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   BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96   

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BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96 (https://dejure.org/1996,864)
BGH, Entscheidung vom 28.08.1996 - 3 StR 241/96 (https://dejure.org/1996,864)
BGH, Entscheidung vom 28. August 1996 - 3 StR 241/96 (https://dejure.org/1996,864)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer nicht im Katalog des § 69 Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführten Tat - Annahme einer charakterlichen Unzuverlässigekeit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Durchführung von Betäubungsmittelgeschäften unter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69; StPO § 344, § 318

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 6
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.06.1992 - 1 StR 211/92

    Führerschein - Entziehung der Fahrerlaubnis - Betäubungsmittel - Drogen -

    Auszug aus BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96
    Eine Beschränkung wäre allerdings zulässig gewesen, da sich im vorliegenden Fall die Frage der unterbliebenen Maßregelanordnung unabhängig von den Strafzumessungserwägungen hätte beurteilen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 1978 - 4 StR 120/78 - mitgeteilt bei Hürxthal DRiZ 1978, 277, 278; BGHR StGB § 69 I Entziehung 3; BGH NStZ 1992, 586 [BGH 23.06.1992 - 1 StR 211/92]).

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat die Auffassung vertreten, daß bei der Durchführung von Betäubungsmittelgeschäften unter Benutzung eines Kraftfahrzeuges die charakterliche Zuverlässigkeit "in aller Regel" verneint werden müsse und "nur unter ganz besonderen Umständen ausnahmsweise etwas anderes gelten" könne (BGHR StGB § 69 I Entziehung 3; BGH NStZ 1992, 586 [BGH 23.06.1992 - 1 StR 211/92]).

  • BGH, 30.07.1991 - 1 StR 404/91

    Betäubungsmittelgeschäft - Kraftfahrzeug - Benutzung des Kraftfahrzeuges -

    Auszug aus BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96
    Eine Beschränkung wäre allerdings zulässig gewesen, da sich im vorliegenden Fall die Frage der unterbliebenen Maßregelanordnung unabhängig von den Strafzumessungserwägungen hätte beurteilen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 1978 - 4 StR 120/78 - mitgeteilt bei Hürxthal DRiZ 1978, 277, 278; BGHR StGB § 69 I Entziehung 3; BGH NStZ 1992, 586 [BGH 23.06.1992 - 1 StR 211/92]).

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat die Auffassung vertreten, daß bei der Durchführung von Betäubungsmittelgeschäften unter Benutzung eines Kraftfahrzeuges die charakterliche Zuverlässigkeit "in aller Regel" verneint werden müsse und "nur unter ganz besonderen Umständen ausnahmsweise etwas anderes gelten" könne (BGHR StGB § 69 I Entziehung 3; BGH NStZ 1992, 586 [BGH 23.06.1992 - 1 StR 211/92]).

  • BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93

    Besorgnis der künftigen Verletzung von Kraftfahrerpflichten als Voraussetzung für

    Auszug aus BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96
    Nach der gesetzlichen Wertung ist ein Täter bei Begehung einer der im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB genannten Straftaten "in der Regel" als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen mit der Folge, daß der Tatrichter die sonst erforderliche Gesamtabwägung der Umstände, die für oder gegen die Eignung des Täters sprechen, unterlassen und sich auf die Prüfung beschränken kann, ob ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, die der Katalogtat die Indizwirkung nehmen könnten; nur beim Hinzutreten solcher Umstände bedarf die Entziehung der Fahrerlaubnis einer eingehenden Begründung (BGH Strafverteidiger 1994, 314, 315; Rüth in LK 10. Auflage § 69 StGB Rdnr. 48).

    Hier bedarf es aber einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, deren Umfang von den Umständen des Einzelfalles abhängt (BGHR StGB § 69 I Entziehung 2, 4, 5; BGH Strafverteidiger 1994, 314, 315; vgl. auch BGH Strafverteidiger 1994, 479).

