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   BGH, 17.11.1987 - 5 StR 575/87   

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BGH, 17.11.1987 - 5 StR 575/87 (https://dejure.org/1987,1848)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1987 - 5 StR 575/87 (https://dejure.org/1987,1848)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1987 - 5 StR 575/87 (https://dejure.org/1987,1848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sinn und Zweck einer einstweiligen Unterbringung - Bestehen einer Schuldunfähigkeit bei einem nicht nur vorübergehenden geistigen Defekts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 63 Zustand 6
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.12.1956 - 5 StR 403/56
    Auszug aus BGH, 17.11.1987 - 5 StR 575/87
    In Fällen, in denen letztlich der Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit bewirkt hat, kann § 63 StGB aber nur dann ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 10, 57, 60; BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH StV 1983, 278; BGH NStZ 1986, 331; BGHSt 34, 313, 314).
  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 274/86

    Schuldunfähigkeit - Alkoholismus - Entzug - Unterbringung - Psychiatrisches

    Auszug aus BGH, 17.11.1987 - 5 StR 575/87
    Diese Ausführungen machen nicht hinreichend deutlich, ob die Einschränkung der Schuldfähigkeit auf einem länger andauernden und nicht nur vorübergehenden Defekt beruht hat; hierauf kam es an, denn die Unterbringung nach § 63 StGB dient dazu, erkrankte oder krankhaft veranlagte Menschen von einem dauernden Zustand zu heilen oder sie in ihrem Zustand zu pflegen (BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH GA 1976, 221; BGH NStZ 1983, 429; 1986, 572).
  • BGH, 17.05.1983 - 5 StR 182/83

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Alkoholmissbrauch - Rechtswidrige

    Auszug aus BGH, 17.11.1987 - 5 StR 575/87
    Diese Ausführungen machen nicht hinreichend deutlich, ob die Einschränkung der Schuldfähigkeit auf einem länger andauernden und nicht nur vorübergehenden Defekt beruht hat; hierauf kam es an, denn die Unterbringung nach § 63 StGB dient dazu, erkrankte oder krankhaft veranlagte Menschen von einem dauernden Zustand zu heilen oder sie in ihrem Zustand zu pflegen (BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH GA 1976, 221; BGH NStZ 1983, 429; 1986, 572).
  • BGH, 18.03.1983 - 2 StR 598/82

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei feststehendem Handeln im Affekt

    Auszug aus BGH, 17.11.1987 - 5 StR 575/87
    In Fällen, in denen letztlich der Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit bewirkt hat, kann § 63 StGB aber nur dann ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 10, 57, 60; BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH StV 1983, 278; BGH NStZ 1986, 331; BGHSt 34, 313, 314).
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87

    Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im

    Auszug aus BGH, 17.11.1987 - 5 StR 575/87
    In Fällen, in denen letztlich der Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit bewirkt hat, kann § 63 StGB aber nur dann ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 10, 57, 60; BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH StV 1983, 278; BGH NStZ 1986, 331; BGHSt 34, 313, 314).
  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung

    Auszug aus BGH, 17.11.1987 - 5 StR 575/87
    In Fällen, in denen letztlich der Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit bewirkt hat, kann § 63 StGB aber nur dann ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 10, 57, 60; BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH StV 1983, 278; BGH NStZ 1986, 331; BGHSt 34, 313, 314).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Es wird insbesondere nicht nachvollziehbar dargelegt, weshalb die Abwehrreaktion der Beschuldigten, die zudem unter dem fortwirkenden Eindruck einer früher erlittenen Vergewaltigung stand, trotz der Einfühlbarkeit des Handelns eine spezifische Folge der diagnostizierten schizophrenen Psychose und/oder einer ebenfalls festgestellten krankhaften Alkoholsucht (vgl. dazu BGHR StGB § 63 Zustand 2, 3, 6, 9 und 13) war.
  • BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

    Der Bundesgerichtshof (vgl. hierzu BGHR StGB § 63 Zustand 6, 9, 12, 17, 18 jeweils m.w.N.) hat in den Fällen, in denen die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht allein durch einen länger andauernden psychischen Defekt, sondern "letztlich" durch Alkoholgenuß bewirkt wurde, § 63 StGB nur ausnahmsweise für anwendbar gehalten, weil der Alkoholgenuß nur ein vorübergehender Umstand sei.
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Dabei kann dahinstehen, ob die im Allgemeinen verbleibende, zusammenfassende Darlegung der Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen schon nicht hinreichend deutlich macht, ob die Einschränkung der Schuldfähigkeit auf dem für die Anordnung der Maßregel erforderlichen, länger andauernden und nicht nur vorübergehenden Defekt beruht hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. November 1987 - 5 StR 575/87, BGHR StGB § 63 Zustand 6 mwN), weil der Sachverständige eine Chronifizierung der in Betracht gezogenen Erkrankung lediglich für möglich gehalten hat.
  • BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15

