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   BGH, 15.12.1994 - 4 StR 675/94   

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https://dejure.org/1994,2228
BGH, 15.12.1994 - 4 StR 675/94 (https://dejure.org/1994,2228)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1994 - 4 StR 675/94 (https://dejure.org/1994,2228)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 4 StR 675/94 (https://dejure.org/1994,2228)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beendeter Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatplan - Unterbringungsanordnung - Behandlungserfolg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24, § 64

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1994 - 3 StR 453/94

    Entziehungsanstalt - Erfolgsaussicht - Behandlungserfolg

    Auszug aus BGH, 15.12.1994 - 4 StR 675/94
    Die Maßregelanordnung muß daher entfallen (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 15.12.1994 - 4 StR 675/94
    Das ist schon deshalb rechtsfehlerhaft, weil nach neuerer gefestigter Rechtsprechung seit der Entscheidung BGHSt 35, 90 für die Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch maßgeblich auf den sogenannten Rücktrittshorizont abzustellen ist, während der Tatplan gerade keine Rolle (mehr) spielt (vgl. Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 24 Rdn. 4 mit zahlr. Nachw.).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 15.12.1994 - 4 StR 675/94
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (NStZ 1994, 578) setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus; es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug nur nicht von vornherein aussichtslos erscheint.
  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 172/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Anforderungen an die Darstellung

    Die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt setzt aber sowohl nach § 64 Abs. 2 StGB a.F. - bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung (vgl. BVerfGE 91, 1; BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 1994 - 4 StR 675/94 und vom 29. März 1995 - 3 StR 95/95, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 9) - wie auch nach § 64 Satz 2 StGB i.d.F. des Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (BGBl 1, 1327) die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg voraus.
  • BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

    Sie setzt sowohl nach § 64 Abs. 2 StGB aF - bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung (vgl. BVerfGE 91, 1; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 9) - wie auch nach § 64 Satz 2 StGB i. d. F. des Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (aaO) die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg voraus.
  • BGH, 08.06.2004 - 4 StR 519/03

    Fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.) darf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur dann angeordnet werden, wenn die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht (vgl. auch BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 9; BGH NStZ-RR 2003, 214).
  • BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96

    Anforderungen an die subjektive Seite des "Sichbetrinkens" im Sinne des

    Daß eine Alkoholentwöhnungsbehandlung bei dem Angeklagten von vornherein - und zwar auch nach den Maßstäben der Entscheidung BVerfG NStZ 1994, 578 - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 3, 5 bis 9), versteht sich jedenfalls nicht von selbst.
  • BGH, 27.07.1999 - 4 StR 328/99

    Diebstahl; Wegnahme; Raub; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB setzt von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578 sowie BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5 und 8).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Daß eine Alkoholentwöhnungsbehandlung bei dem Angeklagten von vornherein - und zwar auch nach den Maßstäben der Entscheidung BVerfG NStZ 1994, 578 - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 3, 5 bis 9), versteht sich auch bei fehlender "Therapiemotivation" nicht von selbst (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH NStZ-RR 1998, 70).
  • BGH, 31.01.1995 - 4 StR 15/95

    Maßregelung - Unterbringung - Entzug - Entziehungsanstalt - Rausch -

    Es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug nur nicht von vornherein aussichtslos erscheint (Senatsbeschluß vom 15. Dezember 1994 - 4 StR 675/94 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 766/95

    Rechtmäßigkeit der Vollstreckung der Hälfte der Strafe vor der Maßregel

    Es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug nur nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 3, 5; Senatsbeschluß vom 31. Januar.
  • BGH, 02.08.1995 - 3 StR 283/95

    Maßregel - Hinreichend Konkrete Aussicht - Behandlungserfolg

    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtsvom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (BVerfG NStZ 1994, 578) setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus; es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug - nur - nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. auch BGHR StGB § 64 Erfolgsaussicht 5; BGH, Beschl. v. 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94 undvom 29. März 1995 - 3 StR 95/95).
  • BGH, 06.08.1998 - 4 StR 268/98

    Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung der Einzelstrafen und Gesamtstrafen

    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (BVerfGE NStZ 1994, 578) genügt es entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug - nur - nicht von vornherein aussichtslos erscheint; vielmehr setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus (vgl. auch BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 9).
  • BGH, 15.11.1995 - 5 StR 595/95

    Aufhebung eines Urteils in der Revision aufgrund fehlender Auseinandersetzung des

  • BGH, 01.11.1995 - 5 StR 518/95

    Unterlassene Prüfung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 25.04.1995 - 4 StR 85/95

    Unterbringung - Behandlungserfolg - Aussicht auf Erfolg - Entzug -

  • BGH, 21.03.1995 - 4 StR 87/95

    Strafänderung - Strafmilderung - Strafänderungsgründe - Strafzumessung -

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