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   BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03   

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https://dejure.org/2003,3640
BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03 (https://dejure.org/2003,3640)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2003 - 4 StR 130/03 (https://dejure.org/2003,3640)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03 (https://dejure.org/2003,3640)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ; Strafklageverbrauch; Anordnung des Wertersatzverfalls; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • Judicialis

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 55 Abs. 2; ; StGB § 55; ; StGB § 55 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 69 a; ; StGB § 74 e

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei früheren Nebenstrafen, Nebenfolgen und ähnlichem

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 7
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03
    Ausgehend von der durch das Urteil vom 4. Oktober 2001 rechtskräftig verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten, die nicht unterschritten werden darf (h.A.; BGHSt 7, 180, 183; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 2001 - 4 StR 329/01; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 55 Rdn. 6; Rissing - van Saan in LK StGB 11. Aufl. § 55 Rdn. 28; a.A. Bringewat Die Bildung der Gesamtstrafe Rdn. 273 ff.), setzt er die neue Gesamtstrafe auf vier Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe fest.

    Denn der Angeklagte soll durch die Entscheidung nach § 55 StGB so gestellt werden, als wenn über alle einzubeziehenden Straftaten gleichzeitig befunden worden wäre; er darf deshalb dadurch, daß seine Taten in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht benachteiligt, soll dadurch aber auch nicht bevorzugt werden (st. Rspr.; BGHSt 7, 180, 182; 43, 79, 80 m.w.N.).

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03
    Dies folgt daraus, daß die im früheren Urteil als selbständige Fälle des unerlaubten Handeltreibens abgeurteilten Einkäufe der Ecstasy-Tabletten in Bezug auf die jeweilige Gesamtmenge sämtliche Teilakte bis zur Veräußerung zu jeweils einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit verbinden (BGHSt 30, 28, 31), mit der die Verkäufe des Amphetamins jeweils zumindest in einem Teilakt zusammentreffen.
  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03
    Deshalb ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß in einem früheren Urteil verhängte Maßnahmen nicht nur durch spätere Anordnung weiterer, sie in ihrer Wirkung mitumfassenden Maßnahmen im Sinne des § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB "gegenstandslos" werden, sondern auch dann, wenn die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für ihre (weitere) Vollstreckung entfallen sind, wie dies bei tatsächlicher Erledigung durch Zeitablauf, etwa einer nach § 69 a StGB bestimmten Sperrfrist, angenommen wird (vgl. BGHSt 42, 306, 308 m.w.N.).
  • BGH, 04.10.2001 - 4 StR 329/01

    Beweiswürdigung; Inbegriff der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03
    Ausgehend von der durch das Urteil vom 4. Oktober 2001 rechtskräftig verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten, die nicht unterschritten werden darf (h.A.; BGHSt 7, 180, 183; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 2001 - 4 StR 329/01; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 55 Rdn. 6; Rissing - van Saan in LK StGB 11. Aufl. § 55 Rdn. 28; a.A. Bringewat Die Bildung der Gesamtstrafe Rdn. 273 ff.), setzt er die neue Gesamtstrafe auf vier Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe fest.
  • BGH, 04.03.1988 - 2 StR 447/87

    Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03
    Die rechtskräftige Aburteilung des Handeltreibens mit den Ecstasy-Tabletten - und damit der Strafklageverbrauch - erfaßt deshalb hier entgegen der Auffassung des Landgerichts (UA 18) nicht nur den Verkauf der jeweils 100 Ecstasy-Tabletten, sondern auch die beiden Verkaufsfälle von Amphetamin (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafklageverbrauch 1).
  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 122/59
    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03
    Dem steht hier die Teilrechtskraft des angefochtenen Urteils infolge der Beschränkung des Rechtsmittels auf den Maßnahmenausspruch nicht entgegen (BGHSt 6, 304, 305 f.; 13, 128 f.; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. Einl. Rdn. 151 m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1997 - 1 StR 105/97

    Unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei Auslandstat);

