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   BGH, 03.03.1993 - 5 StR 79/93   

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https://dejure.org/1993,8171
BGH, 03.03.1993 - 5 StR 79/93 (https://dejure.org/1993,8171)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1993 - 5 StR 79/93 (https://dejure.org/1993,8171)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1993 - 5 StR 79/93 (https://dejure.org/1993,8171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision - Aufnahme der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in den Urteilsspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 8
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92

    Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der

    Auszug aus BGH, 03.03.1993 - 5 StR 79/93
    Die Feststellung besonderer Schwere der Schuld bedarf, wie vom Bundesgerichtshof mittlerweile entschieden (BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; ferner Urteil vom 5. Januar 1993 - 1 StR 785/92 -), der Aufnahme in den Urteilsspruch.
  • BGH, 05.01.1993 - 1 StR 785/92

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Tatbegehung unter

    Auszug aus BGH, 03.03.1993 - 5 StR 79/93
    Die Feststellung besonderer Schwere der Schuld bedarf, wie vom Bundesgerichtshof mittlerweile entschieden (BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; ferner Urteil vom 5. Januar 1993 - 1 StR 785/92 -), der Aufnahme in den Urteilsspruch.
  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Vielmehr ist der Begriff der besonderen Schuldschwere gemäß seinem Wortsinn als eine über das Normale weit herausragende Schuld zu verstehen (BVerfGE 72, 105, 117; 86, 288, 314 f.; vgl. BGH, Beschluß vom 16. Februar 1993 - 5 StR 716/92; Urteil vom 21. Januar 1993 aaO; vgl. zur Bejahung der besonderen Schuldschwere BGH, Beschluß vom 3. März 1993 - 5 StR 79/93; Stree NStZ 1992, 464).
  • BGH, 11.02.1999 - 1 StR 528/98

    Besondere Schwere der Schuld; Natürliche Handlungseinheit; Zuständigkeit;

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und einer in der Literatur zum Teil vertretenen Auffassung (vgl. BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 8; BGH NStZ 1994, 34, 35; 1994, 184; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 267 Rdn. 20 a; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 57 a Rdn. 6).

    Da ein Ausspruch hierüber im Urteilstenor nicht getroffen worden ist (vgl. BGHSt 39, 121, 123; BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 3, 8), ist eine besondere Schwere der Schuld nicht festgestellt.

  • BGH, 11.02.1999 - 1 StR 686/98

    Entscheidung ob die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt liegt, bei

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und einer in der Literatur zum Teil vertretenen Auffassung (vgl. BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 8; BGH NStZ 1994, 34, 35; 1994, 184; Kleinknecht / Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 267 Rdn. 20 a; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 57 a Rdn. 6).
  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 430/93

    Zurückweisung der Gegenvorstellung; Rechtskraft; besondere Schwere der Schuld

    In der Übergangszeit bis die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Tatrichtern bekannt sein mußte, hat der Bundesgerichtshof die tatrichterlichen Urteile im Tenor um den Ausspruch über die besondere Schwere der Schuld in den Fällen ergänzt, in denen der Tatrichter nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 ausdrücklich die besondere Schwere der Schuld rechtsfehlerfrei (in den Urteilsgründen) festgestellt hatte (vgl. u.a. BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 8 m.w.N.).
  • BGH, 13.08.1993 - 3 StR 244/93

    Erfordernis der Aufnahme der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in

    Die Feststellung besonderer Schwere der Schuld bedarf, wie vom Bundesgerichtshof inzwischen entschieden (BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92 -, zur Veröffentlichung in BGHSt 39, 121 ff. vorgesehen = BGHR StGB § 57 a I Schuldschwere 5, ferner Nr. 3 und Urteil vom 3. März 1993 - 5 StR 79/93), der Aufnahme in die Urteilsformel.
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