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   BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87   

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https://dejure.org/1987,898
BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87 (https://dejure.org/1987,898)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1987 - 4 StR 522/87 (https://dejure.org/1987,898)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1987 - 4 StR 522/87 (https://dejure.org/1987,898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Raubes - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Aufhebung des Schuldausspruchs, Strafausspruchs und Maßregelausspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 63 Zustand 7
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87
    Dazu hat der Tatrichter aber keine Ausführungen gemacht, vielmehr den Ausschluß der Schuldunfähigkeit aus anderen Umständen hergeleitet, auf die es aber nicht ankommt (nämlich, daß sich der Angeklagte "selber nicht auf Schuldunfähigkeit berufen" hat) oder die für die Frage, ob die Steuerungsfähigkeit gefehlt hat, nur von beschränktem Beweiswert sind (BGHSt 34, 22, 26), nämlich, daß sich der Angeklagte an den Tathergang erinnern kann und bei der Durchführung der Tat planvoll und zielgerichtet vorgegangen ist (UA 12).

    Die Anwendung des § 63 StGB kommt nur bei Personen in Betracht, deren Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit durch einen länger dauernden und nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen worden ist (BGHSt 34, 22, 27).

  • BGH, 22.07.1985 - 4 StR 396/85

    Schuldfähigkeit einer rigiden schizoiden Persönlichkeit mit überwertigen

    Auszug aus BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87
    Der Täter, der trotz generell gegebener verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht gehabt hat, ist jedoch voll schuldfähig (BGHSt 21, 27, 28; BGH bei Holtz MDR 1978, 984; NStZ 1985, 309; Urteil vom 22. Juli 1985 - 4 StR 396/85).

    Die Vorschrift des § 21 StGB kann in Fällen verminderter Einsichtsfähigkeit nur dann angewendet werden, wenn die Einsicht gefehlt hat, dies aber dem Täter vorzuwerfen ist (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; NStZ 1985, 309; Urteil vom 22. Juli 1985 - 4 StR 396/85).

  • BGH, 05.03.1985 - 4 StR 80/85

    Minderung der Schuld bei Einsehbarketi des Unrechts ungeachtet der geistigen

    Auszug aus BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87
    Der Täter, der trotz generell gegebener verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht gehabt hat, ist jedoch voll schuldfähig (BGHSt 21, 27, 28; BGH bei Holtz MDR 1978, 984; NStZ 1985, 309; Urteil vom 22. Juli 1985 - 4 StR 396/85).

    Die Vorschrift des § 21 StGB kann in Fällen verminderter Einsichtsfähigkeit nur dann angewendet werden, wenn die Einsicht gefehlt hat, dies aber dem Täter vorzuwerfen ist (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; NStZ 1985, 309; Urteil vom 22. Juli 1985 - 4 StR 396/85).

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87
    Der Täter, der trotz generell gegebener verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht gehabt hat, ist jedoch voll schuldfähig (BGHSt 21, 27, 28; BGH bei Holtz MDR 1978, 984; NStZ 1985, 309; Urteil vom 22. Juli 1985 - 4 StR 396/85).
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87

    Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im

    Auszug aus BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87
    Die Tatsache, daß der Täter zu Alkoholmißbrauch neigt, kann aber nur dann zur Unterbringung nach § 63 StGB führen, wenn sie auf eine dauernde Beeinträchtigung im Sinne der §§ 20, 21 StGB zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW 1987, 2312 [BGH 26.03.1987 - 1 StR 72/87]).
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