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   BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89   

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BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89 (https://dejure.org/1989,1043)
BGH, Entscheidung vom 10.08.1989 - 4 StR 178/89 (https://dejure.org/1989,1043)
BGH, Entscheidung vom 10. August 1989 - 4 StR 178/89 (https://dejure.org/1989,1043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens - Urteilsgründe - Urteilsbegründung

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 6
  • NStZ 1989, 527
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 219/85

    Hinterziehung von Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer -

    Auszug aus BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89
    Angesichts des hohen Schadens, der erheblichen kriminellen Intensität des Vorgehens des Angeklagten und der Ausnutzung seiner beruflichen Stellung bei der Schädigung der Krankenkassen und einzelne seiner Patienten war aber eine eingehende Prüfung der Frage erforderlich, ob hier die Verteidigung der Rechtsordnung eine Vollstreckung der Freiheitsstrafe gebietet (vgl. BGHSt 24, 40, 45; 24, 64, 66; BGH GA 1979, 59, 60; BGH NStZ 1985, 459 ).

    Der neue Tatrichter wird bei der Abwägung im Rahmen des § 56 Abs. 3 StGB auch zu berücksichtigen haben, daß gegen den Angeklagten die höchstmögliche Freiheitsstrafe verhängt worden ist, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann (BGH NStZ 1985, 459 ; BGHR StGB § 56 III Verteidigung 1).

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89
    Das besagt nicht, daß die Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung schlechthin für bestimmte Gruppen von Straftaten ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 III Verteidigung 2, 3; BGH, Beschluß vom 18. Juli 1989 - 4 StR 338/89 - m.w.Nach.).

    Angesichts des hohen Schadens, der erheblichen kriminellen Intensität des Vorgehens des Angeklagten und der Ausnutzung seiner beruflichen Stellung bei der Schädigung der Krankenkassen und einzelne seiner Patienten war aber eine eingehende Prüfung der Frage erforderlich, ob hier die Verteidigung der Rechtsordnung eine Vollstreckung der Freiheitsstrafe gebietet (vgl. BGHSt 24, 40, 45; 24, 64, 66; BGH GA 1979, 59, 60; BGH NStZ 1985, 459 ).

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87

    Mittäterschaft bei lediglich förderndem Tatbeitrag oder reiner

    Auszug aus BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89
    So sind in der Regel ein hoher Schaden und erhebliche kriminelle Intensität ebenso Anlaß zur Erörterung des § 56 Abs. 3 StGB (BGH, Urteile vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 541/81 - und vom 6. Juni 1989 - 1 StR 221/89; BGH wistra 1983, 146) wie eine besondere berufliche Stellung, die der Täter unter grober Verletzung des ihm entgegengebrachten Vertrauens zur Begehung seiner Taten mißbraucht hat (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 4 StR 509/80; BGHR StGB § 56 III Verteidigung 1).

    Der neue Tatrichter wird bei der Abwägung im Rahmen des § 56 Abs. 3 StGB auch zu berücksichtigen haben, daß gegen den Angeklagten die höchstmögliche Freiheitsstrafe verhängt worden ist, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann (BGH NStZ 1985, 459 ; BGHR StGB § 56 III Verteidigung 1).

  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89
    Angesichts des hohen Schadens, der erheblichen kriminellen Intensität des Vorgehens des Angeklagten und der Ausnutzung seiner beruflichen Stellung bei der Schädigung der Krankenkassen und einzelne seiner Patienten war aber eine eingehende Prüfung der Frage erforderlich, ob hier die Verteidigung der Rechtsordnung eine Vollstreckung der Freiheitsstrafe gebietet (vgl. BGHSt 24, 40, 45; 24, 64, 66; BGH GA 1979, 59, 60; BGH NStZ 1985, 459 ).
  • BGH, 22.12.1988 - 2 StR 664/88

