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   BGH, 19.11.1999 - 2 StR 521/99   

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https://dejure.org/1999,3563
BGH, 19.11.1999 - 2 StR 521/99 (https://dejure.org/1999,3563)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1999 - 2 StR 521/99 (https://dejure.org/1999,3563)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1999 - 2 StR 521/99 (https://dejure.org/1999,3563)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Schwerstabhängigkeit von Betäubungsmittel - Verminderte Schuldfähigkeit - Persönlichkeitsstörung - Krankhafter Zustand - Sellische Abartigkeit - Sicherheitsvorkehrungen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StGB § 72

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 63 Zustand 35
  • NStZ-RR 2000, 298
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97

    Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der

    Auszug aus BGH, 19.11.1999 - 2 StR 521/99
    Dem Urteil ist bereits nicht zu entnehmen, welchen Maßstab das Landgericht insoweit angelegt haben könnte (vgl. BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 14, 21, 29, 31).
  • BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92

    Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht

    Auszug aus BGH, 19.11.1999 - 2 StR 521/99
    Auch diese kann die Stärke einer anderen schweren anderen seelischen Abartigkeit i.S.d. §§ 20, 21 StGB erreichen (BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 24).
  • BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97

    Anforderungen an die Erörterung einer verminderte Schuldfähigkeit begründenden

    Auszug aus BGH, 19.11.1999 - 2 StR 521/99
    Dem Urteil ist bereits nicht zu entnehmen, welchen Maßstab das Landgericht insoweit angelegt haben könnte (vgl. BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 14, 21, 29, 31).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 19.11.1999 - 2 StR 521/99
    die nicht pathologisch bedingt sind (vgl. BGHSt 34, 22, 24; 35, 76, 78).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 19.11.1999 - 2 StR 521/99
    die nicht pathologisch bedingt sind (vgl. BGHSt 34, 22, 24; 35, 76, 78).
  • BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90

    Versagung der Anwendung von § 21 StGB (Strafgesetzbuch) wegen fehlender

    Auszug aus BGH, 19.11.1999 - 2 StR 521/99
    Dem Urteil ist bereits nicht zu entnehmen, welchen Maßstab das Landgericht insoweit angelegt haben könnte (vgl. BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 14, 21, 29, 31).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 19.11.1999 - 2 StR 521/99
    Dem Urteil ist bereits nicht zu entnehmen, welchen Maßstab das Landgericht insoweit angelegt haben könnte (vgl. BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 14, 21, 29, 31).
  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Das gilt gleichermaßen für die Anordnung des § 63 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 232; BGH StraFo 2003, 282; Beschl. vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04), denn dieser setzt einen länger dauernden psychischen Defektzustand des Betroffenen voraus, auf welchem dessen Gefährlichkeit beruht (vgl. etwa BGHSt 34, 24, 28; 42, 385, 388; BGH NStZ 1991, 528; BGH NStZ-RR 1997, 166; 2000, 298; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 63 Rdn. 66; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 63 Rdn. 6 f., 12, jeweils m.w.N.).
  • LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22

    Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in

    Grundsätzlich muss der die Schuldfähigkeit beeinträchtigende Mangel auf einem länger dauernden psychischen Defekt beruhen (BGH, Beschluss vom 10.1. 2008 - 4 StR 626/07), der zwar nicht notwendig "krankhaft" sein, aber seinem Gewicht nach doch einer den Voraussetzungen der §§ 20, 21 genügenden krankhaften seelischen Störung entsprechen, dh in diesem untechnischen Sinne Krankheitswert haben muss (BGHSt 34, 22, 28; NStZ 98, 86 und 04, 197; NStZ-RR 00, 298).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 394/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung einer

    Allerdings liegt hier angesichts des besonders auffälligen Tatverhaltens des Angeklagten und der vom Landgericht festgestellten Besonderheiten in seinem Lebenslauf die Annahme eines Befundes nicht ganz fern, auf Grund dessen nach den Grundsätzen von BGHSt 44, 338 (vgl. auch BGHR StGB § 63 Zustand 12, 35 und 36; BGH NStZ 1998, 191) die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB tragfähig zu begründen wäre.
  • BGH, 08.01.2004 - 4 StR 539/03

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dazu bedarf es einer Gesamtschau, ob die nicht pathologisch bestimmten Störungen in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen entsprechen und Symptome aufweisen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 22, 28; 37, 397, 401; speziell zur Schuldfähigkeitsbeurteilung bei "Verwahrlosungstendenzen", "dissozialer Entwicklung" und "Polytoxikomanie" vgl. Senatsbeschluß vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01; ferner BGH NStZ-RR 2000, 298).
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