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   BGH, 13.09.1989 - 3 StR 150/89   

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https://dejure.org/1989,2543
BGH, 13.09.1989 - 3 StR 150/89 (https://dejure.org/1989,2543)
BGH, Entscheidung vom 13.09.1989 - 3 StR 150/89 (https://dejure.org/1989,2543)
BGH, Entscheidung vom 13. September 1989 - 3 StR 150/89 (https://dejure.org/1989,2543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Die Gefährlichkeit des Täters begründender Hang zu erheblichen Straftaten trotz in der Hauptverhandlung gezeigter Reue und erkennbarer Absicht, den kriminellen Lebensweg aufzugeben - Grundlagen der Berechnung des Fünf-Jahres-Zeitraums - Keine hangbedingte Gefährlichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 13.09.1989 - 3 StR 150/89
    Hangtäter kann nämlich auch derjenige sein, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag und jeder erneuten Versuchung zum Opfer fällt (BGH NJW 1980, 1055 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79]; BGHR StGB § 66 I Hang 1).
  • BGH, 20.05.1980 - 4 StR 187/80

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Hang des Angeklagten zur Begehung

    Auszug aus BGH, 13.09.1989 - 3 StR 150/89
    Die Bejahung eines Hangs zu erheblichen weiteren Straftaten führt noch nicht zwingend zur Annahme einer nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB erforderlichen hangbedingten Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit (vgl. auch BGHR StGB § 66 I Gefährlichkeit 1; BGH JZ 1980, 532 mit Anm. von A. Mayer).
  • BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BGH, 13.09.1989 - 3 StR 150/89
    Die Bejahung eines Hangs zu erheblichen weiteren Straftaten führt noch nicht zwingend zur Annahme einer nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB erforderlichen hangbedingten Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit (vgl. auch BGHR StGB § 66 I Gefährlichkeit 1; BGH JZ 1980, 532 mit Anm. von A. Mayer).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges

    Auszug aus BGH, 13.09.1989 - 3 StR 150/89
    Hangtäter kann nämlich auch derjenige sein, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag und jeder erneuten Versuchung zum Opfer fällt (BGH NJW 1980, 1055 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79]; BGHR StGB § 66 I Hang 1).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Wird die Hangtätereigenschaft festgestellt, ist regelmäßig auch eine ausreichende Wahrscheinlichkeit gegeben; zwingend ist dies jedoch nicht (vgl. BGH, Urteil vom 13.09.1989 - 3 StR 150/89 - BeckRS 1989, 06544; BGH, Urteil vom 28.04.2015 - 1 StR 594/14 - BeckRS 2015, 10528 mwN).
  • BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09

    Verurteilung wegen Erpressung einer Liechtensteiner Bank rechtskräftig

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es auf die Ursache für die fest eingewurzelte Neigung zu Straftaten nicht an (vgl. BGH, Urteile vom 25. Februar 1988 - 4 StR 720/87, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; vom 13. September 1989 - 3 StR 150/89, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4).
  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Wird die Hangtätereigenschaft festgestellt, ist regelmäßig auch eine ausreichende Wahrscheinlichkeit gegeben; zwingend ist dies jedoch nicht (vgl. BGH, Urteile vom 13. September 1989 - 3 StR 150/89, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; siehe auch BGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, NStZ 2007, 464 Rn. 5).

    Wie bereits aufgezeigt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der Annahme der Hangtätereigenschaft - wegen der Bedeutung für die Prognose zukünftiger Gefährlichkeit - regelmäßig auch die Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten durch den Angeklagten gegeben (vgl. BGH, Urteile vom 13. September 1989 - 3 StR 150/89, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4; vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 6; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, NStZ 2007, 464, 465).

  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Es sind aber auch Fälle denkbar, in denen dies nicht so ist (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4; Hanack in LK 11. Aufl. § 66 Rdn. 144 f.).
  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 97/02

    Umsatzsteuerhinterziehung (Vollendung; Scheinfirmen; Vorsteuererstattungen;

    Deshalb reicht eine sich aus dem Fehlen einer moralischen Verankerung ergebende Tatneigung für die Annahme eines Hanges, der von der Rechtsprechung (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1, 4) als eingeschliffener innerer Zustand definiert wird, nicht aus.
  • BGH, 09.09.2008 - 1 StR 449/08

    Verhältnis von Sicherungsverwahrung und vorbehaltener Sicherungsverwahrung

    Anderes kann - von hier nicht vorliegenden Besonderheiten hinsichtlich der drohenden Taten (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4) abgesehen - nur dann gelten, wenn zwischen der letzten Hangtat und dem Urteilszeitpunkt neue Umstände eingetreten sind, die die Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten entfallen lassen.
  • BGH, 27.10.2009 - 5 StR 296/09

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Symptomtaten;

    Die zwischenzeitlich begangenen Taten der Urkundenfälschung (in Tateinheit mit versuchtem Betrug) und Hehlerei, derentwegen er in den Jahren 1981 und 1983 verurteilt worden ist, unterbrechen den Lauf der Frist nach § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB nicht, weil es sich bei ihnen nicht um Symptomtaten handelt und hinsichtlich der Verurteilung aus dem Jahr 1981 die Strafgrenze von einem Jahr nicht erreicht ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 1989 - 3 StR 150/89, insoweit in BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4 nicht abgedruckt; Fischer aaO § 66 Rdn. 20).
  • BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02

    Sicherungsverwahrung; Beschränkung der Revision; Hang zu erheblichen Straftaten

    Damit hat das Landgericht verkannt, daß ein Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht nur bei dem Täter zu bejahen ist, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist, sondern auch bei demjenigen, der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung - gleich welcher Genese - immer wieder straffällig wird, wenn sich ihm die Gelegenheit bietet (st. Rspr.; s. nur BGH NStZ 2000, 587 Nr. 6; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1, 4 und 8).
  • BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94

    "Hang" - Seelischer Zustand - Alkoholeinfluß - Sicherungsverwahrung

    Hangtäter kann zwar auch derjenige sein, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.1994 - 3 StR 347/94

    Hangtäter - Tatanreize - Maßregelung - Unterbringung - Psychiatrie -

    Hangtäter kann auch derjenige sein, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (BGHR StGB § 66 I Hang 4).
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