  • BGH, 06.09.1990 - 1 StR 455/90

    Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96
    Hier bedarf es aber einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, deren Umfang von den Umständen des Einzelfalles abhängt (BGHR StGB § 69 I Entziehung 2, 4, 5; BGH Strafverteidiger 1994, 314, 315; vgl. auch BGH Strafverteidiger 1994, 479).
  • BGH, 11.09.1991 - 3 StR 345/91

    Zuverlässigkeit zum Zeitpunkt der Urteilsfindung

    Auszug aus BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96
    Hier bedarf es aber einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, deren Umfang von den Umständen des Einzelfalles abhängt (BGHR StGB § 69 I Entziehung 2, 4, 5; BGH Strafverteidiger 1994, 314, 315; vgl. auch BGH Strafverteidiger 1994, 479).
  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96
    Die Revision ist aber, soweit sie sich gegen den gesamten Rechtsfolgenausspruch richtet, mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts ausreichend begründet (vgl. BGHSt 25, 272, 275; BGH, Beschluß vom 21. April 1991 - 3 StR 296/91).
  • BGH, 08.08.1994 - 1 StR 278/94

    Strafschärfende Bewertung der Eigenschaft von Maschinenpistolen als Kriegswaffen

    Auszug aus BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96
    Hier bedarf es aber einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, deren Umfang von den Umständen des Einzelfalles abhängt (BGHR StGB § 69 I Entziehung 2, 4, 5; BGH Strafverteidiger 1994, 314, 315; vgl. auch BGH Strafverteidiger 1994, 479).
  • BGH, 13.04.1978 - 4 StR 120/78

    Misstrauen gegen die Unvoreingenommenheit des Richters - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96
    Eine Beschränkung wäre allerdings zulässig gewesen, da sich im vorliegenden Fall die Frage der unterbliebenen Maßregelanordnung unabhängig von den Strafzumessungserwägungen hätte beurteilen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 1978 - 4 StR 120/78 - mitgeteilt bei Hürxthal DRiZ 1978, 277, 278; BGHR StGB § 69 I Entziehung 3; BGH NStZ 1992, 586 [BGH 23.06.1992 - 1 StR 211/92]).
  • BGH, 21.08.1991 - 3 StR 296/91

    Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift - Verletzung einer Rechtsnorm

    Auszug aus BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96
    Die Revision ist aber, soweit sie sich gegen den gesamten Rechtsfolgenausspruch richtet, mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts ausreichend begründet (vgl. BGHSt 25, 272, 275; BGH, Beschluß vom 21. April 1991 - 3 StR 296/91).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96
    Dies gilt auch bei Revisionen der Staatsanwaltschaft, wenn wie hier der Umfang des Aufhebungsbegehrens deutlich ist (vgl. BGHR StPO § 344 I Antrag 1).
  • BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93

    Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge -

  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Soweit es das Merkmal der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen anbelangt, ist unstreitig, daß diese nicht nur auf Einschränkungen körperlicher oder geistiger Art, sondern auch auf fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit beruhen kann (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 10, 11, 13).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Die zur Entziehung der Fahrerlaubnis in § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB geforderte, sich aus der Tat ergebende Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen kann auch auf fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit beruhen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 10, 11, 13).

    In seinem Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 241/96 (= BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 6) hat der 3. Strafsenat Bedenken gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geäußert, daß bei der Durchführung von Betäubungsmittelgeschäften unter Benutzung eines Kraftfahrzeuges die charakterliche Zuverlässigkeit "in aller Regel" verneint werden müsse.

    Schließlich wird in einer Fülle von Entscheidungen darauf hingewiesen, daß bei anderen als den Katalogstraftaten des § 69 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit erfolgen müsse (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5, 6, 7, 10, 13).

  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck

    Die zur Entziehung der Fahrerlaubnis in § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB geforderte, sich aus der Tat ergebende Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen kann auch auf fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit beruhen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 10, 11, 13).

    Auch wird eine eingehende Würdigung der Täterpersönlichkeit zur Frage der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei schwerwiegenden Straftaten oder bei wiederholten Taten unter Benutzung eines Kraftfahrzeuges "nicht zwingend" verlangt, es sei denn, es lägen "besondere Umstände" vor (BGH aaO S. 660; s. auch BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 10 m.w.N.).

