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   BGH, 17.12.1991 - 5 StR 598/91   

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https://dejure.org/1991,1995
BGH, 17.12.1991 - 5 StR 598/91 (https://dejure.org/1991,1995)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1991 - 5 StR 598/91 (https://dejure.org/1991,1995)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 (https://dejure.org/1991,1995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Günstige Sozialprognose - Vorstrafe - Auswirkung der Haft - Prüfungspflicht des Gerichts - Abschreckungsfunktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 1, 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 23
  • StV 1992, 417
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 02.07.2015 - 2 StR 146/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholisierung als Grund der fehlenden

    Liegen die Aufhebungsgründe aber nicht nur in der Person des Revisionsführers vor, sondern betreffen sie - wie hier - auch den nicht revidierenden Angeklagten, kommt eine Erstreckung in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91, StV 1992, 417 im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Gesamtwürdigung bei der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung).
  • BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03

    Strafaussetzung zur Bewährung (Prognosezeitpunkt bei nachträglicher

    Die Prognose ist aufgrund aller Umstände zu treffen, aus denen zur Zeit des nunmehrigen Urteils auf das weitere Verhalten des Täters geschlossen werden kann (BGH StV 1992, 417 = BGHR StGB § 56 I Sozialprognose 23).
  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 98/23

    Strafaussetzung (revisionsgerichtliche Kontrolle, Mitteilung der maßgebenden

    Diese ist aufgrund aller Umstände zu treffen, aus denen zur Zeit des Urteils auf das weitere Verhalten des Täters geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2022 - 1 StR 437/21, StV 2022, 642, 643; Beschlüsse vom 16. August 1989 - 3 StR 225/89, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 12; vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 23).
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 542/06

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (Sozialprognose:

    Bei der im Rahmen der Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB erforderlichen umfassenden Gesamtabwägung (BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 23, 33) hätte auch das weitere Verhalten des Angeklagten nach der Tat, die zum Zeitpunkt des angefochtenen Urteils 14 Monate zurücklag, gewürdigt werden müssen.
  • BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95

    Betäubungsmittel - Besonders schwerer Fall - Gewerbsmäßigkeit - Konkurrenz -

    Das führt im aufgezeigten Umfang zur Erstreckung der Urteilsaufhebung gemäß § 357 StPO, die auch dann in Betracht kommt, wenn sich derselbe Rechtsfehler hinsichtlich derselben Tat bei der Strafzumessung ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 1963 - 1 StR 474/63 - und vom 20. März 1973 - 1 StR 658/72; OGH 2, 50 (60 f.); BGH StV 1992, 417).
  • BGH, 26.01.2022 - 6 StR 633/21

    Strafaussetzung zur Bewährung: Berücksichtigung eines erstmaligen

    Denn das Landgericht hat sich nicht damit auseinandergesetzt, dass der Angeklagte erstmals zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91) und dass er sich im Sommer 2021 in dieser Sache mehr als zwei Monate in Haft befunden hat (vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 215).
  • BGH, 11.11.1998 - 2 StR 337/98

    Begründung für die Versagung von Strafaussetzung

    Einschlägig vorbestraft ist der Angeklagte nicht (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 23, 27; BGH, Urt. v. 3. Juli 1990 - 1 StR 229/90; v. 7. November 1989 - 1 StR 517/89).
  • AG Augsburg, 15.03.1994 - 2 Ls 201 Js 8646/93

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bereitstellen von Geldmitteln, Minder schwerer Fall

    (1) Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs genügt schon das Zusammentreffen mehrerer durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe, das Merkmal besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB zu erfüllen (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 - Gesamtwürdigung 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7; Umstände, besondere 7, BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 -und vom 17. Dezember 1991- 5 StR 598/91-).
  • BGH, 04.02.1992 - 5 StR 516/91

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung zur Ablehnung der Aussetzung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt schon das Zusammentreffen mehrerer durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe, das Merkmal besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB zu erfüllen (vgl. BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7; Umstände, besondere 7; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 - und vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 -).
  • BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92

    Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen bei

    Das Landgericht geht bei der Prüfung der Voraussetzungen von § 56 Abs. 2 StGB zutreffend von der Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen aus (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1992 - 5 StR 516/91 -, 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 - und 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -).
  • BGH, 15.04.1992 - 5 StR 152/92

    Anknüpfung an die vorangegangene Schilderung des Persönlichkeitsbildes bei der

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