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   BGH, 27.06.2001 - 2 StR 204/01   

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https://dejure.org/2001,4342
BGH, 27.06.2001 - 2 StR 204/01 (https://dejure.org/2001,4342)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2001 - 2 StR 204/01 (https://dejure.org/2001,4342)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 2 StR 204/01 (https://dejure.org/2001,4342)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Nicht geringe Menge - Rechtsfolgenausspruch - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Steuerungsfähigkeit - Schuldfähigkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 64; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 Abs. 1
    Methadon als berauschendes Mittel im Sinn von § 64 StGB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 7
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 2 StR 204/01
    Die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend anzuordnen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen der Maßregel gegeben sind (vgl. BGHSt 37, 5, 61 BGHR StGB § 64 Anordnung 1).
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94

    Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 2 StR 204/01
    Die Einziehungsanordnung kann Einfluß auf die zu bemessende Strafe haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12 und 16), die Anordnung von Verfall dagegen nicht (vgl. BGHR StGB § 73 d Strafzumessung 1).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 162/90

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer räuberischer

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 2 StR 204/01
    Die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend anzuordnen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen der Maßregel gegeben sind (vgl. BGHSt 37, 5, 61 BGHR StGB § 64 Anordnung 1).
  • BGH, 12.03.1987 - 1 StR 83/87

    Vorliegen von Tatmehrheit zwischen dem Vergehen des Inverkehrbringens von

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 2 StR 204/01
    Die Einziehungsanordnung kann Einfluß auf die zu bemessende Strafe haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12 und 16), die Anordnung von Verfall dagegen nicht (vgl. BGHR StGB § 73 d Strafzumessung 1).
  • BGH, 20.09.1988 - 5 StR 418/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Berücksichtigung der Einziehung bei der

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 2 StR 204/01
    Die Einziehungsanordnung kann Einfluß auf die zu bemessende Strafe haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12 und 16), die Anordnung von Verfall dagegen nicht (vgl. BGHR StGB § 73 d Strafzumessung 1).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 590/87

    Günstige Sozialprognose als Voraussetzung für die Strafaussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 2 StR 204/01
    Die Einziehungsanordnung kann Einfluß auf die zu bemessende Strafe haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12 und 16), die Anordnung von Verfall dagegen nicht (vgl. BGHR StGB § 73 d Strafzumessung 1).
  • BGH, 27.04.1989 - 4 StR 157/89

    Anordnung nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) auf Grund gelegentlichen oder

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 2 StR 204/01
    Diese Feststellungen legen bei beiden Angeklagten einen Hang zu übermäßigem Rauschmittelkonsum nahe (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1).
  • BGH, 05.07.2000 - 2 StR 87/00

    Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 2 StR 204/01
    Nicht nur das vom Angeklagten W. zunächst konsumierte Heroin, sondern auch das zur Tatzeit konsumierte Methadon ist ein berauschendes Mittel im Sinne des § 64 StGB (vgl. BGH, Beschl. vom 5. Juli 2000 - 2 StR 87/00 - m.w.N., BGH NStZ 98, 414).
  • BGH, 18.02.1998 - 1 StR 17/98

    Fahrlässige Verabreichung von Betäubungsmitteln durch einen zur Durchführung von

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 2 StR 204/01
    Nicht nur das vom Angeklagten W. zunächst konsumierte Heroin, sondern auch das zur Tatzeit konsumierte Methadon ist ein berauschendes Mittel im Sinne des § 64 StGB (vgl. BGH, Beschl. vom 5. Juli 2000 - 2 StR 87/00 - m.w.N., BGH NStZ 98, 414).
  • BGH, 30.07.2013 - 2 StR 174/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Hier drängt sich das Vorliegen eines Hanges schon angesichts des festgestellten (langjährigen) Konsumverhaltens des Angeklagten auf, insbesondere mit Blick auf den von ihm für unerlässlich gehaltenen - freilich mengenmäßig nicht näher konkretisierten - Beikonsum von Heroin (vgl. zum Beikonsum bei Methadon: Senatsbeschluss vom 27. Juni 2001 - 2 StR 204/01, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 7 mwN).
  • BGH, 18.06.2002 - 4 StR 207/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang bei Methadonkonsum; fehlerhaft

    Die Strafkammer hat aber rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigt, daß dieses Betäubungsmittel nur der Beikonsum zu dem im Rahmen der Substitution verabreichten Methadon war, welches seinerseits ein berauschendes Mittel im Sinne des § 64 StGB darstellt (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 7 m.w.N.).
  • BGH, 09.06.2011 - 3 StR 154/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; physische Abhängigkeit;

    Der Senat hebt deshalb auch den - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts im Übrigen rechtsfehlerfrei getroffenen - Strafausspruch auf, damit die Rechtsfolgenentscheidung insoweit insgesamt auf einheitliche und widerspruchsfreie Feststellungen gestützt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2001 - 2 StR 204/01, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 7).
  • BGH, 05.11.2015 - 2 StR 373/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose:

    Insofern hat das Gericht bereits verkannt, dass nicht nur das vom Angeklagten zunächst konsumierte Heroin, sondern auch das später konsumierte Subutex ein berauschendes Mittel im Sinne des § 64 StGB ist (vgl. zu Methadon, Senat, Beschluss vom 27. Juni 2001 - 2 StR 204/01, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 2 StR 87/00, NStZ-RR 2001, 12; BGH, Beschluss vom 18. Februar 1998 - 1 StR 17/98, NStZ 1998, 414).
  • BGH, 04.11.2015 - 4 StR 337/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Die Strafkammer hat aber ersichtlich nicht berücksichtigt, dass auch Methadon ein berauschendes Mittel im Sinne des § 64 StGB darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2002 - 4 StR 207/02, NStZ 2003, 484; Beschluss vom 27. Juni 2001 - 2 StR 204/01, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 7; Beschluss vom 5. Juli 2000 - 2 StR 87/00, NStZ-RR 2001, 12).
  • BGH, 28.12.2011 - 2 StR 543/11

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in

    Bei Heroin handelt es sich um ein berauschendes Mittel im Sinne des § 64 StGB ( BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 7); es kommt nicht darauf an, ob das konsumierte Mittel bei dem konkreten Täter geeignet oder von ihm dazu bestimmt ist, einen "Rausch" zu erzeugen (Fischer, aaO § 64 Rn. 6).
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