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03
    Denn der Angeklagte soll durch die Entscheidung nach § 55 StGB so gestellt werden, als wenn über alle einzubeziehenden Straftaten gleichzeitig befunden worden wäre; er darf deshalb dadurch, daß seine Taten in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht benachteiligt, soll dadurch aber auch nicht bevorzugt werden (st. Rspr.; BGHSt 7, 180, 182; 43, 79, 80 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1954 - 2 StR 598/53
    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03
    Dem steht hier die Teilrechtskraft des angefochtenen Urteils infolge der Beschränkung des Rechtsmittels auf den Maßnahmenausspruch nicht entgegen (BGHSt 6, 304, 305 f.; 13, 128 f.; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. Einl. Rdn. 151 m.w.N.).
  • BGH, 01.08.2019 - 4 StR 477/18

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer

    a) Liegen die Voraussetzungen des § 55 StGB vor, sind Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen gleicher Art grundsätzlich durch das spätere Urteil einheitlich anzuordnen, so dass über sie durch den Gesamtstrafenrichter neu zu entscheiden ist (vgl. Senat, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, juris, Rn. 9; Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 4 StR 589/17, wistra 2018, 176, jeweils mwN).

    Dies geschieht - trotz des auf die Aufrechterhaltung der früheren Entscheidung gerichteten Wortlauts des § 55 Abs. 2 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 StR 26/19, juris, Rn. 6 mwN) - durch das Zusammenzählen der Beträge aus der früheren und der aktuellen Einziehungsentscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 7 Rn. 8; Urteil vom 29. Mai 2008 - 3 StR 94/08, NStZ-RR 2008, 275, 276; Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 552/10, juris, Rn. 3).

  • OLG Bamberg, 19.01.2015 - 3 Ss OWi 1500/14

    Verfahrenseinstellung wegen prozessualer Tateinheit zwischen Einfuhrschmuggel und

    Denn rechtstechnisch bedeutet ein Verfahrenshindernis das Fehlen einer Prozessvoraussetzung mit der Konsequenz, dass eine Befassung des Gerichts mit dem Vorwurf und deshalb auch eine Ahndung verboten sind (BGH NStZ 2007, 345; i.E. ebenso: BGH NStZ 1995, 351; BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 7; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 306; StV 2012, 291; OLG Köln VRS 107, 306; KK/Gericke StPO § 352 Rn. 3; KK/Senge OWiG § 79 Rn. 101; Meyer-Goßner/Schmitt § 337 Rn. 6 und § 352 Rn. 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit;

    Dies führt jedenfalls zu einer Teilidentität der jeweiligen tatbestandlichen Ausführungshandlungen und verknüpft so die einzelnen Fälle des Handeltreibens zur Tateinheit (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 2003 - 4 StR 130/03; Weber aaO vor §§ 29 ff. Rn. 521, 563).
  • BGH, 21.08.2014 - 3 StR 245/14

    Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung von Einzelstrafen; Erledigungszeitpunkt;

    Der für die nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafe nach den §§ 460, 462 StPO zuständige Richter wird jedoch zu beachten haben, dass gemäß § 55 Abs. 2 StGB im Gesamtstrafenbeschluss (erneut) - auch wenn dies nur eine Wiederholung bedeutet - die Aufrechterhaltung der Wertersatzverfallsanordnung auszusprechen ist, da dieser Beschluss dann die neue Vollstreckungsgrundlage bildet (vgl. BGH aaO.; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 7; BGH, Urteil vom 29. Mai 2008 - 3 StR 94/08, NStZ-RR 2008, 275 f.; Sternberg-Lieben/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 55 Rn. 59; Graalmann-Scheerer in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 460 Rn. 37).".
  • BGH, 29.07.2020 - 6 StR 211/20

    Anforderungen an die Darstellung von DNA-Gutachten eines Sachverständigen bei

    Ferner hat das Landgericht bei seiner Entscheidung über die Aufrechterhaltung der früheren Einziehungsanordnungen und über die Einziehung von Wertersatz nicht erkennbar bedacht, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 55 StGB Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen gleicher Art durch das spätere Urteil einheitlich anzuordnen sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 7 mwN).
  • BGH, 29.05.2008 - 3 StR 94/08

    Verfall von Wertersatz; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (einheitliche

    Dies wird regelmäßig dazu führen, dass der aufgrund einheitlicher Anordnung im neuen Urteil festzusetzende Verfallsbetrag nicht niedriger ausfallen wird als in der früheren Entscheidung (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 7 m. w. N.).
  • BGH, 29.11.2022 - 3 StR 383/22

