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   BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97   

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BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97 (https://dejure.org/1997,1592)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1997 - 4 StR 303/97 (https://dejure.org/1997,1592)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97 (https://dejure.org/1997,1592)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 63 Zustand 26
  • NStZ-RR 1998, 106
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer schweren Persönlichkeitsstörung zur

    Auszug aus BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97
    Mit der Diagnose "Psychopathie" allein ist jedoch noch nichts darüber ausgesagt, daß die Persönlichkeitsstörung auch den Grad einer schweren seelischen Abartigkeit erreicht (vgl. Senatsbeschluß vom 25. März 1997 - 4 StR 87/97; aus psychiatrischer Sicht: Nedopil, Forensische Psychiatrie [1996] S. 133; eingehend Saß, Psychopathie, Soziopathie, Dissozialität [1987], S. 113 f.).

    Sollte sich eine Gefährlichkeitsprognose im Sinne des § 63 StGB nicht mit der Persönlichkeitsstörung beim Angeklagten rechtfertigen, so wird im Hinblick auf die erhebliche Alkoholisierung des Angeklagten zur Tatzeit, seine Angaben zu seinem täglichen Alkoholkonsum und die festgestellten Entzugserscheinungen nach seiner Festnahme (UA 14) die Frage erneuter Erörterung bedürfen, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt vorliegen (vgl. BGHR StGB § 63 Tat 5; Senatsbeschluß vom 25. März 1997 - 4 StR 87/97).

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97
    Zudem ist die Beschreibung der Wesensmerkmale der Persönlichkeit des Angeklagten so allgemein gehalten, daß sich nicht zuverlässig beurteilen läßt, ob die festgestellte Störung die Steuerungsfähigkeit dauerhaft erheblich vermindert (vgl. BGHSt 37, 397, 401 f.; aus psychiatrischer Sicht Winckler/Foerster NStZ 1997, 334 f. [BGH 05.02.1997 - 3 StR 436/96]).

    Dabei muß der Tatrichter berücksichtigen, daß nach ständiger Rechtsprechung nicht pathologisch bedingte Störungen Anlaß für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur dann sein können, wenn sie in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen entsprechen und Symptome aufweisen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen Folgen - stören, belasten oder einengen (BGHSt 34, 22, 28; 37, 397, 401).

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97
    Die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB setzt die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet (vgl. BGHSt 34, 22, 26 f.).

    Dabei muß der Tatrichter berücksichtigen, daß nach ständiger Rechtsprechung nicht pathologisch bedingte Störungen Anlaß für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur dann sein können, wenn sie in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen entsprechen und Symptome aufweisen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen Folgen - stören, belasten oder einengen (BGHSt 34, 22, 28; 37, 397, 401).

  • BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Schuldunfähigkeit im Falle des Vorliegens

    Auszug aus BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97
    "Fehlende Persönlichkeitstiefe, Kritikschwäche, Unvernunft, Unbekümmertheit, Labilität, egozentrisch globalisierende Denkmuster und Frustrationsintoleranz" (UA 14) sind Eigenschaften und Verhaltensweisen, die sich auch innerhalb der Bandbreite menschlichen Verhaltens bewegen und übliche Ursache für ein strafbares Tun sein können, ohne daß sie die Schuldfähigkeit erheblich berühren müssen (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97).
  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 299/90

    Sachrüge gegen Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97
    Die Auswirkungen der Alkoholisierung des Angeklagten bei der Tat müssen hier außer Betracht bleiben, denn es ist nicht ersichtlich, daß die Voraussetzungen vorliegen, die nach der Rechtsprechung in Fällen einer unmittelbar tatauslösenden Alkoholisierung ausnahmsweise die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 9, 12 und Tat 5, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96

