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   BGH, 03.06.1998 - 2 StR 30/98   

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https://dejure.org/1998,3432
BGH, 03.06.1998 - 2 StR 30/98 (https://dejure.org/1998,3432)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1998 - 2 StR 30/98 (https://dejure.org/1998,3432)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1998 - 2 StR 30/98 (https://dejure.org/1998,3432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Berücksichtigung einer seelischen Erkrankung im Rahmen der Schuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 63 Zustand 29
  • NStZ-RR 1998, 294
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.03.1988 - 5 StR 87/88

    Maßregelanspruch - Aufhebung - Rechtswidrige Tat - Revision

    Auszug aus BGH, 03.06.1998 - 2 StR 30/98
    Die vom Landgericht zum Maßregelausspruch zulässigerweise neu getroffenen Feststellungen (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 6, 8) rechtfertigen die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) nicht.
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 03.06.1998 - 2 StR 30/98
    Die Charakterisierung des Angeklagten durch die sachverständig beratene Kammer als "schizotype Persönlichkeit" mit paranoiden Zügen reicht für die Annahme einer - im Urteil nicht näher bezeichneten - "seelischen Erkrankung" oder eines sonstigen biologischen Eingangsmerkmals im Sinne der §§ 20, 21 StGB nicht aus (vgl. BGHSt 37, 397, 400; Jähnke in LK 11. Aufl. StGB § 20 Rdn. 67, 69).
  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 250/88

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 03.06.1998 - 2 StR 30/98
    Die vom Landgericht zum Maßregelausspruch zulässigerweise neu getroffenen Feststellungen (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 6, 8) rechtfertigen die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) nicht.
  • BGH, 06.10.1989 - 2 StR 460/89

    Erfordernis der Darstellung der konkreten Symptome eines psychisch abnormen

    Auszug aus BGH, 03.06.1998 - 2 StR 30/98
    Auch die Annahme erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit setzte voraus, daß der Angeklagte bei Tatbegehung tatsächlich Unrechtseinsicht hatte (BGHR StGB § 63 Zustand 10).
  • BGH, 19.12.1990 - 2 StR 383/90

    Folgen divergierender Sachverständigengutachten auf die Urteilsfindung -

    Auszug aus BGH, 03.06.1998 - 2 StR 30/98
    Angesichts des unklaren Krankheitsbildes des Angeklagten lag auch kein Ausnahmefall vor, bei dem sich alternativ feststellen ließe, daß dem Angeklagten entweder die Unrechtseinsicht fehlte oder - mit Sicherheit - dessen Steuerungsfähigkeit zumindest erheblich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 11; BGH Urt. vom 19. Dezember 1990 - 2 StR 383/90).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 03.06.1998 - 2 StR 30/98
    Hat der Angeklagte dagegen ungeachtet seiner Verfassung das Unerlaubte seines Handelns erkannt, war er voll schuldfähig; für eine Unterbringung im Maßregelvollzug war in diesem Fall - ungeachtet einer etwaigen Gefährlichkeit des Angeklagten - kein Raum (BGHSt 34, 22, 26).
  • BGH, 27.09.1989 - 3 StR 241/89

    Zueignungsabsicht bei Diebstahl von Segel-Yachten - Anordnung der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 03.06.1998 - 2 StR 30/98
    Angesichts des unklaren Krankheitsbildes des Angeklagten lag auch kein Ausnahmefall vor, bei dem sich alternativ feststellen ließe, daß dem Angeklagten entweder die Unrechtseinsicht fehlte oder - mit Sicherheit - dessen Steuerungsfähigkeit zumindest erheblich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 11; BGH Urt. vom 19. Dezember 1990 - 2 StR 383/90).
  • BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97

    Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 03.06.1998 - 2 StR 30/98
    Soweit die Kammer seine Einlassung, die Mißhandlung seiner Nachbarn sei als "Notwehr" gegen Lärmbelästigungen gerechtfertigt gewesen, als entscheidendes Indiz für krankhafte Überempfindlichkeit und wahnhafte Verkennung rechtlicher Maßstäbe bewertet hat, bleibt unerörtert, daß sich offenbar noch andere Hausbewohner gestört fühlten (UA S. 8) und "Selbstjustiz" in dieser Form auch bei voll schuldfähigen Tätern vorkommt (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 26).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 219/05

    Hausfriedensbruch: Begriff des befriedeten Besitztums i.S.v. § 123 StGB im

    Hat dem Angeklagten aber die Einsicht gefehlt, ohne daß ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, so ist - auch bei an sich nur geminderter Einsichtsfähigkeit - nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anzuwenden, mit der Folge, daß eine Bestrafung ausscheidet; die Vorschrift des § 21 StGB kann in den Fällen verminderter Einsichtsfähigkeit nur dann angewendet werden, wenn die Einsicht gefehlt hat, dies aber dem Täter vorzuwerfen ist (vgl. BGH, NStZ 1995, 183ff.; NStZ-RR 1999, 207; NStZ-RR 1998, 294).
  • BGH, 23.03.2005 - 2 StR 459/04

    Steuerungsfähigkeit (Urteilsgründe; Anknüpfungstatsachen); Unterbringung in einem

    Soweit die Kammer im Übrigen anhand lediglich aneinander gereihter diagnostisch-wertender Beschreibungen die Verhaltensauffälligkeit des Beschuldigen als "schizotype" Störung beschrieben hat (vor allem UA S. 20, s. auch bei den einzelnen Taten), sind auch diese Ausführungen nicht geeignet, dem Revisionsgericht ein hinreichend klares Bild von Ursachen und Umfang der bei ihm vorliegenden Störung zu vermitteln (vgl. auch BGHR StGB § 63, Zustand 29; zur schizotypen Persönlichkeitsstörung auch BGHSt 37, 397, 400 f.).

    Für die insoweit getroffene Feststellung der Kammer, 'infolge der Störung sei die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten bei allen Taten möglicherweise, die Steuerungsfähigkeit aber sicher aufgehoben' (UA S. 19), fehlt es an jeglicher Begründung (vgl. auch BGHR StGB § 63 Zustand 29).

  • BGH, 03.07.2002 - 2 StR 198/02

    Unwirksame Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; verminderte

    Sollte wiederum eine erhebliche Verminderung der Einsichtsfähigkeit festgestellt werden, ist die Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht veranlaßt, wenn diese Verminderung nicht das Fehlen der Einsicht ausgelöst und dadurch zu Straftaten geführt hat (vgl. u.a. BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 3; BGHR StGB § 63 Zustand 29; BGHSt 34, 22, 26/27, BGHSt 21, 27 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2012 - 19 LD 10/10

    Anforderungen an die Begründung eines Wiederaufnahmeantrags für ein

    Das hat der Bundesgerichtshof bereits in einem Beschluss vom 3. Juni 1998 klargestellt (- 2 StR 30/98 -, NStZ-RR 1998, 294), auf den auch der Antragsteller selbst Bezug genommen hat, und der eine "schizotype Persönlichkeit mit paranoiden Zügen" betraf.
  • BGH, 22.10.2007 - 5 StR 364/07

    Erörterungsmangel zur Schuldfähigkeit des Angeklagten (Psychose in Form der

    Nach den Feststellungen des Landgerichts leidet der Angeklagte Z. an einer Psychose aus dem Formenkreis der Schizophrenie (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 294; NStZ 2005, 326).
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