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   BGH, 24.11.1988 - 1 StR 566/88   

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https://dejure.org/1988,4136
BGH, 24.11.1988 - 1 StR 566/88 (https://dejure.org/1988,4136)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1988 - 1 StR 566/88 (https://dejure.org/1988,4136)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1988 - 1 StR 566/88 (https://dejure.org/1988,4136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltung der Regeln für die Gesamtstrafenbildung bei gemeinsamer Aburteilung mehrerer Straftaten für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 1
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.07.1987 - 1 StR 317/87

    Gerichtliche Pflicht zur Bildung von Gesamtstrafen

    Auszug aus BGH, 24.11.1988 - 1 StR 566/88
    Die neu zu entscheidende Strafkammer wird daher die unterlassene Bildung von zwei Gesamtstrafen nachholen müssen (vgl. auch BGH, Beschluß vom 21. Juli 1987 - 1 StR 317/87 -).
  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 24.11.1988 - 1 StR 566/88
    Der Täter bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung soll im Ergebnis weder besser noch schlechter gestellt werden (vgl. Dreher/Tröndle, Kommentar zum StGB, 44. Aufl. § 55 Rdn. 1 m.w.Nachw.; BGH NStZ 1988, 284).
  • BGH, 17.07.2001 - 4 StR 212/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung;

    Auf eine Appell- oder Warnfunktion der noch nicht erledigten Strafe kommt es deshalb nicht an (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 1 m.N.).
  • BGH, 15.01.2002 - 1 StR 494/01

    Gesamtstrafenbildung bei Zäsurwirkung eines früheren Urteils

    Hat sich der Täter - wie hier - nach dem früheren Urteil erneut strafbar gemacht, so sind insoweit eine Einzelstrafe oder eine oder mehrere weitere Gesamtstrafen festzusetzen (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 1 und Zäsurwirkung 1, 4; BGH wistra 1998, 344; sog. "Rückprojektion", vgl. auch BGHSt 44, 179, 181).
  • BGH, 13.10.1998 - 4 StR 485/98

    Nachträgliche Gesamstrafenbildung

    Der Tatrichter, dem sich die Frage nachträglicher Gesamtstrafenbildung stellt, muß sich deswegen jeweils in die Lage des Richters versetzen, dessen Entscheidung für eine nachträgliche Einbeziehung in Betracht kommt (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 1 und Zäsurwirkung 1, 4).
  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 259/98

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung ; Zäsurwirkung durch vorangegangene Urteile

    Der Tatrichter, dem sich die Frage nachträglicher Gesamtstrafenbildung stellt, muß sich deswegen jeweils in die Lage des Richters versetzen, dessen Entscheidung für eine nachträgliche Einbeziehung in Betracht kommt (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 1 und Zäsurwirkung 1, 4).
  • BGH, 15.05.1997 - 5 StR 205/97

    Zäsur durch nachträgliche Gesamtstrafenbildung - Vorteil oder Nachteil für den

    Der Tatrichter, dem sich die Frage nachträglicher Gesamtstrafenbildung stellt, muß sich deswegen jeweils in die Lage des Richters versetzen, dessen Entscheidung für eine nachträgliche Einbeziehung in Betracht kommt (vgl. hierzu BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 1 und Zäsurwirkung 1, 4).
  • BGH, 27.04.1993 - 1 StR 131/93

    Auswirkung einer nicht genau festzustellenden Tatzeit auf die Bildung einer

    Der Tatrichter, dem sich die Frage nachträglicher Gesamtstrafenbildung stellt, muß sich deswegen jeweils in die Lage des Richters versetzen, dessen Entscheidung für eine nachträgliche Einbeziehung in Betracht kommt (vgl. hierzu BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 1 und Zäsurwirkung 1, 4).
  • BGH, 13.05.1997 - 5 StR 173/97

    Zäsurwirkung einer Vorverurteilung

    Es lag kein Grund vor, die Bildung dieser Gesamtstrafe dem Beschlußverfahren nach §§ 460, 462 StPO zu überlassen (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. August 1987 - 1 StR 318/87 - Beschluß vom 24. November 1988 - 1 StR 566/88 -).".
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