    Zulässigkeit des Ausschlusses einer ganzen Deliktsgruppe generell von der

    Auszug aus BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89
    Das besagt nicht, daß die Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung schlechthin für bestimmte Gruppen von Straftaten ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 III Verteidigung 2, 3; BGH, Beschluß vom 18. Juli 1989 - 4 StR 338/89 - m.w.Nach.).
  • BGH, 06.06.1989 - 1 StR 221/89

    Rechtliche Wirkungen einer Strafmilderung bei einem besonders schweren Fall einer

    Auszug aus BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89
    So sind in der Regel ein hoher Schaden und erhebliche kriminelle Intensität ebenso Anlaß zur Erörterung des § 56 Abs. 3 StGB (BGH, Urteile vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 541/81 - und vom 6. Juni 1989 - 1 StR 221/89; BGH wistra 1983, 146) wie eine besondere berufliche Stellung, die der Täter unter grober Verletzung des ihm entgegengebrachten Vertrauens zur Begehung seiner Taten mißbraucht hat (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 4 StR 509/80; BGHR StGB § 56 III Verteidigung 1).
  • BGH, 29.10.1981 - 4 StR 541/81

    Verurteilung wegen mehrerer selbständiger Straftaten - Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89
    So sind in der Regel ein hoher Schaden und erhebliche kriminelle Intensität ebenso Anlaß zur Erörterung des § 56 Abs. 3 StGB (BGH, Urteile vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 541/81 - und vom 6. Juni 1989 - 1 StR 221/89; BGH wistra 1983, 146) wie eine besondere berufliche Stellung, die der Täter unter grober Verletzung des ihm entgegengebrachten Vertrauens zur Begehung seiner Taten mißbraucht hat (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 4 StR 509/80; BGHR StGB § 56 III Verteidigung 1).
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 100/88

    Untreue - Schadenshöhe - Dauer der Tat

    Auszug aus BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89
    Das Landgericht ist bei der Prüfung der Frage, ob die Strafe dem Regelstrafrahmen des § 263 Abs. 1 StGB oder dem Strafrahmen für den besonders schweren Fall zu entnehmen ist, von dem Prüfungsmaßstab ausgegangen, den der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung fordert (vgl. BGH NStZ 1981, 391 ; 1984, 413; BGH wistra 1983, 71; 1988, 332; BGHR StGB § 266 II Gesamtwürdigung 1), und hat sich nach der gebotenen Gesamtwürdigung rechtsfehlerfrei für den Regelstrafrahmen entschieden.
  • BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger

    Auszug aus BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89
    Das besagt nicht, daß die Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung schlechthin für bestimmte Gruppen von Straftaten ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 III Verteidigung 2, 3; BGH, Beschluß vom 18. Juli 1989 - 4 StR 338/89 - m.w.Nach.).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89
    Für eine Vermengung von Gesichtspunkten der Strafhöhenbemessung mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. dazu BGHSt 29, 319, 321), die von der Revision behauptet, aber nicht näher belegt wird, ergeben sich aus den Urteilsgründen keine Anhaltspunkte.
  • BGH, 30.06.1981 - 1 StR 266/81

    Voraussetzungen eines besonders schweren Falles im Sinne von § 263 Abs. 3

  • BGH, 15.09.1988 - 1 StR 506/88

    Strafaussetzung zur Bewährung: Versagung wegen Verteidigung der Rechtsordnung

  • BGH, 22.05.1984 - 5 StR 298/84

    Betrug - Schwerer Fall - Zur Berücksichtigung aller subjektiven,objektiven und

  • BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86

    Beachtung besonderer Umstände bei der Beurteilung der Tat und der

  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99

    Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit

    Zwar wird häufig die berufliche Stellung eines Angeklagten, wenn sie zur Tatbegehung mißbraucht wurde, entsprechende Darlegungen erfordern (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 6).
  • BGH, 15.12.1994 - 1 StR 656/94

