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   BGH, 31.01.1990 - 3 StR 492/89   

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BGH, 31.01.1990 - 3 StR 492/89 (https://dejure.org/1990,745)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1990 - 3 StR 492/89 (https://dejure.org/1990,745)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1990 - 3 StR 492/89 (https://dejure.org/1990,745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die für die Dauer des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe gegebenen Begründung - Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Nachvollziehbarkeit der für den Grund des Vorwegvollzugs maßgeblichen Erwägungen

  • Wolters Kluwer

    Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen Aussichtslosigkeit derselben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7
  • NStZ 1990, 357
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.09.1987 - 1 StR 378/87

    Anforderungen an den Vorsatz bei vorsätzlich herbeigeführtem Vollrausch -

    Auszug aus BGH, 31.01.1990 - 3 StR 492/89
    Ein zu ständigem zwanghaften übermäßigen Alkoholgenuß führender Hang zum Alkohol, der nach einer Vielzahl von Jahren zu einem schwerwiegenden Persönlichkeitsabbau geführt hat, macht, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist, die Prüfung erforderlich, ob die Angeklagte überhaupt fähig war, sich am Tattag des Alkoholgenusses zu enthalten, oder ob ihre Fähigkeit, der Versuchung zu übermäßigem Trinken zu widerstehen, an diesem Tage ausgeschlossen (§ 20 StGB) oder im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 323a I Sichberauschen 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.09.1992 - 4 StR 370/92

    Verwerfung der Revision - Anordnung einer Unterbringung in Sicherungsverwahrung -

    Die Änderung der Vollstreckungsreihenfolge verlangt nach § 67 Abs. 2 StGB, daß dadurch der Zweck der Maßregel leichter erreicht wird; sie ist nur insoweit zulässig, als sie dem Rehabilitationsinteresse dient (vgl. BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3, 7).

    Die rechtlichen Voraussetzungen des Vorwegvollzuges setzen daher eingehende, die Persönlichkeit des Angeklagten berücksichtigende Überlegungen voraus (BGHSt 33, 285, 287 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7, Zweckerreichung, leichtere 5).

    Da der Angeklagte sich nunmehr bereits zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft befindet und die Dauer des Vorwegvollzuges nach den Feststellungen des Urteils kaum über die bereits verbüßte Strafe hinaus (vgl. dazu BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 8) zu bemessen wäre (vgl. § 67 Abs. 5 StGB; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7), sieht der Senat von einer erneuten Zurückverweisung der Sache ab und läßt statt dessen die Anordnung des Vorwegvollzuges entfallen.

  • BGH, 03.08.2006 - 3 StR 271/06

    Vorwegvollzug (zusätzliches Strafübel; Zweidrittelzeitpunkt); Kognitionspflicht

    Denn die Überschreitung dieses Zeitpunktes, von dem an regelmäßig eine Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe in Betracht kommt, wirkt sich für den Angeklagten wie ein zusätzliches Strafübel aus (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7).

    Soweit der Senat die Beschränkung in einer früheren Entscheidung (allerdings ohne Begründung) als zulässig angesehen hat, hält er daran nicht fest (vgl. etwa BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7; hierzu auch Maier in MünchKomm, StGB § 67 Rdn. 130).

  • OLG Hamm, 23.11.1999 - 2 Ss 1126/99

    Begründung des Vorwegvollzugs der Strafe vor Unterbringung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vorwegvollzug von Strafe nur insoweit zulässig, als er im Interesse einer Rehabilitation des Verurteilten erforderlich ist (BGHR, StGB § 67 Abs. 2, Vorwegvollzug, teilweiser 7).

    Dieses gilt zwar besonders für Fälle, in denen die angeordnete Dauer des Vorwegvollzuges zwei Drittel der verhängten Strafe und damit den Zeitpunkt übersteigt, von dem an regelmäßig eine Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe in Betracht kommt (§ 57 Abs. 1 StGB), da in solchen Fällen die Gefahr, dass der Vollzug der Maßregel, der dem Interesse an einer Rehabilitation des Verurteilten dient, sich wie ein zusätzliches Strafübel auswirkt (BGHR, StGB § 67 Abs. 2, Vorwegvollzug, teilweiser 7).

  • BGH, 01.04.1998 - 3 StR 94/98

    Zulässigkeit des Vorwegentzugs in Bezug auf eine zu verhängende Gesamtstrafe

    Sie hat dabei, sachverständig beraten, zutreffend auf das Rehabilitationsinteresse des Angeklagten abgestellt (vgl. etwa BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7 m.w.N.).

    Die Begründung der Strafkammer läßt jedoch nicht erkennen, daß sie sich mit der Möglichkeit auseinandergesetzt hat, die Freiheitsstrafe nur in einem Umfang vorwegzuvollziehen, die nach Abschluß der Therapie die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung ermöglichen würde (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7).

  • BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02

    Verfahrensrüge; Hinweispflicht (Änderung eines rechtlichen Gesichtspunktes);

    Zur Frage eines möglichen Vorwegvollzuges weist der Senat darauf hin, daß die im angefochtenen Urteil gegebene knappe Begründung den Anforderungen an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gerecht wird (vgl. dazu BGH bei Detter NStZ 2001, 473 m. w. N.; BGHR StGB § 67 II Vorwegvollzug, teilweiser 7, 9, 11, 12).
  • BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96

    Rechtsstaatsprinzip - Schuldgrundsatz - Gefährliche Körperverletzung - Rauschtat

    Vor allem aber hat das Landgericht nicht geprüft, ob der Angeklagte, der psychisch von Drogen abhängig ist, von einem derart starken Drang zur Droge beherrscht war, daß seine Fähigkeit, der Versuchung des Rauschmittelmißbrauchs zu widerstehen, im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 4 und 5; BGH, Beschl. v. 4. Februar 1992 - 1 StR 808/91; vom 12. März 1993 - 2 StR 142/93; vom 28. Juli 1995 - 3 StR 238/94; vom 31. Januar 1990 - 3 StR 492/89 sowie Urt. vom 19. November 1992 - 4 StR 459/92).
  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 348/97

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexueller

    Bei einem Vorwegvollzug der gesamten Strafe würde sich der anschließende Vollzug der Maßregel für den Angeklagten lediglich wie ein zusätzliches Strafübel auswirken (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7 und 10).
  • BGH, 04.06.2003 - 5 StR 217/03

    Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe (Maßregel; Zweidrittelzeitpunkt;

    Damit würde die vom Landgericht bestimmte Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe der Angeklagten die frühestmögliche Aussetzung des Strafrestes verwehren (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7, 11; BGH, Beschl. vom 1. August 1990 - 2 StR 271/90 - zitiert bei Detter NStZ 1991, 278).
  • BGH, 27.04.1993 - 1 StR 838/92

    Strafe - Vorwegvollzug - Rehabilitationsinteresse

    Insbesondere dann, wenn sich - wie hier - die Anordnung des Vorwegvollzugs eines sehr großen Teils der Strafe im Ergebnis wie ein zusätzliches Strafübel auswirken kann, müssen die Urteilsgründe auch bei der Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs zweifelsfrei erkennen lassen, daß sich der Tatrichter dabei von dem Rehabilitationsinteresse des Verurteilten hat leiten lassen (vgl. hierzu insgesamt BGHR StGB § 67 Abs. 2 - Vorwegvollzug, teilweiser 7 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.2003 - 3 StR 125/03

    Vorwegvollzug; Urteilsgründe

    Warum trotzdem der Vorwegvollzug eines Teils der Strafe im Interesse einer Rehabilitation des Angeklagten erforderlich ist (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7), läßt sich den Urteilsgründen nicht entnehmen.
  • BGH, 06.06.2001 - 3 StR 177/01

    Rücktritt vom Versuch; Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 399/02

    Vorwegvollzug (Darlegung nachvollziehbarer Gründe, weshalb der sich an die

  • BGH, 29.08.2000 - 5 StR 364/00

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Bezüglich der Höhe einbezogener Freiheitsstrafe

  • BGH, 18.06.1991 - 1 StR 310/91

    Vorwegvollzug einer Strafe vor der Maßregel - Vollzug der Unterbringung in einer

  • BGH, 21.03.1990 - 4 StR 10/90

    Voraussetzungen an einen Vorwegvollzug einer Strafe vor der angeordneten Maßregel

  • BGH, 10.12.1991 - 4 StR 584/91

    Zulässigkeit des Vorwegvollzugs einer gesamten Haftstrafe vor der Unterbringung

  • BGH, 16.06.1998 - 4 StR 235/98

    Durchführung einer Drogentherapie anstelle einer Unterbringung in einer

  • BGH, 28.07.1995 - 3 StR 238/95

    Drang nach Alkohol - Widerstand - Minderung der Fähigkeit - Schuldfähigkeit

  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 619/94

    Strafzumessung - Gefährlichkeit der Tathandlung - Verschuldete Tatauswirkungen -

  • BGH, 23.09.1992 - 2 StR 437/92

    Vorwegvollzug der Strafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt -

  • BGH, 24.04.1997 - 4 StR 687/96

    Ermöglichung eines verschwenderischen Lebenswandels als alleinige Intention für

  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 575/94

    Inhalt der Urteilsformel - Veruteilung wegen mehrerer Taten - Gesamtstrafe -

  • BGH, 29.06.1993 - 1 StR 352/93

    Anforderungen an das unmittelbare Ansetzen zu einem Raubüberfall -

  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 4 Ss 316/03

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,

  • BGH, 09.12.1994 - 3 StR 554/94

    Freiheitsstrafe - Vorwegvollzug - Maßregel - Vollzugsziel

  • BGH, 13.04.1994 - 5 StR 120/94

    Verhängung - Zweckerreichung - Längere Freiheitsstrafe - Vorwegvollzug - Maßregel

  • BGH, 11.03.1994 - 3 StR 716/93

    Rehabilitation - Verurteilter - Zulässigkeit - Vollstreckungsumkehr -

  • BGH, 27.08.1993 - 2 StR 422/93

    Voraussetzungen für eine Änderung der Reihenfolge der Vollstreckung;

  • BGH, 02.07.1991 - 1 StR 340/91

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Auflage in Form einer Drogentherapie

  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 312/92

    Anordnung eines Vorwegvollzugs der gesamten Strafe vor der Unterbringung in einer

  • BGH, 02.12.1993 - 1 StR 629/93

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Änderung der Reihenfolge der

  • BGH, 17.08.1993 - 4 StR 445/93

    Voraussetzungen für den Vorwegvollzug der Strafe - Berücksichtigung der

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