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   BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94   

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https://dejure.org/1994,492
BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94 (https://dejure.org/1994,492)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1994 - 4 StR 74/94 (https://dejure.org/1994,492)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1994 - 4 StR 74/94 (https://dejure.org/1994,492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung - Strafschärfung - Tateinheit - Einstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78, § 54, § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8
  • StV 1994, 424
  • StV 1995, 132 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.05.1988 - 5 StR 196/88

    Unterbrechung der Verjährung durch eine nach § 78a des Strafgesetzbuchs geeignete

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94
    Daß die gefährliche Körperverletzung rechtlich mit einem nicht verjährten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zusammentrifft, steht der von Amts wegen zu berücksichtigenden Verjährung ihrer Verfolgung nicht entgegen, weil jede Gesetzesverletzung ihrer eigenen Verjährung unterliegt (st.Rspr.; BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1 m.w.N.).
  • BGH, 08.09.1993 - 5 StR 507/93

    Strafschärfende Berücksichtigung verjährten Tatverhaltens

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94
    Zwar können auch verjährte Tatteile bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten Berücksichtigung finden; ihnen kommt jedoch grundsätzlich ein geringeres Gewicht als verfolgbaren Delikten zu (Senatsbeschluß vom 3. November 1993 - 4 StR 596/93; BGH, Beschluß vom 8. September 1993 - 5 StR 507/93).
  • BGH, 03.11.1993 - 4 StR 596/93

    Straferschwerende Berücksichtigung eines verjährten strafbaren Verhaltens

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94
    Zwar können auch verjährte Tatteile bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten Berücksichtigung finden; ihnen kommt jedoch grundsätzlich ein geringeres Gewicht als verfolgbaren Delikten zu (Senatsbeschluß vom 3. November 1993 - 4 StR 596/93; BGH, Beschluß vom 8. September 1993 - 5 StR 507/93).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94
    Sie könnte sich deshalb bei der für die Gesamtstrafenbildung vorzunehmenden zusammenfassenden Würdigung der Person des Täters und der einzelnen Strafen den Blick dafür verstellt haben, daß ungeachtet der grundsätzlich zu Lasten des Täters zu berücksichtigenden besonderen kriminellen Erscheinungsform des Serientäters (BGHSt 24, 268, 270) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71] die wiederholte Verwirklichung gleichartiger Taten - namentlich wenn sie, wie hier, sich über einen sehr langen Zeitraum erstrecken - auch Ausdruck einer von Tat zu Tat geringer werdenden Hemmschwelle sein kann (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2).
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94
    Sie könnte sich deshalb bei der für die Gesamtstrafenbildung vorzunehmenden zusammenfassenden Würdigung der Person des Täters und der einzelnen Strafen den Blick dafür verstellt haben, daß ungeachtet der grundsätzlich zu Lasten des Täters zu berücksichtigenden besonderen kriminellen Erscheinungsform des Serientäters (BGHSt 24, 268, 270) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71] die wiederholte Verwirklichung gleichartiger Taten - namentlich wenn sie, wie hier, sich über einen sehr langen Zeitraum erstrecken - auch Ausdruck einer von Tat zu Tat geringer werdenden Hemmschwelle sein kann (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2).
  • BGH, 11.02.1966 - 4 StR 646/65

    Gesamtstrafenbildung durch Erhöhung der verwirkten schwersten (Einzel-)Strafe

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94
    Deshalb darf die Gesamtstrafe auch nicht in der Weise gebildet werden, daß zunächst die Einzelstrafen zusammengezählt werden und dann deren Summe gemindert wird (BGH, Urteil vom 11. Februar 1966 - 4 StR 646/65).
  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21

    Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen

    Dies gilt erst recht, wenn sie sich gar der oberen Strafrahmengrenze nähern (vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2009 - 3 StR 171/09 Rn. 8; vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05 Rn. 5; vom 20. September 2000 - 2 StR 186/00 Rn. 17; vom 22. März 1995 - 3 StR 625/94 Rn. 6 und vom 20. März 1985 - 2 StR 44/85 Rn. 14; Beschlüsse vom 11. November 2014 - 3 StR 455/14 Rn. 5; vom 8. Februar 2005 - 3 StR 500/04 Rn. 2; vom 12. April 1994 - 4 StR 74/94, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8 und vom 30. August 1983 - 5 StR 587/83 Rn. 4), also den eröffneten Strafrahmen ausschöpfen.
  • BGH, 05.08.2009 - 5 StR 294/09

    Gesamtstrafenbildung (rechtsfehlerhafte Orientierung an der Summe der

    Es ist zu besorgen, dass sich das Landgericht bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu sehr von der Gesamtzahl der Einzeltaten und der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8 m.w.N.; BGH StV 2007, 298; NStZ 2007, 326).
  • BGH, 25.06.2002 - 4 StR 203/02

    Gesamtstrafenbildung (zu starke Leitung durch die Summe der Einzelstrafen;

    Demgegenüber läßt die von der Jugendkammer festgesetzte Gesamtstrafe, die über dem dreifachen der Einsatzstrafe liegt, besorgen, daß sich der Tatrichter in zu starkem Maße von der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8).

    Hierbei hat es aber nicht erkennbar bedacht, daß die wiederholte Verwirklichung gleichartiger Taten - namentlich wenn sie, wie hier, sich über einen langen Zeitraum erstrecken - auch Ausdruck einer von Tat zu Tat geringer werdenden Hemmschwelle sein kann (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2, 4, 8).

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