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   BGH, 10.03.1993 - 3 StR 544/92   

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https://dejure.org/1993,4438
BGH, 10.03.1993 - 3 StR 544/92 (https://dejure.org/1993,4438)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1993 - 3 StR 544/92 (https://dejure.org/1993,4438)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1993 - 3 StR 544/92 (https://dejure.org/1993,4438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 7
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 10.03.1993 - 3 StR 544/92
    Die Anwendung des § 66 StGB ist lediglich ausgeschlossen, wenn eine äußere Tatsituation oder Augenblickserregung die Tat allein verursacht haben (vgl. BGH MDR 1980, 326, 327 m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2006 - 5 StR 316/06

    Rechtsfehlerhafte Prüfung der Sicherungsverwahrung (gesteigerte sexuelle

    Die Anwendung des § 66 StGB ist unter dem Gesichtspunkt des Gelegenheitscharakters der Tat lediglich dann ausgeschlossen, wenn eine äußere Tatsituation oder Augenblickserregung die Tat allein verursacht hat (vgl. BGH MDR 1980, 326, 327; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 7).
  • BGH, 29.11.2005 - 5 StR 339/05

    Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose; Symptomtaten und

    Die Anwendung des § 66 StGB ist lediglich ausgeschlossen, wenn eine äußere Tatsituation oder Augenblickserregung die Tat allein verursacht hat (vgl. BGH MDR 1980, 326, 327; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 7).
  • BGH, 01.06.2006 - 4 StR 75/06

    Darlegungsanforderungen an die Beweisantragsrüge; Sicherungsverwahrung

    Die Strafkammer hat ersichtlich verkannt, dass auch Gelegenheits- und Augenblickstaten als Symptomtaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht kommen können und die Anwendung des § 66 StGB nur dann ausgeschlossen ist, wenn eine äußere Tatsituation oder eine Augenblickserregung die Tat allein verursacht hat (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 7).
  • BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94

    "Hang" - Seelischer Zustand - Alkoholeinfluß - Sicherungsverwahrung

    Zwar kann auch eine Gelegenheitsoder Augenblickstat ebenso wie eine Tat in einer psychischen Ausnahmesituation eine Hang- bzw. Symptomtat sein (st. Rspr.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 6 und 7).
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