    Anforderungen an die subjektive Seite des "Sichbetrinkens" im Sinne des

    Auszug aus BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97
    Sollte sich eine Gefährlichkeitsprognose im Sinne des § 63 StGB nicht mit der Persönlichkeitsstörung beim Angeklagten rechtfertigen, so wird im Hinblick auf die erhebliche Alkoholisierung des Angeklagten zur Tatzeit, seine Angaben zu seinem täglichen Alkoholkonsum und die festgestellten Entzugserscheinungen nach seiner Festnahme (UA 14) die Frage erneuter Erörterung bedürfen, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt vorliegen (vgl. BGHR StGB § 63 Tat 5; Senatsbeschluß vom 25. März 1997 - 4 StR 87/97).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Auszug aus BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97
    In diesem Zustand muß der Täter eine rechtswidrige Tat begangen haben, die auf den die Annahme der §§ 20, 21 StGB rechtfertigenden dauerhaften Defekt zurückzuführen ist, d.h. mit diesem in einem kausalen, symptomatischen Zusammenhang steht (st.Rspr.; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 15 und Tat 5).
  • BGH, 26.04.1988 - 4 StR 147/88

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund krankhaften Alkoholsucht als Voraussetzung

    Auszug aus BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97
    Die Auswirkungen der Alkoholisierung des Angeklagten bei der Tat müssen hier außer Betracht bleiben, denn es ist nicht ersichtlich, daß die Voraussetzungen vorliegen, die nach der Rechtsprechung in Fällen einer unmittelbar tatauslösenden Alkoholisierung ausnahmsweise die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 9, 12 und Tat 5, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97
    Im Hinblick auf die Erwähnung des "Autismus" als der "schwersten Erscheinungsform seiner Krankheit" (UA 14), könnte in diesem Zusammenhang allerdings zu erörtern sein, ob der Zustand des Angeklagten auch durch gelegentliches Auftreten psychotischer Episoden gekennzeichnet ist (vgl. ICD - 10 a.a.O. Kat. F 84.5 Asperger-Syndrom, Autistische Psychopathie, S. 288) und ob das Tatverhalten innerhalb einer solchen Phase liegt (BGH NJW 1997, 1645, 1646) [BGH 06.02.1997 - 4 StR 672/96].
  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 524/95

    Schuldfähigkeit - Ausschluß - Schwere seelische Abartigkeit - Begründung durch

    Auszug aus BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97
    Zudem ist die Beschreibung der Wesensmerkmale der Persönlichkeit des Angeklagten so allgemein gehalten, daß sich nicht zuverlässig beurteilen läßt, ob die festgestellte Störung die Steuerungsfähigkeit dauerhaft erheblich vermindert (vgl. BGHSt 37, 397, 401 f.; aus psychiatrischer Sicht Winckler/Foerster NStZ 1997, 334 f. [BGH 05.02.1997 - 3 StR 436/96]).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88

    Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen

  • BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92

    Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht

  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte

  • BGH, 05.02.1997 - 3 StR 436/96

    Zulässigkeit des Heranziehens früherer Verhaltensweisen des Täters bei der Frage

  • BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16

    Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren

    Die positive Feststellung, dass der Angeklagte eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen hat, setzt dabei voraus, dass in der Person des Angeklagten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervorgetreten sind, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14, juris Rn. 7; ferner Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97, BGHR StGB § 21 Psychose 1, juris Rn. 7; Beschluss vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, BGHR StGB § 63 Zustand 26, juris Rn. 6).
  • BGH, 24.10.2023 - 2 StR 33/22

    Versuchter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

    b) Zwar bildet weder die Feststellung des Vorliegens einer Psychopathie (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, NStZ-RR 1998, 106), noch diejenige des Vorliegens einer Persönlichkeitsstörung im Sinne der internationalen Klassifikationen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, BGHSt 49, 347, 352) für sich genommen ein Eingangsmerkmal im Sinne von § 20, § 21 StGB.
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 265/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Insoweit ist insbesondere zu untersuchen, ob in der Person des Angeklagten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14; vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, BGHR StGB § 63 Zustand 26; Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97, NStZ 1997, 383).
  • BGH, 22.04.2015 - 2 StR 393/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Begründung im Urteil); Anordnung der Unterbringung

