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   BGH, 23.10.1996 - 2 StR 452/96   

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https://dejure.org/1996,2849
BGH, 23.10.1996 - 2 StR 452/96 (https://dejure.org/1996,2849)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1996 - 2 StR 452/96 (https://dejure.org/1996,2849)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - 2 StR 452/96 (https://dejure.org/1996,2849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wertung des gesamten Tatgeschehens als eine fortgesetzte Handlung - Festgestellter Gesamtvorsatz im Rahmen der Prüfung eines Strafmilderungsgrundes - Psychischer Zustand des Opfers als Strafmilderungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 54

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 5
  • NStZ-RR 1997, 130
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 23.10.1996 - 2 StR 452/96
    Bei dem geschilderten Tatbild hätte bis zur Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs BGHSt 40, 138 die Wertung des gesamten Tatgeschehens als eine fortgesetzte Handlung nahegelegen, sofern ein Gesamtvorsatz des Angeklagten hätte festgestellt werden können (vgl. BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung, Auswirkung, nachteilige 13, Gesamtvorsatz 38, 47, 48).
  • BGH, 18.09.1995 - 1 StR 463/95

    Gesamtstrafenbildung - Tatenzusammenhang - Strafmilderung - Einzelfallbewertung -

    Auszug aus BGH, 23.10.1996 - 2 StR 452/96
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es bei einer Mehrheit von Taten vielmehr entscheidend auf eine Gesamtwürdigung des Täters und seines Verhaltens an (BGH NStZ 1996, 187).
  • BGH, 12.02.2003 - 2 StR 451/02

    Gesamtstrafenbildung (höherer Wert des Zusammenhangs der Einzeltaten als der

    Hiernach ist gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB namentlich auch der Zusammenhang der Einzeltaten zusammenfassend zu würdigen; die bloße Summe der Einzelstrafen hat insoweit meist nur geringes Gewicht (vgl. Senatsbeschlüsse v. 2. Oktober 1996 - 2 StR 446/96 = NStZ-RR 1997, 228, und v. 23. Oktober 1996 - 2 FgE 545/96 [richtig: 2 StR 452/96 - d. Red.] = NStZ-RR 1997, 130, 131; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1; § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 8, 10; BGH, Beschl. v. 8. Juli 1999 - 4 StR 285/99; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 54 Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 06.02.2002 - 5 StR 443/01

    Steuerhinterziehung; Verkürzung auf Zeit (monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen;

    Darüber hinaus hätte die erhebliche Erhöhung der Einsatzstrafe (sieben Monate Freiheitsstrafe) angesichts des situativen und zeitlichen Zusammenhangs der Einzeltaten und wegen der besonderen weiteren Strafmilderungsgesichtspunkte (lange Verfahrensdauer, Geständnis, Alter und bisherige Unbestraftheit des Angeklagten) einer näheren Begründung bedurft (vgl. BGH, Beschl. vom 23. August 2001 - 5 StR 323/01; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 4, 5).
  • BGH, 23.08.2001 - 5 StR 323/01

    Gesamtstrafenbildung (Serienstraftaten, besondere Erhöhung der Einsatzstrafe:

    Diese trotz der großen Anzahl der Einzelfälle beträchtliche Erhöhung der Einsatzstrafe hätte angesichts des situativen Zusammenhangs der Einzeltaten, des sehr weitgehenden Geständnisses des Angeklagten und seiner bisherigen Unbestraftheit einer besonderen Begründung bedurft (vgl. BGHR StGB § 54 - Serienstraftaten 4, 5), an der es indes fehlt.
  • BGH, 20.08.2008 - 5 StR 313/08

    Fehlende Anklage

    Dabei dürfte namentlich angesichts des bisher nach der letzten ausgeurteilten Tat verstrichenen Zeitraums und des engen zeitlichen, sachlichen und situativen Zusammenhangs der Tatserie eine im Vergleich zum angefochtenen Urteil straffere Zusammenziehung nahe liegen (vgl. dazu BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 3, 4, 5; Strafhöhe 1; § 54 Abs. 1 Bemessung 12).
  • OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 1 Ss 10/09

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderlichkeit von

    Insbesondere dürfte angesichts des engen zeitlichen, sachlichen und situativen Zusammenhangs der Tatserie eine im Vergleich zum angefochtenen Urteil straffere Zusammenziehung der Einzelstrafen nahe liegen (vgl. dazu BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 3, 4, 5; Strafhöhe 1; § 54 Abs. 1 Bemessung 12).
  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 285/99

    Verfolgungsverjährung; Mißbrauch von Schutzbefohlenen; Gesamtstrafenbildung

    Die einzelnen Taten sind Ausfluß einer einheitlichen Täterpersönlichkeit und müssen deshalb nicht als bloße Summe, sondern in einer Gesamtschau beurteilt werden (BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 4, 5).
  • BGH, 23.12.1998 - 2 StR 470/98

    Gesamtstrafenbildung bei Serientaten; Fortsetzungszusammenhang

    Der Übergang von der Praxis weitgehender Annahme des Fortsetzungszusammenhangs zur Tatmehrheit sollte nicht zur Erhöhung des allgemeinen Strafniveaus führen (vgl. auch BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 5).
  • BGH, 25.09.2012 - 5 StR 440/12

    Verwerfung der Revision eines Angeklagten als unbegründet

    Der Senat nimmt die Höhe der Gesamtstrafe ungeachtet des besonders engen Zusammenhangs der Taten (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 2. und 23. Oktober 1996 - 2 StR 466 und 452/96, BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 4 und 5) hin.
  • BayObLG, 18.03.1998 - 4St RR 20/98

    Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung durch Nichtanmeldung bzw.

    Bei einer Mehrheit von Taten kommt es vielmehr entscheidend auf eine Gesamtwürdigung des Täters und seines Verhaltens an (BGH NStZ-RR 1997, 130 ).
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