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   BGH, 31.05.2005 - 4 StR 85/03 (3)   

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https://dejure.org/2005,5083
BGH, 31.05.2005 - 4 StR 85/03 (3) (https://dejure.org/2005,5083)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2005 - 4 StR 85/03 (3) (https://dejure.org/2005,5083)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 4 StR 85/03 (3) (https://dejure.org/2005,5083)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Bereitschaft des Angeklagten, sich zur Erreichung seiner kriminellen Ziele über die im Straßenverkehr gebotene Sorgfalt und Rücksichtnahme hinwegzusetzen ; Schluss auf eine charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen auf ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StPO § 473 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 1
    Prognose zur Eignungsbeurteilung bei Nicht-Katalogtaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit bei Taten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 17
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Vorabteilentscheidung

    Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 4 StR 85/03
    Der Senat hat mit Urteil vom 6. Juli 2004 (NJW 2004, 2686, zum Abdruck in BGHSt 49, 209 vorgesehen) die Revision des Angeklagten, soweit sie sich gegen den Schuldspruch und den Strafausspruch richtet, verworfen und die Entscheidung über das Rechtsmittel des Angeklagten gegen die in dem angefochtenen Urteil angeordnete Maßregel sowie über die Kosten der Revision einer abschließenden Entscheidung vorbehalten.
  • BGH, 06.09.1990 - 1 StR 455/90

    Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 4 StR 85/03
    Jedenfalls erscheint es dem Senat ausgeschlossen, daß nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache ein ursprünglicher Eignungsmangel noch im Zeitpunkt der neuen tatrichterlichen Entscheidung fortbesteht (vgl. hierzu BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4; Athing in MünchKomm StGB § 69 Rdn. 61 m.w.N.).
  • BGH, 11.09.1991 - 3 StR 345/91

    Zuverlässigkeit zum Zeitpunkt der Urteilsfindung

    Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 4 StR 85/03
    Jedenfalls erscheint es dem Senat ausgeschlossen, daß nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache ein ursprünglicher Eignungsmangel noch im Zeitpunkt der neuen tatrichterlichen Entscheidung fortbesteht (vgl. hierzu BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4; Athing in MünchKomm StGB § 69 Rdn. 61 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 4 StR 85/03
    Der Große Senat für Strafsachen hat mit Beschluß vom 27. April 2005 - GSSt 2/04 - in diesem Sinne entschieden.
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck

    Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 4 StR 85/03
    Mit Beschluß vom 26. August 2004 (NJW 2004, 3497) hat er dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob sich die charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nur dann aus der Tat ergibt, wenn ein spezifischer Zusammenhang zwischen Anlaßtat und Verkehrssicherheit besteht.
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 4 StR 85/03
    Insofern bedürfte es weiterer Aufklärung (vgl. BGH NStZ 2004, 86, 88 f. (Anfragebeschluß des Senats)).
  • BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21

    Fakultative Strafrahmenverschiebung infolge verminderter Schuldfähigkeit

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen und deren voraussichtlicher Dauer ist der Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2005 - 4 StR 85/03, BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 17; vom 11. September 1991 - 3 StR 345/91, BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 4).
  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 488/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erhebliche rechtswidrige

    Er hebt daher den Maßregelausspruch in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO auf und lässt die Maßregel entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2005 - 4 StR 85/03, BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 8).
  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 489/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahr der Begehung

    Er hebt daher den Maßregelausspruch in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO auf und lässt die Maßregel wegfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2005 - 4 StR 85/03, BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 8).
  • BGH, 13.03.2012 - 5 StR 497/11

    Sicherungsverwahrung (Anordnungsvoraussetzungen, Verhältnismäßigkeit), Aufhebung

    Der Senat hebt den Maßregelausspruch deshalb in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO auf und lässt die Maßregel entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2005 - 4 StR 85/03, BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 8).
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