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   BGH, 13.04.1994 - 3 StR 76/94   

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https://dejure.org/1994,4103
BGH, 13.04.1994 - 3 StR 76/94 (https://dejure.org/1994,4103)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1994 - 3 StR 76/94 (https://dejure.org/1994,4103)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1994 - 3 StR 76/94 (https://dejure.org/1994,4103)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafaussetzung zur Bewährung - Täterpersönlichkeit - Tat - Falschaussage - Zeuge - Verstrickung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 6
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.1992 - 3 StR 149/92

    Antrag eines Nebenklägers auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zur Hinzuziehung

    Auszug aus BGH, 13.04.1994 - 3 StR 76/94
    Diese Ausführungen lassen nicht erkennen, ob die Strafkammer die nach § 56 Abs. 2 StGB gebotene Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit umfassend genug vorgenommen und dabei den richtigen Maßstab angelegt hat, wonach es für die Entscheidung darauf ankommt, ob besondere Umstände trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat eine Strafaussetzung als nicht unangebracht und allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7; BGH NStZ 1984, 360; 1984, 361; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1992 - 3 StR 149/92).
  • BGH, 29.04.1987 - 3 StR 103/87

    Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 13.04.1994 - 3 StR 76/94
    Diese Ausführungen lassen nicht erkennen, ob die Strafkammer die nach § 56 Abs. 2 StGB gebotene Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit umfassend genug vorgenommen und dabei den richtigen Maßstab angelegt hat, wonach es für die Entscheidung darauf ankommt, ob besondere Umstände trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat eine Strafaussetzung als nicht unangebracht und allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7; BGH NStZ 1984, 360; 1984, 361; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1992 - 3 StR 149/92).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84

    Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung - Umstände

    Auszug aus BGH, 13.04.1994 - 3 StR 76/94
    Diese Ausführungen lassen nicht erkennen, ob die Strafkammer die nach § 56 Abs. 2 StGB gebotene Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit umfassend genug vorgenommen und dabei den richtigen Maßstab angelegt hat, wonach es für die Entscheidung darauf ankommt, ob besondere Umstände trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat eine Strafaussetzung als nicht unangebracht und allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7; BGH NStZ 1984, 360; 1984, 361; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1992 - 3 StR 149/92).
  • BGH, 27.03.1984 - 1 StR 104/84

    Strafaussetzung zur Bewährung - Strafaussetzung bei einer Verurteilung zur

    Auszug aus BGH, 13.04.1994 - 3 StR 76/94
    Diese Ausführungen lassen nicht erkennen, ob die Strafkammer die nach § 56 Abs. 2 StGB gebotene Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit umfassend genug vorgenommen und dabei den richtigen Maßstab angelegt hat, wonach es für die Entscheidung darauf ankommt, ob besondere Umstände trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat eine Strafaussetzung als nicht unangebracht und allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7; BGH NStZ 1984, 360; 1984, 361; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1992 - 3 StR 149/92).
  • BGH, 26.04.2007 - 4 StR 557/06

    Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe zur

    Gelangt dieser auf Grund der Besonderheiten des Falles bei der nach § 56 Abs. 2 StGB gebotenen Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 5, 6) zu der Überzeugung, dass eine Strafaussetzung nicht in Betracht kommt, so ist dies vom Revisionsgericht regelmäßig hinzunehmen, auch wenn eine gegenteilige Würdigung möglich gewesen wäre.
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 400/96

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht über Vorstrafen des Täters -

    Die Strafkammer hat die gebotene Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit ausreichend vorgenommen und hierbei den zutreffenden Maßstab angelegt (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1 und 6; Umstände, besondere 8; BGH, Urteil vom 21. Mai 1996 - 1 StR 231/96).
  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 231/96

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unerlaubtes

    Den Urteilsgründen ist insoweit zu entnehmen, daß die Strafkammer die nach § 56 Abs. 2 StGB gebotene Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit ausreichend vorgenommen und dabei den zutreffenden Maßstab angelegt hat, wonach es für die Entscheidung darauf ankommt, ob besondere Umstände trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, wie er sich in der Strafe widerspiegelt, eine Strafaussetzung als nicht unangebracht und allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGH NStZ 1986, 27; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1 und 6; Umstände, besondere 8).
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