    In seinem Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 241/96 (= BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 6) hat der 3. Strafsenat Bedenken gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geäußert, daß bei der Durchführung von Betäubungsmittelgeschäften unter Benutzung eines Kraftfahrzeuges die charakterliche Zuverlässigkeit "in der Regel" verneint werden müsse.

    Schließlich wird in einer Fülle von Entscheidungen darauf hingewiesen, daß bei anderen als den Katalogstraftaten des § 69 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit erfolgen müsse (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5, 6, 7, 10, 13).

  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und

    Die zur Entziehung der Fahrerlaubnis in § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB geforderte, sich aus der Tat ergebende Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen kann auch auf fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit beruhen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 10, 11, 13).

    In seinem Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 241/96 (= BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 6) hat der 3. Strafsenat Bedenken gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geäußert, daß bei der Durchführung von Betäubungsmittelgeschäften unter Benutzung eines Kraftfahrzeuges die charakterliche Zuverlässigkeit "in aller Regel" verneint werden müsse.

    Schließlich wird in einer Fülle von Entscheidungen darauf hingewiesen, daß bei anderen als den Katalogstraftaten des § 69 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit erfolgen müsse (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5, 6, 7, 10, 13).

  • BGH, 09.10.1997 - 3 StR 465/97

    "sonstiger Gegenstand" im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (subjektive

    Der Senat weist darauf hin, daß die auf die Umschreibung des gesetzlichen Wortlauts beschränkte Begründung für die Entziehung der Fahrerlaubnis hier nicht ausreicht (vgl. BGHR StGB § 69 I Entziehung 6 m.w.Nachw.).
  • KG, 18.01.2022 - 3 Ss 59/21

    360-Grad-Kehren beim Hochzeitskorso - "Donuts" sind kein Kraftfahrzeugrennen

    Dabei kann die Tat selbst wesentlicher Anhaltspunkt für die Beurteilung der Täterpersönlichkeit sein (vgl. BGH VRS 92, 204).

    Der Umfang der Begründung hängt daher von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. BGHR StGB § 69 I Entziehung 2, 4, 5; BGH Strafverteidiger 1994, 314;VRS 92, 204).

  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Vorabteilentscheidung

    Das ist im Hinblick auf das angefochtene Urteil der Fall; denn der Schuldspruch und der Strafausspruch lassen sich unabhängig von der Maßregelanordnung und diese läßt sich unabhängig vom Schuldspruch und von der Strafzumessung beurteilen (vgl. hierzu BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 6, 7).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 175/03

    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur strafgerichtlichen Entziehung der

    Die zur Entziehung der Fahrerlaubnis in § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB geforderte, sich aus der Tat ergebende Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen kann auch auf fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit beruhen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 10, 11, 13).

    In seinem Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 241/96 (= BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 6) hat der 3. Strafsenat Bedenken gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geäußert, daß bei der Durchführung von Betäubungsmittelgeschäften unter Benutzung eines Kraftfahrzeuges die charakterliche Zuverlässigkeit "in aller Regel" verneint werden müsse.

    Schließlich wird in einer Fülle von Entscheidungen darauf hingewiesen, daß bei anderen als den Katalogstraftaten des § 69 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit erfolgen müsse (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5, 6, 7, 10, 13).

  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Zusammenhang jedenfalls dann gegeben, wenn die rechtswidrige Tat entweder unmittelbar durch die konkrete Art des Führens, also etwa durch den Einsatz eines Kraftfahrzeugs als Tatmittel begangen wurde, oder wenn die Ausführung der Tat durch das Führen eines Kraftfahrzeugs ermöglicht oder gefördert wurde (vgl. z. B. BGHSt 22, 328, 329; BGH, NStZ 1995, 229; BGH NStZ-RR 1998, 271; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 8).