    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

    Dabei kann dahinstehen, ob die im Allgemeinen verbleibende Darlegung der Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen schon nicht hinreichend deutlich macht, ob die Einschränkung der Schuldfähigkeit auf dem für die Anordnung der Maßregel erforderlichen, länger andauernden Defekt beruht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. November 1987 - 5 StR 575/87, BGHR StGB § 63 Zustand 6 mwN).
  • BGH, 04.12.1990 - 5 StR 518/90

    Voraussetzung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die notwendigen Feststellungen über einen länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekt, der die Einschränkung der Schuldfähigkeit begründet (BGHR StGB § 63 Zustand 6), fehlen.

    In Fällen, in denen es sich nicht so verhält, sondern letztlich der Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit bewirkt hat, kann § 63 StGB nur ausnahmsweise angewandt werden, und zwar nur dann, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise überempfindlich ist (BGHR StGB § 63 Zustand 2, 3, 6, 9).

  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 366/94

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Die Anwendung von § 63 StGB kommt nach ständiger Rechtsprechung nur bei Personen in Betracht, deren Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch einen nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen ist (BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Zustand 4, 6 und 9; BGH, Urt. v. 21. September 1993 - 4 StR 374/93).
  • BGH, 26.04.1988 - 4 StR 147/88

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund krankhaften Alkoholsucht als Voraussetzung

    In Fällen dieser Art, in denen die Verminderung der Schuldfähigkeit durch die Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten mit verursacht ist, diese aber letztlich auf Alkoholgenuß zurückzuführen ist, kann § 63 StGB nur ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 34, 313, 314; BGHR StGB § 63, Zustand 2, 3, 6).
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 408/95

    Krankhafte Alkoholsucht - Krankhafte Alkoholüberempfindlichkeit - Erhebliche

    Das genügt für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht; denn nach ständiger Rechtsprechung ist § 63 StGB in Fällen, in denen die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht allein durch einen länger andauernden geistigen Defekt, sondern letztlich durch Alkoholgenuß bewirkt wurde, nur dann anwendbar, wenn - wofür sich hier den Urteilsgründen nichts entnehmen läßt - der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHR StGB § 63 Zustand 2, 3, 4, 6, 9; ebenso für den Fall der Alkoholabhängigkeit aufgrund eines den krankhaften Störungen in ihrem Schweregrad gleichwertigen psychischen Defekts BGHR aaO. Gefährlichkeit 19 und Zustand 12).
  • BGH, 27.05.1998 - 2 StR 233/98

    Schuldunfähigkeit aufgrund einer schweren seelischen Abartigkeit - Fehlende

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt die Unterbringung gemäß § 63 StGB nur bei Personen in Betracht, deren Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch einen nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen ist (BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Zustand 4, 6 und 9).
  • BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96

    Auswirkungen einer Alkoholaufnahme im Zustand verminderter Schuldfähigkeit -

    Wenn die Alkoholaufnahme im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit erfolgte (vgl. BGH bei Detter NStZ 1996, 186), wird im Hinblick auf die in dem angefochtenen Urteil festgestellte Persönlichkeitsstörung beim Angeklagten und seine "süchtige alkohologene Fehlentwicklung" (UA 14) zu prüfen sein, ob seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) geboten ist (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 4, 5, 6, 9, 12; Müller-Dietz NStZ 1994, 336, 337 f.).
  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 85/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Verminderte Schuldfähigkeit

  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 466/94

    Voraussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

  • BGH, 16.03.1995 - 4 StR 766/94

    Psychiatrie - Alkoholkonsum - Alkoholismus - Psychiatrisches Krankenhaus -

  • BGH, 16.06.1998 - 4 StR 227/98

    Betrachtung von einer Persönlichkeitsstörung und von Alkoholeinfluss als länger

  • BGH, 07.12.1994 - 2 StR 646/94

    Unterbringung in psychiatrischer Klinik - Erheblich verminderte Schuldfähigkeit -

  • BGH, 08.01.1992 - 5 StR 620/91

    Anwendbarkeit des § 21 Strafgesetzbuch (StGB) bei Vorliegen einer

  • BGH, 04.08.1994 - 1 StR 325/94

    Unzureichende Erörterung einer verminderten Schuldfähigkeit trotz der Annahme

  • BGH, 24.07.1990 - 5 StR 249/90

    Verneinung des Tötungsversuchs wegen nur reflexhafter Ergreifung der Waffe

  • BGH, 12.05.1993 - 3 StR 181/93

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Verurteilung

  • BGH, 01.03.1994 - 5 StR 767/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falls der Vergewaltigung

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