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   BGH, 09.10.1996 - 2 StR 419/96   

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https://dejure.org/1996,4290
BGH, 09.10.1996 - 2 StR 419/96 (https://dejure.org/1996,4290)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1996 - 2 StR 419/96 (https://dejure.org/1996,4290)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1996 - 2 StR 419/96 (https://dejure.org/1996,4290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung der Schuldunfähigkeit als Rechtfertigung der Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 63 Zustand 19
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95

    Revision - Freispruch - Schuldunfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 09.10.1996 - 2 StR 419/96
    Der aufgezeigte Rechtsfehler berührt die fehlerfrei getroffenen Feststellungen zu der rechtswidrigen Tat des Angeklagten jedoch nicht, so daß diese bestehen bleiben können (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 21).
  • BGH, 28.10.1982 - 4 StR 472/82

    Freispruch von einer versuchten schweren Brandstiftung und einer Sachbeschädigung

    Auszug aus BGH, 09.10.1996 - 2 StR 419/96
    Der neu entscheidende Tatrichter wird aber zu beachten haben, daß als vom Angeklagten begangene rechtswidrige Tat im Sinne des § 63 StGB hier lediglich gefährliche Körperverletzung in Betracht kommen kann, da der Angeklagte - wie das Landgericht festgestellt hat - vom Versuch des Totschlags freiwillig zurückgetreten ist (BGHSt 31, 133 [BGH 28.10.1982 - 4 StR 472/82]).
  • BGH, 07.12.1999 - 4 StR 485/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Begründung der

    Die zu den rechtswidrigen Taten des Angeklagten getroffenen Feststellungen werden von dem aufgezeigten Rechtsfehler nicht berührt; sie können deshalb bestehen bleiben (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 19).

    Bei dieser Sachlage fehlt es an der für die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB grundsätzlich unerläßlichen eindeutigen Zuordnung der Ursachen der Auffälligkeiten in der Person des Angeklagten zu einer der in § 20 StGB beschriebenen Eingangsmerkmale (vgl. BGHSt 42, 385, 387; BGHR StGB § 63 Zustand 19; Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1999 - 4 StR 308/99).

  • BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96

    Unterbringung eines Brandstifters in einem psychiatrischen Krankenhaus - Störung

    Dieser Rechtsfehler führt zur Aufhebung der angeordneten Maßregel (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Oktober 1996 - 2 StR 419/96 -).
  • BGH, 23.11.1999 - 4 StR 486/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Zustand; Einschränkung der

    Zwar kommt in solchen Fällen die Unterbringung nach § 63 StGB ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Täter in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist, an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (st. Rspr., vgl. BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 17, 19) oder aufgrund eines psychischen Defekts alkoholsüchtig ist, der, ohne pathologisch zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (st. Rspr.; vgl. BGHSt 44, 338, 339 m.N.).
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 127/00

    Feststellungsvoraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Zwar kommt in solchen Fällen die Unterbringung nach § 63 StGB ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Täter in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist, an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (st. Rspr., vgl. BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 17, 19) oder aufgrund eines psychischen Defekts alkoholsüchtig ist, der, ohne pathologisch zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (st. Rspr. vgl. BGHSt 44, 338, 339 m.N.).
  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 623/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

    Die zu den rechtswidrigen Taten des Angeklagten getroffenen Feststellungen werden von dem aufgezeigten Rechtsfehler nicht berührt; sie können deshalb bestehen bleiben (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 19).
  • BGH, 22.10.1996 - 4 StR 506/96

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung - Anordnung der Unterbringung

    Angesichts dieser gleichzeitigen Einordnung der Ursache der Wahnbildung als psychische Störung einerseits und als Krankheit andererseits bleibt unklar, welche der in §§ 20, 21 StGB genannten biologischen Voraussetzungen hier vorliegen sollen (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1996 - 3 StR 245/96; Beschluß vom 9. Oktober 1996 - 2 StR 419/96).
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