    Hiernach soll eine umfassende Gesamtwürdigung der Beweisanzeichen aus dem Tatgeschehen und der Persönlichkeit des Täters nicht zwingend geboten sein, sondern sich nur aus den Umständen des Einzelfalles ergeben können (vgl. etwa BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 6, 10; BGH, Beschl. vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03; a.A. Geppert in LK § 69 Rdn. 105).

  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport

    Gegen diese Rechtsprechung hat bereits der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das grundlegende Bedenken geltend gemacht, daß damit einer spezifischen Deliktsgruppe im Ergebnis die gleiche Wirkung wie den Katalogstraftatbeständen des § 69 Abs. 2 StGB beigemessen werde (Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 241/96 = - 4 -BGHR aaO Entziehung 6).
  • BGH, 14.05.2003 - 1 StR 113/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges;

  • OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21

    Bezugnahme; Abbildung

  • BGH, 22.10.2002 - 4 StR 339/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Charakter der Maßregel; grundsätzlich erforderliche

  • BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00

    Bandendiebstahl; Bandenwille; Strafrahmenwahl; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • KG, 31.05.2022 - 3 Ss 13/22

    Fahrunsicheres Führen eines E-Scooters

  • OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 1/21

    Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf eine Entziehung der

  • BGH, 16.01.2003 - 4 StR 264/02

    Zulässigkeit der Aufklärungsrüge; Aufklärungspflicht; Möglichkeit des Ergebnisses

  • BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97

    Gesamtfreiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Anordnung

  • BGH, 09.01.2003 - 4 StR 488/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung auch bei Betäubungsmitteltransport;

  • KG, 18.01.2022 - 121 Ss 138/21

    "Donuts" (360-Grad-Kehren) als unerlaubtes Kraftfahrzeugrennen; Entziehung der

  • BGH, 17.12.2002 - 4 StR 409/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung; Katalogtaten; Eignung)

  • BGH, 22.03.2000 - 5 StR 88/00

    Verwertungsverbot von im Bundeszentralregister bereits getilgten Eintragungen

  • OLG Hamm, 19.10.2004 - 3 Ss 236/04

    Steuern des Fluchtfahrzeugs bei Einbruchdiebstahl - Abgrenzung von Mittäterschaft

  • BGH, 21.01.2004 - 2 StR 357/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • KG, 26.03.2018 - 161 Ss 32/18

    Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung bei Verkehrsdelikten

  • BGH, 14.05.1997 - 3 StR 560/96

    Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit hinsichtlich ihres Ausdrucks in der Tat

  • BGH, 11.12.1996 - 3 StR 383/96

    Revisionsrechtliche Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Feststellungen -

  • BGH, 02.09.1998 - 2 StR 185/98

    Tatbestandsmerkmal der "Einfuhr" im Sinne von § 30 a Abs. 2 Nr. 2

  • BGH, 27.08.1998 - 1 StR 422/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Entzug

  • OLG Koblenz, 24.03.2003 - 1 Ss 45/03

    Betäubungsmitteltransport, Entziehung der Fahrerlaubnis, Gesamtwürdigung,

  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 328/98

    Vorliegen einer Ungeeignetheit der Fahrzeugführung zum Zeitpunkt der

  • OLG Köln, 29.06.1999 - Ss 273/99

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Betäubungsmittelhandel - Fortdauer der

  • KG, 12.02.2020 - 121 Ss 193/19

    Strafurteil: Begründung einer Entziehung der Fahrerlaubnis bei Regelfall

  • BGH, 11.06.1997 - 3 StR 188/97

    Entziehung der Fahrerlaubnis trotz Bedenken gegen eine "Regelwirkung" von

  • OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 OLG 2 Ss 15/21

    Wirksame Berufungsbeschränkung und Sperr-Anordnung

  • KG, 31.05.2022 - 121 Ss 40/22

    Absolute Fahruntauglichkeit bei Nutzern von E-Scootern

  • KG, 12.02.2020 - 3 Ss 3/20

    Darlegungsanforderungen bei Regelfall nach § 69 Abs. 2 StGB

  • OLG Hamm, 24.08.1999 - 4 Ws 293/99

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Vergewaltigung, Aufhebung, funktionaler

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