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   BGH, 13.01.1987 - 5 StR 560/86   

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https://dejure.org/1987,3109
BGH, 13.01.1987 - 5 StR 560/86 (https://dejure.org/1987,3109)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1987 - 5 StR 560/86 (https://dejure.org/1987,3109)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1987 - 5 StR 560/86 (https://dejure.org/1987,3109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines weiteren Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Überprüfung der Schuldfähigkeit des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.05.1979 - 4 StR 116/79

    Umfang der Feststellungspflicht für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes

    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - 5 StR 560/86
    Der Angeklagte hat den Tatbestand des Mordes jedenfalls deswegen erfüllt, weil er bei seinem mit bedingtem Vorsatz begangenen Tötungsversuch zur Befriedigung des Geschlechtstriebs gehandelt hat (vgl. BGHSt 19, 101, 105; BGH Urteile vom 11. Oktober 1977 - 1 StR 514/77 -, 6. März 1979 - 1 StR 348/78 - und 10. Mai 1979 - 4 StR 116/79 -).
  • BGH, 11.10.1977 - 1 StR 514/77

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch fehlende Hinzuziehung weiterer

    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - 5 StR 560/86
    Der Angeklagte hat den Tatbestand des Mordes jedenfalls deswegen erfüllt, weil er bei seinem mit bedingtem Vorsatz begangenen Tötungsversuch zur Befriedigung des Geschlechtstriebs gehandelt hat (vgl. BGHSt 19, 101, 105; BGH Urteile vom 11. Oktober 1977 - 1 StR 514/77 -, 6. März 1979 - 1 StR 348/78 - und 10. Mai 1979 - 4 StR 116/79 -).
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - 5 StR 560/86
    Der Angeklagte hat den Tatbestand des Mordes jedenfalls deswegen erfüllt, weil er bei seinem mit bedingtem Vorsatz begangenen Tötungsversuch zur Befriedigung des Geschlechtstriebs gehandelt hat (vgl. BGHSt 19, 101, 105; BGH Urteile vom 11. Oktober 1977 - 1 StR 514/77 -, 6. März 1979 - 1 StR 348/78 - und 10. Mai 1979 - 4 StR 116/79 -).
  • BGH, 26.02.1980 - 1 StR 790/79

    Mordmerkmal der Ermöglichungsabsicht - Bejahung eines Mordmerkmals bei Abgabe

    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - 5 StR 560/86
    Der Senat braucht nicht zu erörtern, ob den in einzelnen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs angestellten Erwägungen zum bedingten Vorsatz beim Mord zur Ermöglichung einer Straftat (BGHSt 23, 176, 194; BGH Urteil vom 26. Februar 1980 - 1 StR 790/79, mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 629 -) zu folgen ist.
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - 5 StR 560/86
    Der Senat braucht nicht zu erörtern, ob den in einzelnen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs angestellten Erwägungen zum bedingten Vorsatz beim Mord zur Ermöglichung einer Straftat (BGHSt 23, 176, 194; BGH Urteil vom 26. Februar 1980 - 1 StR 790/79, mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 629 -) zu folgen ist.
  • BGH, 06.03.1979 - 1 StR 348/78

    Ordnungsgemäße Besetzung einer Schwurgerichtskammer - Verletzung des

    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - 5 StR 560/86
    Der Angeklagte hat den Tatbestand des Mordes jedenfalls deswegen erfüllt, weil er bei seinem mit bedingtem Vorsatz begangenen Tötungsversuch zur Befriedigung des Geschlechtstriebs gehandelt hat (vgl. BGHSt 19, 101, 105; BGH Urteile vom 11. Oktober 1977 - 1 StR 514/77 -, 6. März 1979 - 1 StR 348/78 - und 10. Mai 1979 - 4 StR 116/79 -).
  • BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrüge; Verschulden des

    Schließlich hat das Landgericht sein ihm durch § 66 Abs. 2 StGB überantwortetes Ermessen (vgl. BGHSt 24, 345, 348; BGH StV 1996, 541; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1 bis 5) ausgeübt, indem es sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt als auch auf die Gefahr der Begehung weiterer erheblicher Betrugstaten durch den Angeklagten abgestellt hat.
  • BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02

    Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte

    Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind deshalb wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen dieser Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind (BGH NStZ 1984, 309; 1996, 331; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1); soweit es in anderen Entscheidungen heißt, sie dürften berücksichtigt werden (BGH NStZ 1985, 261; 1989, 67; 2002, 30; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3, 6), besagt dies inhaltlich nichts anderes.
  • BGH, 22.10.2004 - 1 StR 140/04

    Sicherungsverwahrung: Erwartbarkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten,

    Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind dabei wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen dieser Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind (BGH NStZ 1984, 309; 1996, 331; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1).
  • BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Wertungsfehler

    Im Ansatz zutreffend hat das Landgericht daher bei der Ausübung des Ermessens auf die Wirkungen des langjährigen Strafvollzugs abgestellt (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1; BGH NStZ 2004, 438).
  • BGH, 17.12.1998 - 5 StR 302/98

    Anordnung der Sicherungsverwahrung; Hypothetische Gesamtstrafe; Maßgeblicher

    Schließlich hat das Landgericht sein ihm durch § 66 Abs. 2 StGB überantwortetes Ermessen (vgl. BGHSt 24, 345, 348; BGH StV 1996, 541; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1 bis 5) ausgeübt und dies in den Urteilsgründen erkennbar gemacht.
  • BGH, 18.10.1994 - 1 StR 576/94

    Revision - Staatsanwaltschaft - Sicherungsverwahrung - Begründung -

    Damit nicht zu vereinbaren ist die weitere - an sich mögliche - Prognose des Landgerichts, angesichts der Höhe der verhängten Strafe könne erwartet werden, daß sich der Angeklagte schon die Strafverbüßung hinreichend zur Warnung dienen lassen werde (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1 und 3; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 66, RN 20); die Anordnung der Sicherungsverwahrung sei deshalb nicht geboten.
  • BGH, 22.07.1993 - 4 StR 337/93

    Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Mindestverurteilung

    Die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 StGB bleibt dem Ermessen des Tatrichters vorbehalten (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1 bis 4).
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