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   BGH, 11.06.1993 - 4 StR 244/93   

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https://dejure.org/1993,2977
BGH, 11.06.1993 - 4 StR 244/93 (https://dejure.org/1993,2977)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1993 - 4 StR 244/93 (https://dejure.org/1993,2977)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1993 - 4 StR 244/93 (https://dejure.org/1993,2977)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Trennung zwischen den in der Tat und den in der Persönlichkeit des Täters liegenden besonderen Umstände bei der für die Strafaussetzung zur Bewährung erforderlichen Gesamtwürdigung - Vorwerfbarkeit fehlender Reue und Schuldeinsicht bei Bestreiten der dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 5
  • StV 1993, 533
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87

    Vereidigung nach berechtigter Zeugnisverweigerung während der Aussage

    Auszug aus BGH, 11.06.1993 - 4 StR 244/93
    Der der Entscheidung BGH NStZ 1988, 35 zugrunde liegende Sachverhalt ist dem hier zu beurteilenden Fall nicht vergleichbar.
  • BGH, 20.12.1988 - 1 StR 664/88

    Vorwurf der fehlenden Reue und Schuldeinsicht eines die Tat bestreitenden

    Auszug aus BGH, 11.06.1993 - 4 StR 244/93
    Ihm durften daher nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlende Reue und Schuldeinsicht nicht zum Vorwurf gemacht werden, da er anderenfalls seine Verteidigungsposition gefährdet hätte (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 6; Umstände, besondere 12).
  • BGH, 06.04.1989 - 4 StR 119/89

    Würdigung der Überforderungssituation des Täters bei der Begründung einer

    Auszug aus BGH, 11.06.1993 - 4 StR 244/93
    Umstände in der Person können den Charakter der Tat entscheidend prägen (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 3).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 11.06.1993 - 4 StR 244/93
    Sie läßt insbesondere nicht erkennen, ob sich die Jugendkammer bewußt war, daß bei der erforderlichen Gesamtwürdigung eine scharfe Trennung zwischen den in der Tat und den in der Persönlichkeit des Täters liegenden besonderen Umständen regelmäßig nicht möglich ist (BGHSt 29, 370, 380 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; vgl. auch BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 2).
  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 94/87

    Vorliegen der Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 11.06.1993 - 4 StR 244/93
    fehlt es an einer umfassenden, nach den §§ 21 Abs. 1, 2 JGG gebotenen Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände (vgl. BGHR JGG § 21 Abs. 2 Gesamtwürdigung 2).
  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 213/87

    Aufhebung der Anordnung, die Strafe nicht zur Bewährung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 11.06.1993 - 4 StR 244/93
    Auch soweit der Angeklagte Einwände gegen die Richtigkeit der polizeilichen Protokolle über seine Beschuldigtenvernehmung vorgebracht hat, ist dies entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts für die von der Jugendkammer zu treffende Prognoseentscheidung nach § 21 Abs. 1 JGG nicht hinreichend aussagekräftig (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 4).
  • BGH, 08.03.1989 - 3 StR 62/89

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung trotz günstiger Prognose und der

    Auszug aus BGH, 11.06.1993 - 4 StR 244/93
    Sie läßt insbesondere nicht erkennen, ob sich die Jugendkammer bewußt war, daß bei der erforderlichen Gesamtwürdigung eine scharfe Trennung zwischen den in der Tat und den in der Persönlichkeit des Täters liegenden besonderen Umständen regelmäßig nicht möglich ist (BGHSt 29, 370, 380 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; vgl. auch BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 2).
  • VG Stuttgart, 16.03.2010 - 11 K 4295/09

    Ausweisung wegen unerlaubter Einreise; Unrichtigkeit eines Strafurteils

    Das Urteil des Amtsgerichts Nürtingen lässt die für die Anwendung des § 21 Abs. 1 JGG notwendige Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände unter Berücksichtigung des das Jugendstrafrecht beherrschenden Erziehungsgedankens vermissen (vgl. BGH, Beschl. v. 06.11.1986 - 1 StR 440/86 - juris - und Beschl. v. 11.06.1993 - 4 StR 244/93 - StV 1993, 533).
  • BGH, 26.04.2007 - 4 StR 557/06

    Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe zur

    Gelangt dieser auf Grund der Besonderheiten des Falles bei der nach § 56 Abs. 2 StGB gebotenen Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 5, 6) zu der Überzeugung, dass eine Strafaussetzung nicht in Betracht kommt, so ist dies vom Revisionsgericht regelmäßig hinzunehmen, auch wenn eine gegenteilige Würdigung möglich gewesen wäre.
  • BGH, 21.01.1998 - 5 StR 670/97

    Strafschärfende Wertung vergangener Beleidigungen und Nötigungen des Täters im

    Einem Angeklagten darf jedoch nicht zum Nachteil gereichen, daß er die Tat bestreitet und infolgedessen auch keine Schuldeinsicht und Reue zeigt (vgl. BGHR § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; BGH StV 1993, 533).
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