    Deckert - § 46 StGB, Strafzumessung bei Überzeugungstätern, § 56 StGB,

    Zwar dürfen generalpräventive Erwägungen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht dazu führen, bestimmte Tatbestände oder Tatbestandsgruppen unter diesem Gesichtspunkt von der Möglichkeit auszuschließen, die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zur Bewährung auszusetzen; vielmehr ist stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung erforderlich, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5 und 6).
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08

    Steuerhinterziehung durch fingierte Ketten- und Karussellgeschäfte

    Erforderlich ist eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 5, 6 und 16; NStZ-RR 1998, 7, 8).
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91

    Treubruchstatbestand der Untreue

    Anlaß hierfür kann sein die Herbeiführung eines hohen Schadens, verbunden mit besonders harten finanziellen Konsequenzen für das Tatopfer, und die in einer mehrfachen Tatbestandserfüllung zum Ausdruck kommende Energie; dies gilt vor allem dann, wenn - wie hier - der Täter seine besondere berufliche Stellung durch eine grobe Verletzung des ihm entgegengebrachten Vertrauens zur Begehung einer Straftat mißbraucht hat (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 6 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.01.2001 - 5 StR 580/00

    Steuerhinterziehung; Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung; Sozialprognose;

    Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 5, 6 und 16; NStZ-RR 1998, 7, 8).
  • OLG Celle, 02.03.1999 - 21 Ss 3/99

    Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: Fahrt unter Alkohol und Drogen -

    Zwar kann in geeigneten Fällen auf eine Erörterung dieser Frage verzichtet werden, wenn Anhaltspunkte für eine Versagung der Strafaussetzung unter dem Gesichtspunkt des § 56 Abs. 3 StGB nicht gegeben sind (vgl. BGH NStZ 1987, 21 [Nr. 4]; BGH NStZ 1989, 527 [Nr. 4 und Nr. 5]; OLG Düsseldorf JR 1994, 39 [40]).

    Die Vollstreckung der Strafe ist dann notwendig, wenn andernfalls eine ernstliche Gefährdung der Rechtsgesinnung der Bevölkerung als Folge schwindenden Vertrauens in die Rechtspflege zu besorgen wäre, was der Fall ist, wenn der bloße Strafausspruch ohne Vollstreckung von der Bevölkerung angesichts der außergewöhnlichen konkreten Fallgestaltung als ungerechtfertigte Nachgiebigkeit und unsicheres Zurückweichen vor dem Verbrechen verstanden werden könnte, bzw. wenn eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und in den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40 [45 f.]; BGH NStZ 1981, 389 [390]; BGH NStZ 1987, 21 [Nr. 4]; BGH NStZ 1989, 527 [Nr. 5]; LK-Gribbohm, StGB , 11. Aufl., § 56 Rdn. 46).

  • BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93

    Revision: Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch - Unschädlichkeit der

    Aus der Hinnahme der tatrichterlichen Begründung der Strafzumessung und der Strafen im Ergebnis folgt hier, daß auch die Nichterörterung des § 56 Abs. 3 StGB (vgl. dazu BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 4, 6) vom Revisionsgericht nicht zu beanstanden ist.
  • BGH, 24.04.1997 - 4 StR 94/97

    Vorhalt von Vernehmungsschriften im Prozess - Verurteilung wegen

    Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5, 6 und 16).
  • BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96

    Teilnahme an einer politischen Protestaktion durch das Versperren einer Autobahn

    Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5, 6 und 16).
  • OLG Rostock, 11.07.2005 - 1 Ss 113/05

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Kriterien für eine

    Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5, 6 und 16; BGH NStZ 2001, 319 m. w. N.).
  • OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98

    Möglichkeit der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach

  • OLG Hamm, 16.09.2009 - 2 Ss 247/09

    Strafaussetzung; Bewährung; besondere Umstände

  • BGH, 14.12.1995 - 4 StR 676/95

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Gerichts - Revisionsrechtlicher

  • BGH, 21.12.1993 - 5 StR 685/93
  • OLG Düsseldorf, 12.05.1998 - 5 Ss 414/97
  • OLG Düsseldorf, 11.08.1992 - 5 Ss 161/92
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