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BGH, 10.03.1993 - 3 StR 544/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Anordnung der Sicherungsverwahrung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 66 Abs. 1
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 7
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79
Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit …
Auszug aus BGH, 10.03.1993 - 3 StR 544/92
Die Anwendung des § 66 StGB ist lediglich ausgeschlossen, wenn eine äußere Tatsituation oder Augenblickserregung die Tat allein verursacht haben (vgl. BGH MDR 1980, 326, 327 m.w.N.).
- BGH, 25.10.2006 - 5 StR 316/06
Rechtsfehlerhafte Prüfung der Sicherungsverwahrung (gesteigerte sexuelle …
Die Anwendung des § 66 StGB ist unter dem Gesichtspunkt des Gelegenheitscharakters der Tat lediglich dann ausgeschlossen, wenn eine äußere Tatsituation oder Augenblickserregung die Tat allein verursacht hat (vgl. BGH MDR 1980, 326, 327; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 7). - BGH, 29.11.2005 - 5 StR 339/05
Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose; Symptomtaten und …
Die Anwendung des § 66 StGB ist lediglich ausgeschlossen, wenn eine äußere Tatsituation oder Augenblickserregung die Tat allein verursacht hat (vgl. BGH MDR 1980, 326, 327; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 7). - BGH, 01.06.2006 - 4 StR 75/06
Darlegungsanforderungen an die Beweisantragsrüge; Sicherungsverwahrung …
Die Strafkammer hat ersichtlich verkannt, dass auch Gelegenheits- und Augenblickstaten als Symptomtaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht kommen können und die Anwendung des § 66 StGB nur dann ausgeschlossen ist, wenn eine äußere Tatsituation oder eine Augenblickserregung die Tat allein verursacht hat (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 7). - BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94
"Hang" - Seelischer Zustand - Alkoholeinfluß - Sicherungsverwahrung
Zwar kann auch eine Gelegenheitsoder Augenblickstat ebenso wie eine Tat in einer psychischen Ausnahmesituation eine Hang- bzw. Symptomtat sein (st. Rspr.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 6 und 7).