    Sie hat es aber versäumt, in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise zu erörtern, dass und wie sich dieser Zustand in der konkreten Tat ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, NStZ-RR 1998, 106).
  • BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98

    Revision aufgrund Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit

    In diesem Zustand muß der Täter eine rechtswidrige Tat begangen haben, die auf den die Annahme der §§ 20, 21 StGB rechtfertigenden dauerhaften Defekt zurückzuführen ist, d.h. mit diesem in einem kausalen, symptomatischen Zusammenhang steht (BGHR StGB § 63 Zustand 26; Gefährlichkeit 15 und Tat 5).
  • BGH, 03.06.1998 - 2 StR 30/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Berücksichtigung einer

    Soweit die Kammer seine Einlassung, die Mißhandlung seiner Nachbarn sei als "Notwehr" gegen Lärmbelästigungen gerechtfertigt gewesen, als entscheidendes Indiz für krankhafte Überempfindlichkeit und wahnhafte Verkennung rechtlicher Maßstäbe bewertet hat, bleibt unerörtert, daß sich offenbar noch andere Hausbewohner gestört fühlten (UA S. 8) und "Selbstjustiz" in dieser Form auch bei voll schuldfähigen Tätern vorkommt (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 26).
  • BGH, 17.06.2015 - 4 StR 196/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der

    Insoweit ist insbesondere zu untersuchen, ob in der Person des Beschuldigten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97, NStZ 1997, 383; Beschlüsse vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, BGHR StGB § 63 Zustand 26; vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14).
  • BGH, 28.01.2003 - 4 StR 521/02

    Sexuelle Nötigung (Tateinheit bei Einsatz des gleichen Nötigungsmittels zur

    Diese setzt die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB - sicher - begründet (st. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 22, 26; BGHR StGB § 63 Zustand 26).
  • BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01

    Fehlerhafte Anordnung der Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen

    Jedenfalls liegen die bei der Angeklagten festgestellten Charakter- und Verhaltensauffälligkeiten bei Straftätern häufig vor, ohne daß sie für sich genommen eine generalisierende Aussage zur Frage der Schuldfähigkeit zulassen (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 26, Psychopathie).
  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 160/99

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Diese setzt zunächst die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet, und ferner, daß der Täter in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begangen hat, die auf den die Annahme der §§ 20, 21 StGB rechtfertigenden dauerhaften Defekt zurückzuführen ist, d.h. mit diesem in einem kausalen, symptomatischen Zusammenhang steht (BGH NStZ 1999, 128; BGHR StGB § 63 Zustand 26, Gefährlichkeit 15 und Tat 5).
  • BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mords in Tateinheit mit Freiheitsberaubung

  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen); Absehen von

  • BGH, 17.01.2023 - 5 StR 532/22

    Darstellungsanforderungen bei der Anordnung der Unterbringung in einem

  • BGH, 08.10.2002 - 4 StR 235/02

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung

  • BGH, 05.09.2019 - 4 StR 206/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen)

  • BGH, 09.05.2007 - 5 StR 557/06

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 195/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 13.09.2001 - 3 StR 333/01

    Verminderte Steuerungsfähigkeit; Faires Verfahren; Zeugen; Vereidigung; Beruhen;

  • BGH, 04.02.2004 - 5 StR 472/03

    Erörterungsmangel: Rücktritt vom Versuch; Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 30.01.2001 - 3 StR 527/00

    Voraussetzungen für Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 19.02.2015 - 2 StR 420/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 21.10.1998 - 3 StR 416/98

    Gründe für eine verminderte Schuldfähigkeit; Fehlende emotionale Zuwendung in der

  • BGH, 19.02.1998 - 5 StR 605/97

    Konkurrenzverhältnis versuchte schwere räuberische Erpressung und sexuelle

  • BGH, 27.02.1998 - 2 StR 46/98

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt und in einem

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