    Einbeziehung von Vorverurteilungen bei der Verhängung von Jugendstrafe

    Mithin kann weder beurteilt werden, ob die Einziehung gemäß § 75 StGB bereits erledigt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 3 StR 123/05, juris Rn. 6; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, juris Rn. 11), noch, ob es sich um eine Ermessensentscheidung handelt.
  • BGH, 21.04.2005 - 3 StR 112/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Besitz von

    Diese Einziehung war erledigt, da das Eigentum an dem betreffenden Gegenstand mit der Rechtskraft des amtsgerichtlichen Urteils nach § 74 e StGB auf den Staat übergegangen war (BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 8).
  • BGH, 27.07.2021 - 3 StR 203/21

    Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in einer

    Damit wird die Einziehungsanordnung in dem früheren Urteil gegenstandlos im Sinne des § 55 Abs. 2 StGB und bedarf keiner Aufrechterhaltung; die entsprechende Anordnung entfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2019 - 4 StR 477/18, juris Rn. 18 f. mwN; Urteile vom 29. Mai 2008 - 3 StR 94/08, NStZ-RR 2008, 275, 276; vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 7; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 55 Rn. 29, 30; Matt/Renzikowski/Bußmann, StGB, 2. Aufl., § 55 Rn. 31).
  • BGH, 10.08.2010 - 3 StR 286/10

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; Einziehung

    Die aufrechterhaltene Einziehung war aufzuheben, weil mit Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichts Tiergarten das Eigentum an dem Schlagstock auf den Staat übergegangen ist (§ 74e StGB) und die Maßregel sich deswegen erledigt hat (BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 8; BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 3 StR 112/05, NStZ 2006, 173).
  • BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03

    Aufrechterhaltung der fünfjährigen Sperrfrist nach § 69 a StGB bei der

  • BGH, 28.11.2023 - 6 StR 497/23

    Aufhebung der Gesamtstrafe mit den zugehörigen Feststellungen; Einziehung des

  • BGH, 28.02.2019 - 1 StR 26/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufrechterhaltung von in der früheren

  • BGH, 19.12.2017 - 4 StR 589/17

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (einheitliche Anordnung von Nebenstrafen,

  • AG Fürth/Bayern, 16.11.2020 - 441 Ls 951 Js 163194/18

    Selbständiges Einziehungsverfahren bei einer unterbliebenen gerichtlichen

  • BGH, 16.09.2014 - 3 StR 413/14

    Tateinheit bei zwei in der Ausführungshandlung teilidentischen Taten des

  • BGH, 24.08.2021 - 6 StR 342/21

    Einheitliche Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • OLG Celle, 26.02.2020 - 3 Ws 32/20

    Anwendbarkeit der Regelungen zur Vermögensabschätzung nach StGB im

  • BGH, 02.06.2005 - 3 StR 123/05

    Aufrechterhaltung von Einziehungsentscheidungen (Erledigung);

  • BGH, 25.11.2004 - 2 StR 315/04

    Absehen vom Verfall (Vermögen des Angeklagten; pflichtgemäßes Ermessen)

  • BGH, 09.02.2021 - 6 StR 459/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer

  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 123/19

    Versehentliche Nichtberücksichtigung der Einziehungsentscheidung aus einem in die

  • BGH, 10.08.2021 - 6 StR 311/21

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (tatsächliche Verfügungsgewalt über das

  • BGH, 10.02.2011 - 4 StR 552/10

    Grenzen der Aufrechterhaltung von Maßnahmen in der nachträglichen

  • BGH, 29.04.2021 - 2 StR 6/21

    Einziehung des Wertes von Taterträgen im Rahmen einer Verurteilung wegen schweren

  • BGH, 09.02.2021 - 6 StR 470/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer

  • AG Fürth/Bayern, 25.11.2019 - 441 Ls 951 Js 163194/18

    Selbstständiges Einziehungsverfahren bei einer unterbliebenen gerichtlichen

  • BGH, 05.09.2017 - 5 StR 353/17

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 10.05.2011 - 3 StR 125/11

    Unbegründete Revision

  • BGH, 10.06.2021 - 2 StR 154/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe

  • BGH, 27.02.2019 - 2 StR 408/18

    Einstellung des Verfahrens hinsichtlich zweier Taten des schweren sexuellen

  • BGH, 24.10.2017 - 4 StR 184/17

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • OLG Celle, 26.02.2021 - 3 Ws 327/20

    Einziehung, Verfallanordnung nach altem Recht, Einbeziehung, ausdrückliche

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