu Gunsten des Angeklagten von dem diesem günstigeren Konkurrenzverhältnis der Tateinheit ausgehen (vgl. BGH NStZ 1983, 364 f.; BGHR StGB § 52 I in dubio pro reo 1, 2 und 4).
  • BGH, 09.03.1993 - 5 StR 102/93

    Rüge der Verletzung formellen Rechts - Verbindung zweier Verbrechen der

    Der Schuld- und Unrechtsgehalt der Tat bleibt unverändert, so daß - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - die Gesamtstrafe als Einzelstrafe bestehen bleiben kann (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2, 4; Senatsurteil vom 16. Februar 1993 - 5 StR 673/92 -).
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 673/92

    Annahme von Tateinheit zwischen Zuhälterei und gefährlicher Körperverletzung

    Die vom Landgericht erkannte Gesamtfreiheitsstrafe bleibt als Strafe für das einheitliche Vergehen bestehen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2, 4).
  • BGH, 15.01.1993 - 3 StR 611/92

    Annahme einer Tatmehrheit, wenn dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden kann,

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